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Medienbelege · MED-01

Eigene Abbildung: Wann braucht sie eine Quellenangabe?

Eine vollständig selbst entwickelte Abbildung aus eigenen Gedanken und eigenen Daten braucht meist keine externe Quelle; eine klare Kennzeichnung wie „Eigene Darstellung“ kann die Urheberschaft transparent machen. Sobald fremde Daten, ein bestehendes Modell, eine Vorlage, ein Foto oder eine charakteristische Gestaltung einfließen, müssen die übernommenen Grundlagen genannt werden. Quellenbeleg und Nutzungsrecht sind dabei zwei getrennte Prüfungen.

EntscheidungsbaumKeine Rechtsberatung · Stand 4. September 2026

„Selbst erstellt“ und „inhaltlich eigenständig“ sind nicht dasselbe

Eine Grafik kann technisch von dir gezeichnet sein und trotzdem fremde Inhalte übernehmen. Ein Balkendiagramm aus veröffentlichten Zahlen ist eine eigene Visualisierung, aber keine eigene Datengrundlage. Eine neu gezeichnete Version eines fremden Prozessmodells bleibt inhaltlich adaptiert. Umgekehrt kann eine schematische Darstellung eines selbst entwickelten Arguments tatsächlich vollständig eigenständig sein.

Prüfe daher drei Ebenen getrennt: Woher stammen Aussage oder Daten? Woher stammt die konkrete visuelle Form? Wer besitzt Rechte an enthaltenen Bildern, Karten oder Symbolen? Erst danach lässt sich eine treffende Legende formulieren.

Wann „Eigene Darstellung“ ausreicht

Die Kennzeichnung ist plausibel, wenn Konzept, Auswahl, Daten und Gestaltung aus deiner eigenen Arbeit stammen. Beispiele sind eine selbst entwickelte Ablaufskizze des Forschungsdesigns, ein Diagramm aus deiner eigenen Erhebung oder eine von dir entworfene Typologie. Auch dann sollte der Text erklären, worauf die Darstellung methodisch beruht. „Eigene Darstellung“ ersetzt keine Beschreibung von Stichprobe, Berechnung oder Kategorien.

Ob deine Hochschule die Formulierung verlangt, steht in den lokalen Zitier- und Formatvorgaben. Manche Einrichtungen erwarten sie unter jeder selbst erstellten Abbildung, andere halten sie für entbehrlich. Folge dem verbindlichen Leitfaden deines Fachbereichs konsequent, statt unterschiedliche Varianten innerhalb derselben Arbeit zu mischen.

Fremde Daten und Modelle sichtbar machen

Visualisierst du veröffentlichte Werte neu, lautet eine transparente Legende beispielsweise „Eigene Darstellung nach Daten von …“. Nenne anschließend den vollständigen Datensatz oder Bericht im Literatur- beziehungsweise Datenverzeichnis. Bei einem adaptierten Modell sollte die Ursprungsquelle direkt an der Abbildung erscheinen, etwa „Eigene Darstellung in Anlehnung an …“. Erkläre im Text, was übernommen, reduziert, ergänzt oder neu angeordnet wurde.

Eine kosmetische Veränderung verwandelt eine Übernahme nicht in eine eigenständige Idee. Andere Farben, Schriften oder Pfeilformen ändern die konzeptionelle Herkunft nicht. Umgekehrt muss eine allgemein übliche Form wie ein schlichtes Koordinatensystem nicht einer zufälligen Beispielgrafik zugeschrieben werden. Entscheidend ist der konkret übernommene geistige oder datenbezogene Beitrag.

Quellenangabe und Nutzungserlaubnis getrennt prüfen

Ein wissenschaftlicher Beleg beantwortet, woher Material stammt. Das Urheberrecht beantwortet, ob und unter welchen Bedingungen es verwendet werden darf. Eine vollständige Quellenangabe schafft nicht automatisch eine Erlaubnis. Bei fremden Fotos, Illustrationen, Karten oder geschützten Gestaltungen prüfst du Lizenz, gesetzliche Schranke oder Einwilligung. Das deutsche Urheberrechtsgesetz regelt unter anderem das Zitatrecht; ob dessen Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom konkreten Zitatzweck und Umfang ab.

Lizenzbedingungen können Namensnennung, Link, Lizenztext, Änderungskennzeichnung oder Share-Alike verlangen. Dokumentiere die zum Abrufzeitpunkt sichtbare Lizenz. Bei Unsicherheit helfen Bibliothek, Prüfungsamt oder eine qualifizierte Rechtsberatung. Diese Seite liefert eine Arbeitslogik, aber keine rechtliche Einzelfallbewertung.

Authority Asset: Entscheidungsbaum „eigene Idee oder fremde Grundlage?“

  1. Stammen Aussage, Modell und Daten vollständig von dir? Wenn ja, weiter zu Schritt 2; wenn nein, Ursprung direkt belegen.
  2. Enthält die Grafik fremdes Bild-, Karten- oder Symbolmaterial? Wenn ja, Quelle und Nutzungsrecht prüfen; wenn nein, weiter.
  3. Folgt die Anordnung erkennbar einer bestehenden Abbildung? Wenn ja, als adaptiert oder „in Anlehnung an“ kennzeichnen; wenn nein, weiter.
  4. Ist die Darstellung Ergebnis eigener Erhebung oder Argumentation? Dann „Eigene Darstellung“ und im Text Methode beziehungsweise Herleitung nennen.
  5. Verlangt der Fachbereich eine bestimmte Legende? Lokale Vorgabe übernehmen und im Abbildungsverzeichnis konsistent halten.

Notiere zu jeder Abbildung intern vier Felder: Inhaltsquelle, Datenquelle, Gestaltungsquelle und Rechtebasis. Ein leeres Feld ist nur dann korrekt, wenn wirklich kein externer Beitrag vorliegt.

Musterlegenden präzise statt pauschal einsetzen

  • Vollständig eigenständig: „Abbildung 3: Ablauf der eigenen Untersuchung. Eigene Darstellung.“
  • Eigene Daten: „Abbildung 4: Verteilung der Antworten. Eigene Darstellung auf Basis der eigenen Erhebung.“
  • Fremde Daten: „Abbildung 5: Entwicklung von … Eigene Darstellung nach Daten von [Urheber, Jahr, Datensatz].“
  • Adaptiertes Modell: „Abbildung 6: Erweitertes Prozessmodell. Eigene Darstellung in Anlehnung an [Quelle, Seite].“
  • Unveränderte Übernahme: „Abbildung 7: [Titel]. Quelle: [Vollbeleg]; Nutzung gemäß [Lizenz/Rechtsgrundlage].“

Wähle keine Formulierung, die den fremden Anteil kleiner erscheinen lässt. Eine Abbildung nach Vorlage verlangt eine detailliertere Prüfung; dazu dient der Leitfaden Abbildung nach fremder Vorlage.

Vier Nachweise vor der Abgabe zusammenführen

Gleiche Nummer, Titel und Quelle zwischen Abbildung, Abbildungsverzeichnis und Literaturverzeichnis ab. Prüfe, ob alle Abkürzungen und Achsen erklärt sind. Speichere einen Rechtebeleg wie Lizenzseite, Genehmigung oder institutionelle Freigabe bei deinen Arbeitsunterlagen. Kontrolliere schließlich, ob die Bildunterschrift auch ohne den umgebenden Absatz verständlich bleibt. Vermerke außerdem die verwendete Dateiversion und bewahre eine unveränderte, datierte Exportfassung dauerhaft nachvollziehbar auf.

Vergleiche bei mehreren Exportformaten außerdem, ob Beschnitt, Legende und Quellenzeile identisch geblieben sind. Ein korrektes Original hilft nicht, wenn die Abgabedatei den Nachweis abschneidet. Öffne dafür immer die finale Datei außerhalb des Bearbeitungsprogramms.

Offizielle Quellen

  1. § 51 UrhG – Zitate – amtlicher Gesetzestext zum deutschen Zitatrecht.
  2. Creative Commons: About CC Licences – offizielle Übersicht zu Lizenzbedingungen.
  3. Universitätsbibliothek Leipzig: Urheberrecht und Lizenzen – institutionelle Einordnung für wissenschaftliches Arbeiten.