Plagiat Scanner.de Redaktion — redaktionell verantwortlich: Benjamin Lohrer | Zuletzt geprüft: 16.09.2026 | 6 Min. Lesezeit
Die kurze Antwort ohne Werbeabkürzung
Deine Arbeit wird für den Scan gespeichert und verarbeitet. Eine seriöse Antwort beginnt damit. Der Text muss den Browser verlassen, auf dem Webserver einem Vorgang zugeordnet, an das Prüfsystem übergeben und als Bericht ausgeliefert werden. „Wir speichern nichts“ wäre dafür die falsche Beschreibung.
Die richtige Frage lautet:
> Welche Daten liegen an welcher Station, für welchen Zweck und nach welcher Löschregel?
Die veröffentlichte Datenschutzerklärung von PlagiatScanner.de beschreibt eine 30-Tage-Frist für den eigenen Uploadspeicher. Sie sagt zugleich ausdrücklich, dass Aufbewahrung beim Prüfanbieter, Kopien in E-Mails und Bestellnachweise getrennt zu betrachten sind. Genau diese Grenze fehlte in vielen verkürzten Antworten.
Der Datenweg in fünf Stationen
| Station | Was dort anfallen kann | Was die 30-Tage-Frist dazu sagt |
|---|---|---|
| Browser | ausgewählte Datei und lokale Normseitenschätzung | keine Aussage über deine lokale Datei |
| Webserver vor Zahlung | vollständige Datei, Dateiname, Größe, Produkttyp, interner Name | reguläre Scan-Uploads: 30 Tage ab Speicherung; Zugriff kann früher enden |
| Prüfanbieter PlagAware | extrahierter Text, Metadaten und Ergebnisdaten für den Scan | eigene Anbieterregeln; nicht mit der Webserverfrist gleichsetzen |
| E-Mail und Auslieferung | Lieferadresse, Bestellbezug, Berichtsinformationen; je nach Größe Anhang oder Link | Kopien in E-Mails sind ausdrücklich getrennt |
| Bestellung und Abrechnung | Produkt, Betrag, Zahlungs- und Nachweisdaten | gesetzliche und vertragliche Aufbewahrung kann länger dauern |
Diese Karte ist der nicht austauschbare Teil der Antwort: Ein einzelner Satz wie „nach 30 Tagen gelöscht“ verschmilzt fünf verschiedene Datenorte zu einer Zusage, die der veröffentlichte Vertrag so nicht macht.
Was schon vor dem Checkout passiert
Bei unterstützten Dateiformaten schätzt der Browser die Normseitenzahl lokal. Danach wird die vollständige Datei an den Webserver übertragen, bevor du Zahlungsdaten eingibst. Der Server speichert sie unter einem generierten internen Namen, damit Preis und Prüfung vorbereitet werden können.
Das hat eine praktische Folge: Brichst du nach dem Upload ab, ist das nicht dasselbe, als hättest du nie eine Datei ausgewählt. Laut Datenschutzerklärung kann auch ein nicht abgeschlossener Kauf einen Upload im regulären 30-Tage-Speicher hinterlassen.
Wer das vermeiden will, entscheidet deshalb vor dem Upload — nicht erst auf der Zahlungsseite —, ob die Datei extern verarbeitet werden darf.
Was PlagAware selbst über die Verarbeitung sagt
PlagAware beschreibt zwei Ebenen. Die Originaldatei werde nach erfolgreicher Textextraktion grundsätzlich vom eigenen Server entfernt; in Ausnahmefällen könne sie zur Fehleranalyse bis zu sieben Tage liegen. Der extrahierte Text werde dagegen für die Prüfung in der Datenbank verarbeitet. Die aktuelle allgemeine Datenschutzinformation nennt für Anwendungsdaten eine manuelle oder im Profil eingestellte automatische Löschung und für verschlüsselte Backups eine gesonderte Frist.
Das ist keine Zusage, dass jeder Resellerauftrag exakt wie ein persönliches PlagAware-Konto bedient wird. Es zeigt aber, warum „Datei“, „extrahierter Text“, „Bericht“ und „Backup“ getrennte Objekte sind. Für den konkreten Kauf ist die Datenschutzerklärung von PlagiatScanner.de maßgeblich; Anbieterinformationen erklären den technischen Unterbau und seine Grenzen.
Vergleichsbestand ist eine andere Frage als Speicherung
Ein Text kann für deinen Auftrag gespeichert sein, ohne als Quelle für andere Kundinnen und Kunden zu dienen. Umgekehrt kann ein Hochschulsystem Arbeiten bewusst in einen institutionellen Bestand übernehmen. Darum müssen zwei Fragen getrennt beantwortet werden:
- Wie lange wird mein Text für meinen Auftrag aufbewahrt?
- Wird er später als Vergleichsmaterial für fremde Prüfungen verwendet?
PlagAware erklärt, dass Texte in einer privaten Bibliothek nicht für Prüfungen Dritter verwendet werden. PlagiatScanner.de beschreibt ebenfalls keine Aufnahme deines Kundendokuments in einen gemeinsamen Vergleichsbestand. Das schließt technische Verarbeitung, Ergebnisablage oder Sicherungskopien für deinen eigenen Auftrag nicht aus.
Bei einer Hochschulprüfung kann die Lage anders sein. Die LDI NRW verlangt für den von ihr untersuchten Hochschulfall unter anderem Pseudonymisierung vor der Übermittlung, eine hinreichend bestimmte Regelung in der Prüfungsordnung, Transparenz und Löschung beim externen Unternehmen nach der Prüfung. Das ist ein konkreter Aufsichtsfall aus Nordrhein-Westfalen und keine pauschale Beschreibung jeder Hochschule.
Die 30-Tage-Frist richtig lesen
Die Frist beginnt laut Datenschutzerklärung mit der Speicherung des regulären Scan-Uploads auf dem Webserver. Danach wird der Zugriff gesperrt; der regelmäßige Löschlauf entfernt zugeordnete Dateien und abgelaufene Token. Ein Download-Token kann schon früher auslaufen, ohne dass allein dadurch die Datei gelöscht ist.
Nicht von dieser Frist umfasst sind automatisch:
- eine Kopie, die du selbst heruntergeladen hast;
- Nachrichten und Anhänge in deinem Postfach;
- Bestell- und Rechnungsdaten mit gesetzlichen Aufbewahrungsgründen;
- Daten, die der Prüfanbieter nach seinem eigenen technischen Ablauf verarbeitet;
- ältere, technisch nicht zuordenbare Dateien, die laut Datenschutzerklärung gesondert geprüft werden.
Eine frühere Löschung kann mit Bestellnummer und Lieferadresse angefragt werden. Auch das ist kein Versprechen, dass jede Datenkategorie sofort verschwindet: Gesetzliche Pflichten und notwendige Rechtsverteidigung können entgegenstehen.
Die bessere Entscheidung vor dem Upload
Nutze diese Ampel statt einer pauschalen Sicherheitszusage:
| Inhalt der Arbeit | Entscheidung vor dem Upload |
|---|---|
| normale Hausarbeit ohne Angaben Dritter | separate Prüffassung erstellen und Metadaten bereinigen |
| Interviews oder Fallbeschreibungen | pseudonymisieren; direkte und indirekte Identifikatoren prüfen |
| Unternehmensdaten oder Sperrvermerk | schriftlich klären, ob externe Prüfung erlaubt ist |
| Gesundheits-, Beratungs- oder Klientendaten | nicht ungeprüft hochladen; Schutzkonzept und Rechtsgrundlage klären |
| fremde Gruppenarbeit | Zustimmung und Zuständigkeit im Team klären |
Eine Prüffassung ist keine kosmetische Kopie. Sie enthält nur das, was der Textabgleich braucht: den zu prüfenden Fließtext und die dafür relevanten Belege. Deckblatt, unnötige Anhänge, Zuordnungslisten und vertrauliche Rohdaten bleiben draußen.
Die konkreten Schritte stehen unter anonym beziehungsweise datensparsam prüfen. Welche Angaben du bei einem beliebigen Anbieter vergleichen solltest, zeigt der Datenschutzvergleich.
Quellen und Stand
- PlagiatScanner.de: Datenschutzerklärung, insbesondere Abschnitte 3, 5, 7 und 10. Vertragliche Beschreibung des konkreten Datenwegs; keine Aussage, dass sämtliche Daten nach 30 Tagen verschwinden.
- PlagAware (Version 2.4 vom 07.02.2026): Datenschutz und Datensicherheit. Offizielle Anbieterangaben zu Verantwortlichkeit, Empfängern, Speicherfristen, Backups und Datenzentren.
- PlagAware: Protection and Safety of Uploaded Documents, zuletzt ausgewiesen am 14.04.2020. Technische Anbieterbeschreibung zu Originaldatei, extrahiertem Text, Zugriff und Backups; Aktualität gegenüber der Datenschutzinformation ist mitzulesen.
- LDI NRW (2024): 29. Bericht, Abschnitt 9.3 „Einsatz von Plagiatssoftware durch Hochschulen“, S. 50–52. Konkreter Hochschulfall aus NRW, keine bundesweite Einzelfallberatung.
Quellen und Aussagen zuletzt fachlich geprüft am 16.09.2026. Diese Seite erklärt den veröffentlichten Datenweg und ersetzt keine Rechtsberatung.