Häufige Fragen
Die meistgestellten Fragen kurz und direkt beantwortet.
Dieser Bereich bündelt die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — kurz beantwortet und mit Verweis auf die ausführliche Seite. Vier Fragen kommen so oft, dass sie hier gleich beantwortet sind.
Ab wie viel Prozent ist es ein Plagiat?
Es gibt keine Grenze, weder gesetzlich noch in Prüfungsordnungen. Die Prozentzahl in einem Prüfbericht ist eine Rechengröße: Anteil übereinstimmenden Textes am Gesamttext. Sie sagt nichts darüber, ob die Übereinstimmung korrekt belegt ist. Eine juristische Arbeit mit vielen wörtlichen Gesetzeszitaten kommt problemlos auf 25 %, ohne dass ein einziges Plagiat vorliegt. Ein Text mit 3 % kann ein Plagiat sein, wenn diese 3 % der Kern der Argumentation sind und ohne Beleg übernommen wurden.
Entscheidend ist die Einzelfundstelle: Steht die Quelle daneben oder nicht?
Merkt meine Hochschule, dass ich selbst geprüft habe?
Nein. Die Prüfung läuft über einen eigenen Zugang, das Dokument wird nicht in eine Vergleichsdatenbank aufgenommen, aus der andere Hochschulen es später wiederfinden könnten. Genau das ist der Unterschied zu manchen kostenlosen Angeboten, die hochgeladene Texte ihrem eigenen Index hinzufügen — und deine Arbeit damit ausgerechnet zum Treffer machen, wenn die Hochschule sie später prüft. Der Umgang mit deinen Dateien steht in der Datenschutzerklärung.
Erkennt die Prüfung auch KI-Texte?
Nicht dieselbe Prüfung. Ein Plagiat Scan vergleicht deinen Text mit vorhandenen Quellen — ein von ChatGPT formulierter Satz existiert nirgendwo sonst und taucht deshalb nicht auf. Für KI-Anteile braucht es eine eigene Analyse, die statistische Auffälligkeiten im Sprachmuster bewertet. Beides zusammen gibt es als Kombi-Scan; wie zuverlässig die KI-Seite ist und wo sie irrt, steht unter KI-Erkennung.
Was mache ich mit den Fundstellen im Bericht?
Der Reihe nach durchgehen und in drei Kategorien sortieren: korrekt belegtes Zitat (nichts tun), Paraphrase ohne Beleg (Quelle ergänzen), wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung (in Anführungszeichen setzen und belegen — oder in eigenen Worten neu schreiben). Standardformulierungen und Gesetzestexte lassen sich meist unverändert lassen. Wie das Schritt für Schritt aussieht, steht im Bereich Anleitungen und unter Plagiat vermeiden.