Bewertung 5,0

Bewertung mit 5,0 wegen Plagiat: wie es weitergeht

Eine Bewertung mit nicht ausreichend ist unangenehm, aber sie ist in den meisten Fällen kein Studienende. Entscheidend ist, ob die Arbeit als Fehlversuch zählt, wie viele Versuche dir bleiben und ob du gegen den Bescheid vorgehen willst.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Die nächsten drei Schritte

  1. Lies den Bescheid bis zum Ende, besonders die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, in welcher Form und bis wann du reagieren kannst. Die Frist steht in deinem Bescheid.
  2. Frag schriftlich nach, wie viele Prüfungsversuche dir bleiben. Das Prüfungsamt kann dir das für deinen Studiengang sagen. Lass dir die Auskunft per Mail geben.
  3. Sichere alle Unterlagen zur Arbeit, bevor du irgendetwas löschst. Dateiversionen, Notizen, Exzerpte, Mails. Auch wenn du die Bewertung hinnimmst, brauchst du sie eventuell noch.

Diese drei Punkte klären die Lage. Alles Weitere hängt davon ab, was dabei herauskommt.

Was die Bewertung tatsächlich bedeutet

Eine Bewertung mit nicht ausreichend wegen Täuschung ist eine Prüfungsentscheidung. Sie sagt: Diese Leistung wird nicht als deine eigene anerkannt. Sie sagt nichts darüber, ob du studieren darfst.

In vielen Prüfungsordnungen ist die 5,0 die Standardfolge bei einem festgestellten Täuschungsversuch. Schwerere Maßnahmen sind meist an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, etwa an Wiederholung oder besondere Schwere. Das heißt nicht, dass eine 5,0 harmlos wäre. Es heißt, dass sie in der Regel nicht das Ende ist.

Ein Punkt wird oft übersehen: Die Bewertung und die Frage der Versuche sind zwei verschiedene Dinge. Der Bescheid nennt fast immer die Bewertung. Ob dieser Versuch als verbraucht gilt, ergibt sich aus der Prüfungsordnung. Wer beides vermischt, plant das Semester auf einer falschen Annahme.

Welche Fristen jetzt laufen

Drei Zeiträume laufen parallel, und sie haben nichts miteinander zu tun.

Der erste ist die Rechtsbehelfsfrist aus deinem Bescheid. Sie ist die kürzeste und die härteste. Wenn sie abläuft, wird die Entscheidung bestandskräftig, und spätere Einwände sind deutlich schwerer durchzusetzen.

Der zweite ist die Anmeldefrist für den nächsten Prüfungstermin. Sie folgt dem Semesterrhythmus deines Fachbereichs und wartet nicht auf dein Verfahren.

Der dritte betrifft Fristen aus deiner Prüfungsordnung, etwa für die Wiederholung einer Abschlussarbeit. Sie sind oft großzügiger, aber sie existieren.

Zwei Termine, die du sofort einträgst

  • Das Ende der Rechtsbehelfsfrist, plus einen Erinnerungstermin zwei Tage davor.
  • Die nächste Anmeldefrist für die Wiederholung, auch wenn du noch unsicher bist.

Was du jetzt sagst und was nicht

Beim Prüfungsamt gilt: sachlich, kurz, schriftlich. Frag nach Versuchen, Fristen und Anmeldung. Erklär in dieser Mail nicht den ganzen Fall. Wenn eine Anhörung noch aussteht oder eine Stellungnahme ansteht, gehört der Sachverhalt dorthin, nicht in eine Terminanfrage.

Gegenüber der Betreuung hilft eine nüchterne, wahrheitsgemäße Darstellung fast immer mehr als eine zurechtgelegte Version. Du brauchst diese Person eventuell für den nächsten Versuch. Eine Erklärung, die zu deinen Dateien passt, trägt über Monate. Eine, die das nicht tut, fällt irgendwann auseinander.

Gegenüber Mitstudierenden gilt schlicht: Du musst niemandem etwas erzählen.

Welche Unterlagen dir jetzt helfen

Ob du widersprichst oder wiederholst, in beiden Fällen brauchst du Ordnung in den Unterlagen.

Beleg Was er zeigt
Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung Form und Frist für den nächsten Schritt
Gutachten und Prüfbericht aus der Akte Worauf sich die Entscheidung stützt
Auszug aus deiner Prüfungsordnung Wie viele Versuche vorgesehen sind
Notenspiegel aus dem Campus-System Wie die Leistung dort verbucht ist
Dateiversionen und Exzerpte Wie die Arbeit entstanden ist
Mailverlauf mit dem Prüfungsamt Auskünfte, auf die du dich berufen kannst

Leg das alles in einen Ordner, digital und mit Datum. Ein Verfahren zieht sich manchmal über zwei Semester, und dann erinnerst du dich nicht mehr, wer wann was gesagt hat.

Wo du Rat bekommst

  • Fachschaft. Weiß, wie Wiederholungen im Fachbereich praktisch laufen.
  • Studienfachberatung. Hilft beim Neuplanen des Studienverlaufs, wenn ein Modul kippt.
  • Studierendenberatung oder Studierendenwerk. Für Förderfragen und für die Belastung.
  • Anwaltliche Beratung im Prüfungsrecht. Angebracht, wenn du gegen den Bescheid vorgehen willst oder wenn es der letzte Versuch war.

Diese Seite erklärt typische Abläufe, sie bewertet deinen Fall nicht. Das ist keine Rechtsberatung. Wie das Verfahren bis zu diesem Bescheid gelaufen ist, ordnet der Ablauf eines Plagiatsverfahrens ein.

Was jetzt konkret zu tun ist

  1. Rechtsbehelfsfrist notieren, Erinnerung setzen.
  2. Schriftlich Akteneinsicht beantragen, solange die Frist läuft.
  3. Beim Prüfungsamt die Zahl der verbleibenden Versuche erfragen.
  4. Prüfungsordnung zum Thema Wiederholung selbst nachlesen.
  5. Entscheiden, ob du widersprichst, wiederholst oder beides parallel angehst.
  6. Termin mit der Studienfachberatung machen, wenn sich der Studienverlauf verschiebt.
  7. Förderstelle informieren, falls sich das Studium verlängert.

Was die Bewertung für dein weiteres Studium bedeutet

Die praktische Frage nach dem ersten Schrecken lautet meist: Was heißt das für den Rest?

Das hängt von zwei Dingen ab, die beide in deiner Prüfungsordnung stehen. Erstens, ob die Leistung als Fehlversuch zählt und wie viele Versuche dir bleiben. Zweitens, ob der Vorgang über die Note hinaus vermerkt wird.

Frage Wo die Antwort steht
Zählt es als Fehlversuch? Prüfungsordnung, Abschnitt zu Wiederholungen
Wie viele Versuche bleiben? Prüfungsordnung, Abschnitt zu Wiederholungen
Wird der Vorgang aktenkundig? Bescheid und Prüfungsordnung
Verlängert sich meine Regelstudienzeit? Prüfungsamt, mit Blick auf BAföG
Betrifft es andere Module? In der Regel nein, aber im Bescheid nachlesen

Zwei Punkte sind zeitkritisch und werden oft übersehen. Wenn du BAföG beziehst, kann sich eine Verzögerung auf den Leistungsnachweis auswirken — sprich früh mit dem Amt, nicht erst zum Stichtag. Und wenn du ein Auslandssemester oder eine Bewerbung geplant hast, prüfe, ob eine Bescheinigung über den Studienstand betroffen ist.

Das ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Auskunft ist dein Prüfungsamt zuständig.

Wie du den nächsten Versuch absicherst

Der zweite Anlauf steht unter Beobachtung. Das ist unangenehm, lässt sich aber in eine saubere Arbeitsweise übersetzen.

Führ von Anfang an mit, was Zitat ist und was eigene Formulierung. Speichere Zwischenstände mit Datum, dann hast du die Entstehungsgeschichte deiner Arbeit belegbar. Klär mit der Betreuung vorab, welche Hilfsmittel erlaubt sind und wie du sie angibst.

Und prüf die Arbeit, bevor du sie abgibst. Ein Plagiat Scan kostet 0,29 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen, das Ergebnis liegt in der Regel nach 15 Minuten vor. Was du davor findest, kostet dich eine Stunde Umschreiben. Was danach jemand anders findet, kostet ein Semester. Die Abgabe-Checkliste fasst die restlichen Punkte zusammen.

FAQ

Häufige Fragen

In vielen Prüfungsordnungen wird eine wegen Täuschung mit nicht ausreichend bewertete Leistung wie ein nicht bestandener Versuch behandelt. Ob und wie das bei dir gilt, steht in deiner Prüfungsordnung und im Hochschulgesetz deines Landes. Der Bescheid selbst nennt die Bewertung, nicht immer die Folgen.
Häufig ja, im Rahmen der Versuche, die deine Prüfungsordnung vorsieht. Manche Ordnungen unterscheiden zwischen einer normal nicht bestandenen Leistung und einer Täuschung. Frag beim Prüfungsamt schriftlich nach, wie viele Versuche dir noch bleiben, und lass dir die Antwort bestätigen.
Die Bewertung selbst erscheint in der Regel im Notenspiegel wie jede nicht bestandene Leistung. Ein Vermerk über den Grund ist unüblich, aber die Vorgänge liegen in der Prüfungsakte. Was genau dokumentiert wird, unterscheidet sich zwischen Hochschulen und Prüfungsordnungen.
Gegen einen Prüfungsbescheid gibt es typischerweise einen Rechtsbehelf, oft den Widerspruch. Form und Frist stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids. Bevor du entscheidest, lohnt sich Akteneinsicht, damit du weißt, worauf sich die Entscheidung stützt.
Ein verlorenes Semester kann sich auf Förderzeiträume und Leistungsnachweise auswirken. Das ist ein eigener Vorgang, unabhängig vom Prüfungsverfahren. Sprich früh mit dem Amt für Ausbildungsförderung oder deinem Förderwerk, statt auf den nächsten Nachweis zu warten.
Verpflichtet bist du dazu meist nicht. Wenn du dieselbe Person für die Wiederholung brauchst, ist ein sachliches Gespräch aber oft hilfreicher als Schweigen. Bereite es vor: Was ist passiert, was hast du geändert, wie sieht dein Plan für den nächsten Versuch aus.

Die Wiederholungsarbeit vorher selbst prüfen

Ergebnis in der Regel in 15 Minuten. Kein Abo, keine Registrierung.

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