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Datenschutz

Wird meine Arbeit beim Scannen gespeichert?

Ja: Für eine Onlineprüfung muss die Datei übertragen und verarbeitet werden. Entscheidend ist nicht das Wort „gespeichert“, sondern welche Fassung an welcher Station liegt, wozu sie gebraucht wird und welche Löschregel dort gilt.

— redaktionell verantwortlich: Benjamin Lohrer  |  Zuletzt geprüft: 16.09.2026  |  6 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort ohne Werbeabkürzung

Deine Arbeit wird für den Scan gespeichert und verarbeitet. Eine seriöse Antwort beginnt damit. Der Text muss den Browser verlassen, auf dem Webserver einem Vorgang zugeordnet, an das Prüfsystem übergeben und als Bericht ausgeliefert werden. „Wir speichern nichts“ wäre dafür die falsche Beschreibung.

Die richtige Frage lautet:

> Welche Daten liegen an welcher Station, für welchen Zweck und nach welcher Löschregel?

Die veröffentlichte Datenschutzerklärung von PlagiatScanner.de beschreibt eine 30-Tage-Frist für den eigenen Uploadspeicher. Sie sagt zugleich ausdrücklich, dass Aufbewahrung beim Prüfanbieter, Kopien in E-Mails und Bestellnachweise getrennt zu betrachten sind. Genau diese Grenze fehlte in vielen verkürzten Antworten.

Der Datenweg in fünf Stationen

Station Was dort anfallen kann Was die 30-Tage-Frist dazu sagt
Browser ausgewählte Datei und lokale Normseitenschätzung keine Aussage über deine lokale Datei
Webserver vor Zahlung vollständige Datei, Dateiname, Größe, Produkttyp, interner Name reguläre Scan-Uploads: 30 Tage ab Speicherung; Zugriff kann früher enden
Prüfanbieter PlagAware extrahierter Text, Metadaten und Ergebnisdaten für den Scan eigene Anbieterregeln; nicht mit der Webserverfrist gleichsetzen
E-Mail und Auslieferung Lieferadresse, Bestellbezug, Berichtsinformationen; je nach Größe Anhang oder Link Kopien in E-Mails sind ausdrücklich getrennt
Bestellung und Abrechnung Produkt, Betrag, Zahlungs- und Nachweisdaten gesetzliche und vertragliche Aufbewahrung kann länger dauern

Diese Karte ist der nicht austauschbare Teil der Antwort: Ein einzelner Satz wie „nach 30 Tagen gelöscht“ verschmilzt fünf verschiedene Datenorte zu einer Zusage, die der veröffentlichte Vertrag so nicht macht.

Was schon vor dem Checkout passiert

Bei unterstützten Dateiformaten schätzt der Browser die Normseitenzahl lokal. Danach wird die vollständige Datei an den Webserver übertragen, bevor du Zahlungsdaten eingibst. Der Server speichert sie unter einem generierten internen Namen, damit Preis und Prüfung vorbereitet werden können.

Das hat eine praktische Folge: Brichst du nach dem Upload ab, ist das nicht dasselbe, als hättest du nie eine Datei ausgewählt. Laut Datenschutzerklärung kann auch ein nicht abgeschlossener Kauf einen Upload im regulären 30-Tage-Speicher hinterlassen.

Wer das vermeiden will, entscheidet deshalb vor dem Upload — nicht erst auf der Zahlungsseite —, ob die Datei extern verarbeitet werden darf.

Was PlagAware selbst über die Verarbeitung sagt

PlagAware beschreibt zwei Ebenen. Die Originaldatei werde nach erfolgreicher Textextraktion grundsätzlich vom eigenen Server entfernt; in Ausnahmefällen könne sie zur Fehleranalyse bis zu sieben Tage liegen. Der extrahierte Text werde dagegen für die Prüfung in der Datenbank verarbeitet. Die aktuelle allgemeine Datenschutzinformation nennt für Anwendungsdaten eine manuelle oder im Profil eingestellte automatische Löschung und für verschlüsselte Backups eine gesonderte Frist.

Das ist keine Zusage, dass jeder Resellerauftrag exakt wie ein persönliches PlagAware-Konto bedient wird. Es zeigt aber, warum „Datei“, „extrahierter Text“, „Bericht“ und „Backup“ getrennte Objekte sind. Für den konkreten Kauf ist die Datenschutzerklärung von PlagiatScanner.de maßgeblich; Anbieterinformationen erklären den technischen Unterbau und seine Grenzen.

Vergleichsbestand ist eine andere Frage als Speicherung

Ein Text kann für deinen Auftrag gespeichert sein, ohne als Quelle für andere Kundinnen und Kunden zu dienen. Umgekehrt kann ein Hochschulsystem Arbeiten bewusst in einen institutionellen Bestand übernehmen. Darum müssen zwei Fragen getrennt beantwortet werden:

  1. Wie lange wird mein Text für meinen Auftrag aufbewahrt?
  2. Wird er später als Vergleichsmaterial für fremde Prüfungen verwendet?

PlagAware erklärt, dass Texte in einer privaten Bibliothek nicht für Prüfungen Dritter verwendet werden. PlagiatScanner.de beschreibt ebenfalls keine Aufnahme deines Kundendokuments in einen gemeinsamen Vergleichsbestand. Das schließt technische Verarbeitung, Ergebnisablage oder Sicherungskopien für deinen eigenen Auftrag nicht aus.

Bei einer Hochschulprüfung kann die Lage anders sein. Die LDI NRW verlangt für den von ihr untersuchten Hochschulfall unter anderem Pseudonymisierung vor der Übermittlung, eine hinreichend bestimmte Regelung in der Prüfungsordnung, Transparenz und Löschung beim externen Unternehmen nach der Prüfung. Das ist ein konkreter Aufsichtsfall aus Nordrhein-Westfalen und keine pauschale Beschreibung jeder Hochschule.

Die 30-Tage-Frist richtig lesen

Die Frist beginnt laut Datenschutzerklärung mit der Speicherung des regulären Scan-Uploads auf dem Webserver. Danach wird der Zugriff gesperrt; der regelmäßige Löschlauf entfernt zugeordnete Dateien und abgelaufene Token. Ein Download-Token kann schon früher auslaufen, ohne dass allein dadurch die Datei gelöscht ist.

Nicht von dieser Frist umfasst sind automatisch:

  • eine Kopie, die du selbst heruntergeladen hast;
  • Nachrichten und Anhänge in deinem Postfach;
  • Bestell- und Rechnungsdaten mit gesetzlichen Aufbewahrungsgründen;
  • Daten, die der Prüfanbieter nach seinem eigenen technischen Ablauf verarbeitet;
  • ältere, technisch nicht zuordenbare Dateien, die laut Datenschutzerklärung gesondert geprüft werden.

Eine frühere Löschung kann mit Bestellnummer und Lieferadresse angefragt werden. Auch das ist kein Versprechen, dass jede Datenkategorie sofort verschwindet: Gesetzliche Pflichten und notwendige Rechtsverteidigung können entgegenstehen.

Die bessere Entscheidung vor dem Upload

Nutze diese Ampel statt einer pauschalen Sicherheitszusage:

Inhalt der Arbeit Entscheidung vor dem Upload
normale Hausarbeit ohne Angaben Dritter separate Prüffassung erstellen und Metadaten bereinigen
Interviews oder Fallbeschreibungen pseudonymisieren; direkte und indirekte Identifikatoren prüfen
Unternehmensdaten oder Sperrvermerk schriftlich klären, ob externe Prüfung erlaubt ist
Gesundheits-, Beratungs- oder Klientendaten nicht ungeprüft hochladen; Schutzkonzept und Rechtsgrundlage klären
fremde Gruppenarbeit Zustimmung und Zuständigkeit im Team klären

Eine Prüffassung ist keine kosmetische Kopie. Sie enthält nur das, was der Textabgleich braucht: den zu prüfenden Fließtext und die dafür relevanten Belege. Deckblatt, unnötige Anhänge, Zuordnungslisten und vertrauliche Rohdaten bleiben draußen.

Die konkreten Schritte stehen unter anonym beziehungsweise datensparsam prüfen. Welche Angaben du bei einem beliebigen Anbieter vergleichen solltest, zeigt der Datenschutzvergleich.

Quellen und Stand

Quellen und Aussagen zuletzt fachlich geprüft am 16.09.2026. Diese Seite erklärt den veröffentlichten Datenweg und ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Der Browser kann die Normseitenzahl zunächst lokal schätzen; anschließend wird die vollständige Datei vor Eingabe der Zahlungsdaten an den Webserver übertragen und dort unter einem internen Namen gespeichert. Auch ein abgebrochener Kauf kann deshalb einen Upload hinterlassen.
Sie gilt laut Datenschutzerklärung für reguläre Scan-Uploads auf dem eigenen Webserver ab Dateispeicherung. Nach Fristablauf wird der Zugriff gesperrt; ein regelmäßiger Lauf entfernt zugeordnete Uploaddateien und abgelaufene Token. E-Mail-Kopien, Bestellnachweise und Aufbewahrung beim Prüfanbieter sind davon ausdrücklich getrennt.
Nach dem veröffentlichten Datenweg wird die Arbeit nicht als Kundendokument in einen gemeinsamen Vergleichsbestand aufgenommen. PlagAware erklärt für seinen Dienst, dass Texte einer privaten Bibliothek nicht für Prüfungen Dritter verwendet werden. Das ist von der technischen Speicherung für deinen eigenen Auftrag zu unterscheiden.
Das lässt sich aus der 30-Tage-Angabe nicht ableiten. Der Uploadspeicher, der extrahierte Prüftext, Ergebnisberichte, Sicherungskopien, E-Mails und abrechnungsrelevante Datensätze folgen unterschiedlichen Regeln. Eine Löschanfrage kann zudem gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder notwendiger Rechtsverteidigung nicht automatisch vorgehen.
Der veröffentlichte Ablauf beschreibt keine automatische Meldung an eine Hochschule. Absolut anonym ist der Vorgang trotzdem nicht: Dienst, E-Mail- und Zahlungsanbieter verarbeiten jeweils die für ihre Station erforderlichen Daten, und die Datei kann selbst Namen oder Metadaten enthalten.
Erzeuge eine separate Prüffassung. Entferne Deckblatt, nicht benötigte Anhänge, Kommentare, Änderungsverfolgung und personenbezogene Angaben Dritter; prüfe den Dateinamen und die Dokumenteigenschaften. Bei Sperrvermerk oder vertraulichen Forschungsdaten klärst du zuerst, ob ein externer Upload überhaupt erlaubt ist.

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Die meistgestellten Fragen kurz und direkt beantwortet.

Regeln & RechtDatenschutz beim Upload AnleitungenAnonym prüfen VergleicheDatenschutz im Vergleich

Datenweg lesen, dann Prüffassung hochladen

Wir verkaufen den verlinkten Scan; die vollständige Prüffassung wird vor den Zahlungsdaten hochgeladen. Lade nur eine bereinigte Fassung hoch, deren Inhalt extern geprüft werden darf.

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