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Integrität · Dokumentation

Dokumentationspflicht in wissenschaftlichen Arbeiten

Wissenschaftliche Dokumentation muss Ergebnisse und ihren Entstehungsweg so festhalten, dass fachkundige Personen zentrale Entscheidungen nachvollziehen können. Was konkret aufzubewahren ist und wie lange, bestimmen Methode, Schutzbedarf und die Vorgaben der Hochschule; eine allgemeine Einheitsfrist gibt es für jede Abschlussarbeit nicht.

INT-08 · Stand 4. September 2026

Dokumentation erklärt den Weg, nicht nur das Ergebnis

Ein fertiger Text zeigt selten, warum eine Quelle ausgeschlossen, ein Interview neu codiert oder ein Datenwert korrigiert wurde. Dokumentation schließt diese Lücke. Sie unterstützt Qualitätssicherung, Betreuung, spätere Korrekturen und gegebenenfalls eine Prüfung von Zweifeln. Der DFG-Kodex verlangt grundsätzlich nachvollziehbare Aufzeichnungen zu relevanten Informationen; fachliche Gründe können begrenzen, was dokumentiert oder öffentlich zugänglich gemacht werden kann.

Für Studierende bedeutet das keinen lückenlosen Mitschnitt. Halte folgenreiche Entscheidungen, Ausgangsmaterial, Bearbeitung und Zuordnung fest. Die Aufzeichnung soll zeitnah, verständlich und gegen stilles Überschreiben geschützt sein. Lokale Prüfungs-, Datenschutz-, Ethik- und Aufbewahrungsregeln gehen vor. Frage bei sensiblen oder vertraglich gebundenen Daten früh die zuständige Stelle.

Dokumentarten–Zeitpunkt–Aufbewahrung-Matrix

Minimaler Dokumentationsplan für eine Abschlussarbeit
Dokument Wann anlegen? Was festhalten? Aufbewahrung klären
Projektplan vor Beginn, bei Änderung Frage, Methode, Rollen, Meilensteine mit Einreichungsunterlagen
Rechercheprotokoll bei jeder Suchrunde Datenbank, String, Filter, Datum, Auswahl lizenzkonforme Exporte
Einwilligung und Freigabe vor Erhebung gültige Fassung, Zweck, Zuständigkeit getrennt und zugriffsgeschützt
Rohmaterial bei Entstehung Originalzustand, Herkunft, Version Frist, Löschpflicht, Schutzklasse
Verarbeitungslog bei Bereinigung Regel, betroffene Fälle, Grund, Umsetzung gemeinsam mit Datenversionen
Analysetagebuch bei jeder wichtigen Wahl Optionen, Entscheidung, Wirkung mit Code, Memos und Outputs
Beitragsmatrix laufend, vor Abgabe Personen, Werkzeuge, konkrete Beiträge mit finalen Erklärungen
Abgabepaket unmittelbar vor Abgabe Endfassung, Anlagen, Bestätigung nach Hochschulvorgaben

Zeitnah dokumentieren und Versionen verständlich benennen

Schreibe den Grund einer Entscheidung, solange du ihn kennst. Eine spätere Rekonstruktion verwechselt leicht ursprünglichen Plan und nachträgliche Erklärung. Ein knapper Eintrag enthält Datum, Ausgangsversion, Beobachtung, Optionen, Entscheidung, Begründung, Umsetzung und Berichtsort. Routinetätigkeiten brauchen weniger Detail als ein Ausschluss, der das Ergebnis verändert.

Verwende konsistente Namen, etwa Datum, Inhalt und Version. Überschreibe Rohmaterial nicht. Speichere bearbeitete Daten, Transkripte und Abbildungen als neue Stände; bei Code kann Versionskontrolle helfen. Eine Readme erklärt Ordner, Formate, Abhängigkeiten und Zuständigkeiten. Proprietäre Formate benötigen gegebenenfalls zusätzlich einen dokumentierten, zugänglichen Export, sofern Rechte und Datenschutz dies zulassen.

Methodenabhängig dokumentieren

Bei Literaturarbeiten stehen Suchwege, Auswahlkriterien, Exzerpte und Fundstellen im Mittelpunkt. Empirische quantitative Arbeiten benötigen Variablendefinitionen, Erhebungsinstrument, Rohstand, Bereinigung und Analyseparameter. Qualitative Projekte dokumentieren Einwilligung, Leitfaden, Transkriptionsregeln, Codebuch, Memos und Kategorienentwicklung. Bei Softwareprojekten gehören Anforderungen, Datenquellen, Versionen, Tests und bekannte Grenzen dazu.

Die Form soll die Methode erklären, nicht eine fremde Checkliste imitieren. Ein Laborbuch, elektronisches Notizbuch, Tabellenprotokoll oder versionierte Textdatei kann geeignet sein. Wichtig sind Lesbarkeit, Zeitbezug und Verbindung zum Ergebnis. Screenshots ohne Kontext sind schwach; eine kurze Entscheidung mit Verweis auf den zugehörigen Stand ist oft aussagekräftiger.

Nachvollziehbarkeit und Datenschutz zusammen denken

Dokumentation darf keine unnötigen Risiken erzeugen. Personenbezogene Identifikationslisten gehören getrennt von Forschungsdaten, mit begrenztem Zugriff und passender Sicherung. Pseudonymisierung ist nicht dasselbe wie Anonymisierung. Ein Schlüssel, der Zuordnung erlaubt, bleibt besonders schutzbedürftig. Notiere, wer zugreifen darf, wo Sicherungen liegen und wann Daten gelöscht oder archiviert werden müssen.

Offene Wissenschaft bedeutet nicht, alles öffentlich hochzuladen. Metadaten, Methoden, Code oder aggregierte Ergebnisse können oft geteilt werden, während Rohdaten kontrolliert bleiben. Formuliere die Grenze transparent. Verträge, Rechte Dritter, Einwilligung und institutionelle Entscheidungen bestimmen die zulässige Freigabe. Bewahre Zugangsdaten niemals in einem öffentlichen Forschungsordner auf.

Aufbewahrungsdauer nicht erraten

Der DFG-Kodex nennt für Forschungsdaten und zentrale Materialien grundsätzlich einen institutionell zu regelnden Zeitraum und berücksichtigt fachliche Gründe. Daraus darf nicht ungeprüft eine identische Pflicht für jede studentische Datei abgeleitet werden. Prüfungsordnungen, Archivregeln, Förderbedingungen, Einwilligungen und Datenschutz-Löschpflichten können unterschiedliche Fristen setzen. Dokumentiere Quelle und Version der für dich geltenden Regel.

Wenn mehrere Pflichten kollidieren, entscheide nicht allein. Datenschutzbeauftragte, Prüfungsamt, Bibliothek, Forschungsdatenmanagement oder Betreuung können Zuständigkeiten klären. „So lange wie möglich“ ist ebenso wenig ein sicherer Plan wie sofortiges Löschen nach Benotung. Entscheidend sind legitimer Zweck, verbindliche Vorgabe und sichere Umsetzung.

Abschlussprüfung des Dokumentationspakets

  1. Jede zentrale Ergebnisaussage führt zu einer nachvollziehbaren Analyse und Datenversion.
  2. Jede folgenreiche Änderung hat Datum und sachlichen Grund.
  3. Quellenfundstellen und Rechercheweg bleiben verständlich.
  4. Fremde Beiträge und Hilfsmittel sind der finalen Fassung zugeordnet.
  5. Sensible Daten, Schlüssel und Einwilligungen sind getrennt geschützt.
  6. Aufbewahrung und Löschung folgen dokumentierten lokalen Regeln.
  7. Eine Readme ermöglicht einer berechtigten fachkundigen Person die Orientierung.

Fixiere anschließend die eingereichte Fassung und Abgabebestätigung. Prüfe in regelmäßigen Abständen, ob Zugriffsrechte und Fristen noch stimmen. Dokumentation ist dann kein ungeordneter Nachlass, sondern ein begrenztes, verantwortbar gepflegtes Belegpaket.

Ein monatlicher Fünf-Minuten-Test

Öffne stichprobenartig eine zentrale Datei und beantworte fünf Fragen: Ist sie die behauptete Version? Ist ihre Herkunft notiert? Lässt sich die nächste Verarbeitung finden? Darf sie an diesem Ort liegen? Ist eine Frist oder Löschbedingung dokumentiert? Prüfe danach, ob eine Sicherung tatsächlich lesbar ist. Dieser kleine Test entdeckt Probleme, solange sie noch korrigierbar sind.

Notiere nur Ergebnis und nötige Maßnahme, nicht erneut den sensiblen Inhalt. Ein Eintrag kann lauten: „Interviewpaket v02 geöffnet; Zuordnung zum Codebuch vorhanden; Backup geprüft; Zugriff einer ausgeschiedenen Hilfskraft entfernt.“ Bleibt eine Frage offen, benenne verantwortliche Stelle und Termin. So wird Pflege nachvollziehbar, ohne ein zweites unübersichtliches Dokumentationssystem zu erzeugen.

Verantwortung beim Projektende: Ein sauberer Ordner genügt nicht, wenn nach Studienabschluss niemand mehr zuständig ist. Dokumentiere, wer institutionelle Daten übernimmt, wann dein persönlicher Zugriff endet und wie eine berechtigte Rückfrage weitergeleitet wird. Prüfe, ob die Hochschule einen vorgesehenen Speicher oder eine Übergabe an die Betreuung verlangt. Entferne keine Unterlagen eigenmächtig, solange eine verbindliche Aufbewahrungspflicht besteht, und lasse sensible Daten nicht in einem verlassenen Konto zurück. Eine Übergabenotiz nennt Bestand, Schutzklasse, geltende Frist, verantwortliche Rolle und bereits geplante Löschung. Zugangsschlüssel werden über den genehmigten sicheren Kanal übergeben, nicht in derselben Notiz gespeichert. Damit bleibt Verantwortung auch dann erkennbar, wenn Personen oder Systeme wechseln.

Keine pauschale Frist: Diese Matrix ersetzt weder Prüfungsordnung noch Datenschutz- oder Ethikberatung. Kläre konkrete Aufbewahrungspflichten an deiner Einrichtung.

Quellen

  1. DFG-Kodex, Leitlinie 12 Dokumentation und Leitlinie 17 Archivierung.
  2. forschungsdaten.info: Datenmanagementpläne.
  3. Bundesdatenschutzgesetz, amtlicher Gesetzestext.