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Pillar · Medienbelege

Bilder, Screenshots und Medien wissenschaftlich belegen

Ein belastbarer Medienbeleg beantwortet vier getrennte Fragen: Was ist abgebildet, aus welcher konkreten Quelle stammt es, welche Veränderungen wurden vorgenommen und auf welcher Grundlage wird es in dieser Publikation gezeigt? Bei selbst erstellten Grafiken kommen die verwendeten Daten hinzu; bei Plattformmaterial Version, Account, Kontext und Aufnahmezeit. Diese Sammlung führt durch 20 typische Fälle, ohne eine Quellenangabe mit einer pauschalen Nutzungserlaubnis zu verwechseln.

20 fallbezogene LeitfädenHerkunft · Bearbeitung · Rechte · Zugänglichkeit

Beginne beim tatsächlichen Abbildungsobjekt

Eine Abbildung kann Eigenleistung, Bearbeitung einer Vorlage, Visualisierung fremder Daten oder unveränderte Reproduktion sein. Die passende Formulierung ergibt sich nicht allein aus der Dateiendung. Halte Urheber oder verantwortliche Institution, Werktitel, Jahr, konkrete Fundstelle und Version fest. Ergänze in der Legende, was du selbst erstellt, übertragen, zugeschnitten, übersetzt oder hervorgehoben hast.

Danach folgt eine eigene Rechte- und Ethikprüfung. Ein vollständiger Beleg macht die Herkunft sichtbar, überträgt aber keine Rechte. Lizenz, Erlaubnis, gesetzliche Ausnahme, Persönlichkeitsinteressen und Publikationsumfeld können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Bei rechtlich oder ethisch schwierigen Fällen ersetzt dieser Hub keine Einzelfallberatung.

1. Eigene, angepasste und übernommene Darstellungen

Die ersten fünf Leitfäden ordnen den schöpferischen Anteil und die Quellenschicht. Eine eigene Grafik kann fremde Daten verwenden. „Nach Vorlage“ verlangt eine andere Kennzeichnung als ein direkt übernommenes Werk. Tabellen, Diagramme und das Abbildungsverzeichnis müssen denselben Herkunftsnachweis konsistent wiedergeben.

2. Lizenz, Gemeinfreiheit und Bildzitat prüfen

Rechteangaben müssen sich auf das konkrete Bild und die geplante Nutzung beziehen. Creative-Commons-Lizenzen verlangen die korrekte Lizenzfassung und Attribution. „Public Domain“ braucht eine überprüfbare Herkunft. Stockanbieter und Archive definieren eigene Bedingungen. Ein Bildzitat wiederum erfordert einen analytischen Zweck und darf nicht nur eine Seite schmücken.

3. Fotografien, Logos, Karten und Zugänglichkeit

Ein eigenes Foto eines fremden Kunstwerks schafft mehrere Ebenen: Aufnahme, dargestelltes Werk und Ort. Logos bleiben identifizierbare Zeichen, auch wenn sie frei auffindbar sind. Onlinekarten verändern sich und benötigen einen datierten Ausschnitt. Screenshots dokumentieren einen Software- oder Webseitenzustand. Alt-Texte machen die entscheidende Information zugänglich, ohne die Legende einfach zu wiederholen.

4. Veränderliche und zusammengesetzte Medienobjekte

Generative Bilder, Social-Media-Posts, Filmframes, Onlinevideos und Memes lassen sich nicht zuverlässig mit einer bloßen Homepage-URL belegen. Sie brauchen zusätzliche Provenienzfelder: Werkzeug oder Modell, Plattformkonto, genaue Fassung, Timecode, sichtbaren Kontext oder Variantenmerkmale. Bewahre eine unveränderte Forschungsaufnahme getrennt von der redigierten Publikationsdatei.

Medienfinder: Welche Information fehlt noch?

Vom sichtbaren Problem zum nächsten Prüfschritt
Offene FrageBenötigter NachweisTypischer Fehler
Wer ist verantwortlich?Urheber, Institution oder nachweisbarer VeröffentlicherUploadkonto wird ungeprüft zum Urheber erklärt
Welche Fassung ist gemeint?Version, Datum, Timecode oder ZustandsbeschreibungNur die veränderliche Startseite wird genannt
Was wurde verändert?Bearbeitungslog und klare LegendeZuschnitt oder Hervorhebung bleibt unsichtbar
Darf das Bild gezeigt werden?Lizenz, Erlaubnis oder geprüfte gesetzliche GrundlageQuellenangabe wird mit Erlaubnis verwechselt
Ist die Aussage zugänglich?Alt-Text und gegebenenfalls TextalternativeKomplexe Grafik wird nur als „Diagramm“ beschrieben

Arbeite die Fragen in dieser Reihenfolge ab. Wenn die Urheberschaft unklar bleibt, benenne die gesicherte Plattformfundstelle und die Grenze der Recherche, statt eine Vermutung als Tatsache auszugeben.

Rechtliche und praktische Ausgangspunkte

  1. § 51 UrhG – Zitate – amtlicher Gesetzestext zum Zitatzweck und erforderlichen Umfang.
  2. Creative Commons: Recommended practices for attribution – offizielle Anleitung zur Attribution lizenzierter Werke.
  3. W3C Web Accessibility Initiative: Images Tutorial – institutionelle Anleitung zu Textalternativen für verschiedene Bildfunktionen.