Einreichen heißt Verantwortung übernehmen
Mit der Einreichung bestätigst du, dass die dargestellte Arbeit in dieser Form geprüft werden darf. Das gilt für eine Abschlussarbeit ebenso wie für Manuskript, Konferenzbeitrag oder Forschungsbericht. Die Verantwortung lässt sich nicht an Software, Lektorat oder Betreuung abgeben. Wer genannt wird, muss seinen Beitrag kennen; wer Daten bereitstellt, muss deren zulässige Verwendung klären; wer einen Befund formuliert, muss seine Reichweite vertreten können.
Der DFG-Kodex verbindet Autorschaft mit einem genuinen, nachvollziehbaren Beitrag und verlangt Zustimmung zur endgültigen Fassung. ALLEA betont Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Respekt und Verantwortlichkeit. Diese Prinzipien werden praktisch, wenn vor dem Absenden Belege statt bloßer Zusicherungen geprüft werden. Nutze für jeden Punkt einen Verweis auf Datei, Abschnitt, Erklärung oder bestätigte Absprache.
Autorenschaft und Danksagung trennen
Autorenschaft ist keine Belohnung für Rang, Finanzierung oder allgemeine Betreuung. Ein wesentlicher wissenschaftlicher Beitrag muss erkennbar sein; außerdem gehören Mitwirkung an der Fassung, Zustimmung und Verantwortung dazu. Die CRediT-Taxonomie kann Rollen wie Methodik, Datenkuratierung, Software, Visualisierung und Schreiben beschreiben. Sie entscheidet aber nicht automatisch, wer Autorin oder Autor ist. Maßgeblich bleiben Fachkonvention, Richtlinie des Publikationsorts und der tatsächliche Beitrag.
Besprecht Beiträge früh und erneut vor der Einreichung. Haltet Änderungen fest, wenn jemand zusätzliche Analysen übernimmt oder sich aus der Textarbeit zurückzieht. Personen mit begrenzter Unterstützung können mit Einverständnis in der Danksagung erscheinen. Ghostwriting und Ehrenautorenschaft verzerren die Verantwortungszuordnung. Bei Konflikten sollte eine neutrale Ombuds- oder Integritätsstelle beraten, bevor das Manuskript versandt wird.
Publikationsort und Einreichungsbedingungen prüfen
Lies die Originalrichtlinien des Journals, Repositoriums oder Prüfungsamts. Prüfe Umfang, Begutachtungsverfahren, Kosten, Rechte, Datenverfügbarkeit, Korrekturpolitik und verlangte Erklärungen. Ein professioneller Internetauftritt allein belegt keine redaktionelle Qualität. COPE stellt Grundsätze für Transparenz und gute Publikationspraxis bereit; Mitgliedschaft oder Orientierung an solchen Grundsätzen ersetzt trotzdem nicht die Prüfung des konkreten Angebots.
Reiche dasselbe Manuskript nicht gleichzeitig an mehrere Journale ein, sofern deren Regeln dies ausschließen. Wenn Preprint, Konferenzfassung oder Kapitel bereits öffentlich sind, gib diese Beziehung an. Wiederverwendung eigener Texte kann Quellen- und Rechtefragen auslösen und Lesende über Neuheit täuschen. Zitiere relevante Vorarbeiten, kennzeichne Überschneidungen und frage bei Unklarheit vor der Einreichung schriftlich nach.
Daten, Materialien und Nachnutzung
Eine Datenverfügbarkeitserklärung muss wahr sein. Veröffentliche keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten nur aus einem abstrakten Offenheitsideal. Beschreibe stattdessen begründet, was offen, kontrolliert zugänglich oder nicht teilbar ist. Für bereitgestellte Dateien gehören verständliche Namen, Version, Lizenz, Variablenbeschreibung und Zusammenhang mit den Ergebnissen dazu. Ein persistenter Identifikator kann Auffindbarkeit verbessern, ersetzt aber weder Dokumentation noch Rechteklärung.
Prüfe, ob der Text auf exakt die archivierte Version verweist. Entferne temporäre Dateien, Kommentare und Metadaten, die sensible Informationen enthalten. Bewahre intern einen zulässigen Belegstand auf. Forschungsdatenmanagement, Open Access und Repositoriumsregeln unterscheiden sich nach Institution, Förderer, Fach und Einwilligung; allgemeine Empfehlungen dürfen diese Vorgaben nicht überstimmen.
Nach Einreichung bleibt Integrität aktiv
Antworte auf Rückfragen sachlich und ändere Daten oder Analysen nicht ohne dokumentierten Grund. Bei Revisionen sollte nachvollziehbar sein, welche Änderung auf welchen Kommentar reagiert. Entdeckst du einen erheblichen Fehler, informiere die zuständige Stelle früh, beschreibe Reichweite und liefere die korrigierte Evidenz. Korrektur, Rücknahme oder andere Maßnahme hängt vom Einzelfall ab und wird durch Publikationsort beziehungsweise Institution entschieden.
Bewahre Einreichungsfassung, Bestätigung, Erklärungen, Beitragsmatrix und relevante Korrespondenz gemeinsam auf. So lässt sich später zeigen, welche Version begutachtet wurde. Ein Ähnlichkeitsbericht kann ungekennzeichnete Textübernahmen auffinden, entscheidet aber weder über Rechte noch Autorschaft oder Publikationsethik. Seine Fundstellen brauchen eine fachliche Einzelprüfung.
Erstelle zusätzlich ein einseitiges Einreichungsprotokoll: Publikationsort, Zeitpunkt, Manuskriptversion, zugehörige Datenversion, erklärte Interessenkonflikte, bestätigte Mitwirkende und offene Rückfragen. Prüfe vor dem Versand, ob Dateianhänge wirklich zusammengehören und keine Kommentare, Nachverfolgungen oder personenbezogenen Metadaten enthalten. Diese letzte Paketprüfung verhindert, dass ein inhaltlich redlicher Text durch eine falsche Datei, eine alte Tabelle oder eine unvollständige Erklärung widersprüchlich wird. Das Protokoll gehört zum internen Nachweis und muss nicht öffentlich sein.