Versionsentscheidung nach Publikationsstatus
Online-first ist nicht dasselbe wie Preprint
Ein Online-first-Artikel ist typischerweise bereits vom Verlag veröffentlicht, aber noch keiner gedruckten oder endgültigen Ausgabe zugeordnet. Ein Preprint wurde vor dem formalen Begutachtungs- oder Publikationsabschluss öffentlich gemacht. Ein akzeptiertes Manuskript liegt zwischen Autorenversion und Verlagsgestaltung. Verwenden Sie die Begriffe nicht austauschbar.
Lesen Sie die Kennzeichnung auf Verlags- oder Repositoriumsseite. „Early view“, „advance online publication“ und ähnliche Bezeichnungen können je Verlag unterschiedliche Abläufe beschreiben. Entscheidend sind dokumentierter Status, Version und Datum, nicht eine Vermutung aus dem Layout.
Fassungen wirklich vergleichen
Prüfen Sie Titel, Autorenschaft, Abstract, Überschriften, Tabellen, Abbildungen, Anhänge und Korrekturhinweise. Achten Sie auf geänderte Zahlen, nachgetragene Finanzierung, andere Referenzen oder neue Seitenzählung. Ein identischer DOI kann auf eine aktualisierte Landingpage führen, während eine gespeicherte frühe PDF abweicht. Bewahren Sie deshalb die gelesene Datei und ihr Datum auf.
Für Ihren Claim vergleichen Sie die konkrete Passage. Hat sich Wortlaut oder Evidenzstärke verändert, wird die spätere Fassung neu gelesen und die Zitierentscheidung angepasst. Übertragen Sie keine Seitenzahl aus der Ausgabe auf ein Online-PDF mit anderer Paginierung. Verwenden Sie Abschnitt, Absatz oder Artikelnummer, soweit Zitierstil und Quelle dies vorsehen.
Online- und Ausgabedatum richtig einordnen
Register können mehrere Datumsfelder führen: online veröffentlicht, ausgegeben, gedruckt oder aktualisiert. Welches Jahr im Literaturverzeichnis steht, bestimmt der Zitierstil in Verbindung mit der verwendeten Fassung. Mischen Sie nicht das Onlinejahr mit Band und Seiten einer späteren Ausgabe, wenn der Stil dies nicht vorsieht. Bewahren Sie beide Daten im internen Datensatz, auch wenn nur eines ausgegeben wird.
Eine DOI bleibt meist gleich, ist aber nicht automatisch Beweis vollständiger Textidentität. Bei Artikelnummern gibt es möglicherweise keine klassischen Seiten. Erfinden Sie sie nicht aus der PDF-Ansicht. Prüfen Sie Metadaten auf der offiziellen Landingpage und im Crossref-Datensatz.
Entscheidung in sieben Schritten
- Gelesene Datei und Landingpage sichern.
- Publikationsstatus der Fassung feststellen.
- DOI und Metadaten bei Crossref abgleichen.
- Nach einer Ausgabenversion und Korrekturen suchen.
- Fassungen für den konkreten Claim vergleichen.
- Zitierstil auf die ausgewählte Fassung anwenden.
- Version, Datum, Fundstelle und Entscheidung notieren.
Der Hub Quellenkritik bündelt Statusprüfungen. DOI prüfen erklärt den Metadatenabgleich. Die Grundlagenseite Richtig zitieren ordnet die Stilentscheidung ein.
Beispiele und Fehlerkorrektur
Fall A: Im März erscheint ein Artikel online mit DOI, im September in Band 12 mit Artikelnummer. Die Studentin hat die Septemberfassung gelesen und zitiert deren Metadaten. Fall B: Sie hat eine frühe Fassung archiviert; die Ausgabe verändert Tabelle 2. Sie prüft den Claim neu und dokumentiert den Wechsel. Fall C: Nur ein Preprint ist zugänglich. Er wird als Preprint gekennzeichnet, nicht als online-first Verlagsartikel.
- Keine Printseiten an ungelesene Onlinefassung hängen.
- Keine Online-first-Fassung zum Preprint erklären.
- Artikelnummer nicht in Seitenzahl umdeuten.
- Korrekturhinweise nicht vom Artikel trennen.
- Literaturmanager-Updates nicht ungeprüft übernehmen.
- Alle Vorkommen derselben Quelle konsistent aktualisieren.
Ein Versionslog mit alter Referenz, neuer Referenz, Prüfdatum und betroffenem Claim verhindert stillschweigende Änderungen kurz vor Abgabe.
Drei typische Versionsentscheidungen
Fall 1: nur Online-first verfügbar. Zitieren Sie die veröffentlichte Onlinefassung mit DOI und dem von der Zeitschrift angegebenen Veröffentlichungsdatum. Erfinden Sie keine Band-, Heft- oder Seitenzahlen. Notieren Sie im Arbeitsprotokoll, dass diese bibliografischen Angaben zum Prüfzeitpunkt noch nicht vergeben waren. Sobald die Arbeit abgegeben ist, muss die Referenz nicht rückwirkend eine damals unbekannte Paginierung vortäuschen.
Fall 2: Online- und Heftfassung sind inhaltlich gleich. Verwenden Sie die vollständigere finale Datensatzbeschreibung, sofern sie eindeutig dasselbe Werk bezeichnet. Vergleichen Sie DOI, Titel, Autorenfolge und Inhalt. Der DOI bleibt häufig gleich, während Jahr, Band, Heft und Seiten ergänzt werden. Aktualisieren Sie dann den Literaturverzeichniseintrag konsistent und prüfen Sie, ob Seitenverweise im Text weiterhin stimmen.
Fall 3: Fassungen unterscheiden sich sachlich. Finden Sie veränderte Tabellen, Schlussfolgerungen oder Anhänge, behandeln Sie die Entscheidung nicht als bloße Formatfrage. Suchen Sie auf der Artikelseite nach einem Versionshinweis, einer Korrektur oder einem separaten Datensatz. Zitieren Sie die tatsächlich ausgewertete Fassung und machen Sie den Status kenntlich. Wenn die spätere Fassung einen Fehler behebt, sollte die wissenschaftliche Aussage auf der korrigierten Evidenz beruhen; für eine historische Analyse kann zusätzlich die frühere Fassung relevant sein.
Eine letzte Konsistenzkontrolle gilt den Verweisen im Fließtext. Wurde eine Onlinefassung ohne Seitenzahlen ursprünglich über Abschnitt, Tabelle oder Abbildung lokalisiert, darf die spätere Ergänzung einer Paginierung nicht unbemerkt einen anderen Fundort erzeugen. Prüfen Sie jeden direkten Beleg gegen die gewählte Endfassung. Halten Sie in der Literaturverwaltung nur eine aktive Zitierfassung, während ältere Datensätze als verknüpfte Versionen erhalten bleiben.