Warum das Manuskript kein gewöhnlicher Eingabetext ist
Gutachtende erhalten Zugang vor der Veröffentlichung und nur für einen bestimmten Zweck. Im Text können neue Hypothesen, personenbezogene Daten, patentierbare Ideen, vertrauliche Kooperationen und nicht freigegebene Bilder stehen. Ein Upload an einen externen Dienst kann einen zusätzlichen Empfänger, Speicherort und Verarbeitungszweck schaffen. Dass ein Chat nicht öffentlich sichtbar ist, beantwortet diese Fragen nicht.
Lies Einladung, Reviewer-Richtlinie und Nutzungsbedingungen der Zeitschrift. Manche Verlage verbieten generative Werkzeuge für Manuskriptinhalte, andere erlauben eng begrenzte Hilfen unter Bedingungen. Eine allgemeine Hochschullizenz ersetzt keine Freigabe des Herausgebers. Auch ein vermeintlich anonymisiertes Manuskript kann über Thema, Zitate, Datensatz oder Danksagung reidentifizierbar sein.
Hilfsbedarf ohne Manuskriptdaten lösen
Viele Aufgaben benötigen keinen Upload. Eine eigene Checkliste kann Gliederung, Methodenklarheit, Datenzugang, Statistik und Schlussfolgerungen abfragen. Rechtschreibung lässt sich lokal oder mit institutionell freigegebenen Werkzeugen prüfen, sofern deren Datenweg tatsächlich geklärt ist. Für die Formulierung einer höflichen Rückfrage genügt ein selbst erfundenes Beispiel ohne Manuskriptinhalt.
Auch kurze Originalpassagen bleiben vertraulich. Das Ersetzen von Namen beseitigt nicht automatisch sensible Inhalte. Verwende keine KI, um Neuheit zu bewerten, Quellen zu erraten oder verdeckte Identitäten zu suchen. Öffne Originalquellen selbst und halte fest, welche fachliche Aussage du geprüft hast. Ein Modelloutput ist weder Quelle noch unabhängiger Reviewer.
Fachurteil und Verantwortung bleiben menschlich
Das Gutachten muss auf eigener Lektüre und nachvollziehbarer fachlicher Prüfung beruhen. KI-Ausgaben können methodische Fehler übersehen, Literatur erfinden oder plausible, aber unpassende Kritik liefern. Übernimm keine Behauptung ungeprüft. Besonders Empfehlungen zu Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung dürfen nicht aus einem verdeckten automatisierten Votum entstehen.
Dokumentiere deine Prüfschritte: Manuskriptversion, gelesene Anlagen, kontrollierte Berechnungen, geöffnete Quellen und verbleibende Unsicherheiten. Trenne Hinweise an Autorinnen und Autoren von vertraulichen Kommentaren an die Redaktion. Die Seite Warum KI keine Autorschaft übernimmt erklärt denselben Verantwortungsgrundsatz für Veröffentlichungen.
Erlaubte Nutzung knapp und präzise offenlegen
Wenn die Regel eine konkrete Hilfe zulässt, notiere Werkzeug, Version oder Datum, Zweck, übertragenen Datentyp und menschliche Kontrolle. Schreibe nicht pauschal „KI unterstützt“, wenn tatsächlich Manuskripttext verarbeitet wurde. Umgekehrt braucht eine lokale Rechtschreibprüfung ohne Inhaltsweitergabe keine dramatische Beschreibung; maßgeblich bleibt die Journalregel.
Entdeckst du nachträglich eine möglicherweise unzulässige Übermittlung, lösche nicht nur den Chat und schweige. Sichere die tatsächlichen Angaben zu Dienst, Zeitpunkt, Inhalt und Kontoeinstellung, stoppe weitere Nutzung und kontaktiere die zuständige Redaktion beziehungsweise Datenschutzstelle über den vorgesehenen Weg. Versprich keine Löschung beim Anbieter, die du nicht nachweisen kannst.
Lokale Verarbeitung und externer Dienst sind nicht gleichbedeutend
„Institutionell bereitgestellt“ oder „lokal installiert“ beantwortet den Datenfluss noch nicht. Ein Desktopprogramm kann Anfragen an einen Cloudanbieter senden; ein Browserdienst kann je nach Vertrag eine abgeschottete Verarbeitung anbieten. Prüfe deshalb die konkrete technische und vertragliche Konfiguration, nicht nur Produktname oder Oberfläche. Benötigt die Funktion eine Internetverbindung, welche Protokolle entstehen, wer administriert das Konto und kann der Anbieter Eingaben für Verbesserung oder Missbrauchserkennung speichern?
Eine datenschutzrechtliche Freigabe allein ersetzt auch keine Publikationsregel. Der Herausgeber hat das Manuskript für einen bestimmten Begutachtungszweck anvertraut. Selbst wenn eine Organisation einen Dienst allgemein nutzen darf, kann die Weitergabe unveröffentlichter Inhalte gegen die Reviewer-Vereinbarung verstoßen. Umgekehrt bedeutet ein Journalhinweis auf erlaubte Sprachhilfe nicht automatisch, dass personenbezogene Forschungsdaten übertragen werden dürfen. Beide Prüfpfade müssen grün sein. Sichere die zugehörigen Freigaben mit Datum, Geltungsbereich und verantwortlicher Stelle, damit eine spätere Prüfung nicht von Erinnerung oder einer inzwischen geänderten Webseite abhängt.
Vier typische Nutzungsideen getrennt entscheiden
Bei einer Zusammenfassung des Manuskripts wäre der gesamte wissenschaftliche Kern Eingabe; ohne ausdrückliche Erlaubnis ist das ein Stoppsignal. Für eine Literaturprüfung müsste das System Behauptungen und Quellen sehen und könnte Referenzen erfinden; öffne Originalquellen stattdessen selbst. Eine Übersetzung einzelner Passagen bleibt eine Übermittlung vertraulichen Textes. Eine abstrakte Formulierungshilfe kann dagegen ohne Manuskriptdaten erfolgen, wenn du ein erfundenes Beispiel nutzt und das Ergebnis eigenständig prüfst.
Dokumentiere auch Nichtnutzung, wenn eine Redaktion danach fragt: etwa „Für Analyse, Zusammenfassung und Formulierung dieses Gutachtens wurde kein externes generatives System verwendet.“ Schreibe diese Erklärung nur, wenn sie tatsächlich stimmt. Automatische Funktionen im Schreibprogramm, institutionelle Übersetzung und Suchwerkzeuge müssen anhand der konkreten Journaldefinition eingeordnet werden; bloße Unkenntnis ihrer Aktivierung ist keine belastbare Aussage.
Abschlusskontrolle vor dem Absenden des Gutachtens
- Die konkrete Reviewer-Richtlinie wurde gelesen.
- Kein Manuskriptinhalt wurde ohne Erlaubnis übertragen.
- Speicherung, Training und Empfänger sind nicht bloß vermutet.
- Jede fachliche Aussage führt zur eigenen Prüfung.
- Erlaubte Hilfen sind im verlangten Umfang dokumentiert.
- Unsicherheiten werden dem Editor gemeldet, nicht automatisiert entschieden.
Der Hub Publikationsethik bündelt weitere Rollenfragen. Das Verfahren bei einem späteren Fund beschreibt Plagiat nach Veröffentlichung. Genau eine Grundlagenseite ist verlinkt: Wissenschaftlich arbeiten.