Plagiat Scanner.de Redaktion | Zuletzt geprüft: 26.08.2026 | 6 Min. Lesezeit
In der Promotion greifen vier Regelwerke ineinander
Für die Promotion gibt es keine bundesweite KI-Regel, und es gibt auch nicht die eine Ordnung, in der alles steht. Zuständig ist zuerst die Promotionsordnung deiner Fakultät. Daneben wirken die eidesstattliche Versicherung, die Standards guter wissenschaftlicher Praxis und, sobald du veröffentlichst, die Vorgaben von Zeitschriften oder Verlagen.
Diese vier Ebenen sagen selten dasselbe. Eine Ordnung von 2019 schweigt zu generativen Werkzeugen, während die Zeitschrift, bei der du im dritten Jahr einreichst, längst einen eigenen Offenlegungsabschnitt verlangt und deine Fakultät parallel eine Handreichung veröffentlicht hat, die beides nicht kennt. Widersprüche sind eher die Regel.
Der Maßstab, an dem sich alles ausrichtet, bleibt gleich: Eine Dissertation muss eine selbstständige wissenschaftliche Leistung sein. Alles andere ist Auslegung dieses Satzes.
Wo die Regel für dein Verfahren tatsächlich steht
Fang bei der Fassung an, die für dich gilt. Maßgeblich ist fast immer die Ordnung, die bei deiner Annahme als Promovierende galt, nicht die neueste auf der Fakultätsseite. Diese Unterscheidung entscheidet in mehrjährigen Verfahren regelmäßig darüber, welche Anforderungen dich überhaupt treffen, und sie steht in den Übergangsbestimmungen am Ende des Dokuments.
Sieh danach in der Satzung deiner Hochschule zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis nach. Sie gilt neben der Promotionsordnung und wird bei Verdachtsfällen herangezogen. Was solche Ordnungen zum Umgang mit Plagiaten regeln, ordnet Promotionsordnung ein.
Die dritte Quelle ist deine Betreuung. Frag früh, schriftlich und konkret: Welche Werkzeuge hältst du für unbedenklich, welche Angabe erwartest du? Diese Antwort ist keine Rechtsauskunft, aber sie beschreibt die Erwartung der Person, die dein Gutachten schreibt.
Die eidesstattliche Versicherung ist der harte Punkt
Hier unterscheidet sich die Promotion von jeder Hausarbeit. Du versicherst förmlich, die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. Das Wort Hilfsmittel umfasst nach verbreitetem Verständnis auch Werkzeuge, die am Text mitgeschrieben haben.
Eine unvollständige Angabe wirkt deshalb zweifach. Sie berührt die Bewertung der Arbeit und zusätzlich die Richtigkeit einer förmlichen Erklärung, und dieser zweite Vorwurf ist es, der Verfahren noch Jahre nach der Verleihung des Titels ermöglicht. Was daran hängt, beschreibt Eidesstattliche Erklärung. Das ist keine Rechtsberatung.
Der praktische Schluss ist unspektakulär. Schreib lieber einen Satz zu viel in die Erklärung als einen zu wenig.
Gute wissenschaftliche Praxis als zweiter Maßstab
Der DFG-Kodex richtet sich an Einrichtungen, die ihn über eigene Satzungen verbindlich machen; als Promovierende fällst du darunter. Für die KI-Frage sind drei Anforderungen einschlägig: Nachvollziehbarkeit des Vorgehens, Dokumentation der Arbeitsschritte und vollständige Angabe von Quellen und Hilfsmitteln.
Diese Anforderungen sind älter als die Werkzeuge und lassen sich trotzdem sauber anwenden. Wer ein Modell zur sprachlichen Glättung einsetzt und das dokumentiert, erfüllt sie. Wer sich Literaturangaben erzeugen lässt und ungeprüft übernimmt, verletzt sie, unabhängig davon, ob irgendein Papier das Wort KI enthält. Die Einzelheiten stehen unter DFG-Leitlinien und Gute wissenschaftliche Praxis.
Nutzungsformen und ihre übliche Einordnung
| Was du im Promotionsverfahren tust | Wie das typischerweise gesehen wird |
|---|---|
| Sprachliche Glättung eigener Absätze | Meist tolerierbar, Angabe in der Erklärung üblich |
| Übersetzung eigener Passagen ins Englische | Häufig akzeptiert, Angabe empfohlen |
| Literatursuche mit einem Chatmodell | Nur als Einstieg, jede Angabe im Original prüfen |
| Erzeugte Zusammenfassungen fremder Studien | Riskant, weil Fehler unbemerkt weiterwandern |
| Generierte Textabschnitte im Theorieteil | Regelmäßig als fehlende Eigenleistung bewertet |
| Erzeugte Daten oder Auswertungen | Schwerer Verstoß gegen die Standards |
Die Spalte rechts beschreibt eine verbreitete Praxis. Sie ist kein Ersatz für den Text deiner Ordnung.
Der Publikationskontext kommt dazu
Sobald Teile deiner Arbeit erscheinen, greift ein zweites Regelwerk. Zeitschriften und Verlage haben eigene Autorenhinweise, und sehr verbreitet ist inzwischen die Linie, dass ein Sprachmodell nicht als Autor geführt werden kann, weil es keine Verantwortung für den Inhalt übernehmen kann, und dass die Nutzung stattdessen in einem eigenen Abschnitt beschrieben wird.
Bei einer kumulativen Dissertation laufen beide Regelwerke parallel. Die strengere Anforderung setzt sich durch. Führ eine kleine Übersicht mit, in der für jeden Beitrag steht, welche Offenlegung du eingereicht hast, damit die Rahmenschrift am Ende dazu passt und nicht weniger sagt als die Einzelaufsätze. Was passiert, wenn später in einer Veröffentlichung etwas auffällt, steht unter Plagiat in Publikation.
Was offen und umstritten ist
Die Schwelle zur Angabepflicht ist nirgends verbindlich definiert. Zwischen einer Rechtschreibkorrektur und einem umgeschriebenen Absatz liegt ein breites Feld, in dem zwei Fakultäten derselben Hochschule unterschiedlich urteilen können, ohne dass eine von beiden falsch läge.
Ungeklärt bleibt außerdem die Rückwirkung. Ordnungen von heute treffen Arbeiten von morgen, aber Verfahren betreffen oft Texte, die vor Jahren entstanden sind. Wie damit umzugehen ist, entscheiden Fakultäten bislang von Fall zu Fall.
Wie du das über Jahre praktisch hältst
Führ ein Nutzungsprotokoll ab dem ersten Tag. Vier Spalten reichen: Datum, Werkzeug, Zweck, betroffenes Kapitel. Nach vier Jahren erinnerst du dich nicht mehr daran, ob du das Diskussionskapitel selbst überarbeitet oder überarbeiten lassen hast, und genau diese Lücke macht eine Erklärung am Ende ungenau. Zwei Minuten pro Eintrag genügen.
Sichere parallel deine Zwischenstände mit Zeitstempeln. Ein Verzeichnis mit datierten Fassungen ist der beste Beleg für eine über Jahre gewachsene Arbeit. Wie sich Kapitel vor der Einreichung messen lassen, zeigt KI-Prüfung Dissertation.
Was du als Nächstes tust
Lad die für dich geltende Fassung deiner Promotionsordnung herunter und such nach den Wörtern Hilfsmittel und selbstständig. Notier dir, welcher Erklärungstext dort verlangt wird. Schick deiner Betreuung danach drei Zeilen mit deiner geplanten Arbeitsweise.
Vor der Einreichung prüfst du den Text selbst. Der KI Scan kostet 0,29 € je Normseite von 1.800 Zeichen, zusammen mit dem Plagiat Scan sind es 0,39 € statt 0,58 €. Beide Ergebnisse sind Anhaltspunkte für deine Überarbeitung, kein Nachweis.