Suchweg

Deine Prüfungsordnung finden und die KI-Stelle lesen

Fast jede Frage zur KI-Nutzung endet bei einem Satz: Was steht in deiner Prüfungsordnung? Diese Seite zeigt, wo das Dokument liegt, welche vier Suchbegriffe dich zur richtigen Stelle bringen und was du tust, wenn dort nichts zu KI steht.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Drei Orte, vier Suchbegriffe, eine Rückfrage

Deine Prüfungsordnung liegt fast immer als PDF auf den Seiten deiner Hochschule, entweder beim Prüfungsamt, im Bereich deines Studiengangs oder in den amtlichen Bekanntmachungen. Öffne das Dokument und suche im Volltext nach vier Wörtern: Hilfsmittel, Eigenständigkeit, Täuschung, Hilfsmittelverzeichnis. Steht dort nichts zu KI, ist das kein Freibrief, sondern der Anlass für eine schriftliche Anfrage.

Diese drei Schritte kosten dich zusammen etwa zwanzig Minuten. Sie ersparen dir die Diskussion, in der du erklären musst, warum du eine Regel nicht kanntest, die auf der zweiten Seite eines Dokuments steht, das du herunterladen konntest.

Der häufigste Fehler ist nicht das Nichtsuchen. Es ist das Lesen der falschen Fassung. Wer eine Ordnung von 2019 öffnet, weil sie in der Suchmaschine oben steht, liest möglicherweise einen Text, der für seinen Jahrgang nie gegolten hat.

Wo die Dokumente auf Hochschulseiten liegen

Hochschulen veröffentlichen Ordnungen an unterschiedlichen Stellen, aber die Muster wiederholen sich. Sinnvoll ist diese Reihenfolge:

  1. Die Seite deines Prüfungsamts. Dort stehen Ordnung, Merkblätter und Formulare beieinander, oft mit Angabe der geltenden Fassung.
  2. Die Studiengangsseite deines Fachbereichs. Hier finden sich Modulhandbuch und fachspezifische Bestimmungen, die die allgemeine Ordnung ergänzen.
  3. Die amtlichen Bekanntmachungen oder das Amtsblatt. Das ist die verbindliche Veröffentlichung, meist chronologisch sortiert und selten schön gestaltet.

Wenn die Navigation dich im Kreis führt, hilft eine Suchmaschine mit drei Bestandteilen: Name der Hochschule, Name deines Studiengangs, das Wort Prüfungsordnung. Ergänze bei Bedarf das Dateiformat. Das führt in den meisten Fällen direkt auf das PDF, ohne dass du dich durch drei Ebenen Navigation klicken musst.

Warum die Fassung wichtiger ist als der Fundort

Ordnungen werden nicht neu geschrieben, sondern geändert. Veröffentlicht wird dann eine Änderungssatzung, die nur die geänderten Absätze enthält, und zusätzlich stellen viele Hochschulen eine sogenannte Lesefassung bereit, in der alles zusammengeführt ist.

Diese Lesefassung ist praktisch, aber sie trägt oft den Hinweis, dass sie nicht amtlich ist. Für dich heißt das zweierlei: Zum Arbeiten nimmst du die Lesefassung, für eine verbindliche Auskunft zählt die amtliche Veröffentlichung mit Datum. Speichere beide als PDF und benenne die Datei mit dem Datum, damit du in einem halben Jahr noch weißt, was du gelesen hast.

Maßgeblich ist üblicherweise die Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Einschreibung oder deiner Prüfungsanmeldung galt. Welche das bei dir ist, bestätigt dir das Prüfungsamt in zwei Zeilen. Die Grundlagen dieser Systematik erklärt Prüfungsrecht Grundlagen.

Wer welche Frage beantwortet

Deine Frage Zuständige Stelle Was du realistisch bekommst
Gilt ein Sprachmodell als unerlaubtes Hilfsmittel? Prüfungsamt, Prüfungsausschuss Auslegung der Ordnung, verbindlich für dein Verfahren
Was gilt für diese eine Seminarleistung? Lehrperson des Kurses Konkrete Vorgabe, oft strenger als die Ordnung
Welche Fassung ist für mich einschlägig? Prüfungsamt Datum und Fundstelle der geltenden Version
Gibt es eine Handreichung zu KI? Studiendekanat, Lehrzentrum Orientierung ohne Rechtsverbindlichkeit
Wie formuliere ich eine Angabe? Schreibzentrum, Betreuung Formulierungshilfe, keine Rechtsauskunft
Wurde wissenschaftliche Redlichkeit verletzt? Ombudsperson Einordnung, aber keine Notenentscheidung

Die Trennung in der letzten Zeile wird häufig verwechselt. Was eine Ombudsperson leistet und wo ihre Zuständigkeit endet, ist eine eigene Frage.

Was diese Suche nicht klären kann

Viele Ordnungen sagen zu KI schlicht nichts. Sie sprechen von unerlaubten Hilfsmitteln, ohne die Kategorie zu füllen, und diese Lücke lässt sich durch Lesen nicht schließen, sondern nur durch eine Auskunft der Stelle, die die Ordnung anwendet.

Unklar bleibt oft auch das Verhältnis zwischen Ebenen. Eine zentrale Leitlinie kann großzügiger klingen als das Merkblatt deines Instituts, und welche Vorgabe im Streitfall zählt, hängt davon ab, wer sie erlassen hat und mit welcher Bindungswirkung. Das ist keine Rechtsberatung.

Der dritte blinde Fleck betrifft Zeit. Ordnungen werden derzeit häufiger geändert als früher, sodass eine Auskunft von vor zwei Semestern überholt sein kann. Frag lieber neu, als dich auf einen Screenshot aus dem letzten Jahr zu verlassen.

Die Anfrage schreiben und die Antwort sichern

Die Anfrage in fünf Zeilen

  • Betreff mit Studiengang, Matrikelnummer und dem Wort Hilfsmittel
  • Ein Satz zur konkreten Prüfungsleistung, um die es geht
  • Ein Halbsatz je Werkzeug, das du einsetzen willst, mit Zweck
  • Die Frage: zulässig, und wenn ja, angabepflichtig an welcher Stelle?
  • Bitte um kurze schriftliche Rückmeldung, gern formlos

Formuliere so konkret, dass die Antwort ebenfalls konkret ausfallen kann. Eine allgemeine Frage nach KI produziert eine allgemeine Antwort, mit der niemand etwas anfangen kann.

Die Antwort speicherst du als PDF, zusammen mit der Ordnung und deinem Merkblatt. Drei Dateien in einem Ordner, benannt mit Datum. Mehr Dokumentation braucht es an dieser Stelle nicht, und weniger reicht erfahrungsgemäß genau so lange, bis jemand nachfragt.

Wenn später jemand nachfragt

Eine gesicherte Auskunft verschiebt die Beweislage. Statt zu erklären, wie du eine Vorschrift verstanden hast, legst du vor, was dir die zuständige Stelle geschrieben hat, und die Diskussion dreht sich danach um Auslegung statt um Glaubwürdigkeit.

Kommt es doch zu einem Verfahren, hast du außerdem einen Anknüpfungspunkt für Akteneinsicht, weil du weißt, welche Norm überhaupt angewendet wird. Was als Täuschung gilt, ordnet Täuschungsversuch ein.

Damit fängst du an

Zieh dir heute die geltende Fassung als Datei und markiere darin die Hilfsmittelklausel. Schreib die Anfrage, falls die Klausel schweigt. Beides zusammen dauert kürzer als die Suche nach einer Antwort in Foren, und die Einordnung typischer Werkzeuge findest du unter Welche Tools erlaubt sind oder, für Seminarleistungen, unter KI in der Hausarbeit.

Wenn die Regel steht, bleibt nur noch der Text. Abgerechnet wird im KI Scan nach Normseiten, also 0,29 € für jeweils 1.800 Zeichen, und das Ergebnis zeigt dir, welche Passagen sprachlich auffällig wirken. Über Zulässigkeit sagt ein solcher Bericht nichts.

FAQ

Häufige Fragen

Auf den Seiten deiner Hochschule unter Studium, Prüfungsamt oder amtliche Bekanntmachungen, meist als PDF. Der schnellste Weg führt über eine Suchmaschine mit dem Namen deiner Hochschule, dem Studiengang und dem Wort Prüfungsordnung. Alternativ fragst du im Prüfungsamt direkt nach der geltenden Fassung.
In der Regel diejenige, unter der du eingeschrieben oder zur Prüfung angemeldet bist. Ordnungen werden durch Änderungssatzungen fortgeschrieben, sodass mehrere Versionen im Netz stehen. Achte auf das Datum im Kopf des Dokuments und lass dir im Zweifel vom Prüfungsamt bestätigen, welche Fassung einschlägig ist.
Hilfsmittel, Eigenständigkeit, Täuschung und Hilfsmittelverzeichnis führen fast immer zur passenden Stelle. Ergänzend lohnen die Begriffe künstliche Intelligenz, generativ und unerlaubt. In älteren Ordnungen taucht statt Täuschung mitunter das Wort Unterschleif auf, das dasselbe meint, heute kaum noch geläufig ist und deshalb leicht übersehen wird.
Dann greifen die allgemeinen Klauseln zu Hilfsmitteln und Täuschung, und ihre Auslegung liegt beim Prüfungsausschuss. Frag schriftlich beim Prüfungsamt nach, beschreibe deinen geplanten Einsatz konkret und bitte um eine kurze Rückmeldung. Diese Antwort ist für dich mehr wert als jede allgemeine Empfehlung.
Sie hilft dir beim Weiterarbeiten, hinterlässt aber keine Spur. Fass eine mündliche Zusage deshalb in einer kurzen Mail zusammen und bitte um Korrektur, falls du etwas missverstanden hast. Bleibt die Korrektur aus, hast du wenigstens einen datierten Beleg für deinen eigenen Stand.
Meist nicht. Leitlinien und Handreichungen erläutern, empfehlen und ordnen ein, während die Prüfungsordnung die Rechtsgrundlage bildet. Weichen beide voneinander ab, ist das ein Grund nachzufragen, denn eine Empfehlung kann eine Ordnung weder erweitern noch einschränken, sie kann sie nur verständlicher machen.

Regel geklärt, Text geprüft, Abgabe entspannt

Du erfährst vor deiner Hochschule, wie dein Text bewertet wird.

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