Plagiat Scanner.de Redaktion | Zuletzt geprüft: 26.08.2026 | 6 Min. Lesezeit
Die kurze Antwort
Bei uns nein. Wir verarbeiten deine Datei ausschließlich für deinen eigenen Scan, in Deutschland, und entfernen sie spätestens nach 14 Tagen wieder. Ein Vergleichsbestand entsteht daraus nicht. Bei Hochschulsoftware kann das anders geregelt sein.
Der letzte Satz ist wichtiger, als er klingt. Er beschreibt den einzigen Punkt, an dem Speicherung für dich später wirklich unangenehm werden kann.
Zwei Arten von Speicherung, die ständig verwechselt werden
Wer fragt, ob eine Arbeit gespeichert wird, meint eigentlich zwei sehr verschiedene Vorgänge. Sie auseinanderzuhalten löst die meisten Sorgen.
Der erste Vorgang ist die Verarbeitung. Damit ein Text überhaupt geprüft werden kann, muss er eingelesen, zerlegt und mit Quellen verglichen werden. Ohne diesen Schritt gibt es kein Ergebnis. Er ist zeitlich begrenzt und endet, wenn dein Bericht fertig ist.
Der zweite Vorgang ist die Aufnahme in einen Vergleichsbestand. Dabei bleibt dein Text dauerhaft erhalten, damit künftige Prüfungen anderer Personen gegen ihn laufen können, und aus deiner Abschlussarbeit wird auf diesem Weg eine Quelle wie jede andere im System. Genau dieser zweite Schritt findet bei uns nicht statt.
Was mit deiner Datei bei uns passiert
Der Ablauf ist kurz beschrieben. Du lädst hoch, die Datei wird verschlüsselt übertragen und in Deutschland verarbeitet. Der Abgleich läuft gegen einen externen Quellenbestand, nicht gegen einen Bestand aus Kundendokumenten. Anschließend bekommst du einen Link zu deinem Bericht.
Danach passiert nichts mehr. Die Datei liegt noch für höchstens zwei Wochen bereit, damit du deinen Bericht in Ruhe herunterladen und bei Bedarf ein zweites Mal öffnen kannst, und verschwindet anschließend ohne dein Zutun. Ein Konto brauchst du für den ganzen Vorgang nicht, weshalb sich auch kein Verlauf früherer Uploads irgendwo ansammelt. Was genau zu welchem Zweck verarbeitet wird, steht in der Datenschutzerklärung.
Wer noch weniger Spuren hinterlassen will, findet unter anonym prüfen die praktischen Möglichkeiten, etwa das Entfernen von Namen und Matrikelnummer aus dem Dokument vor dem Upload.
Warum der Vergleichsbestand der eigentliche Punkt ist
Die 14 Tage beruhigen die meisten sofort. Die interessantere Frage ist die andere.
Wenn ein System eingereichte Arbeiten dauerhaft aufnimmt, wächst mit jeder Einreichung eine Datenbank, in der dein Text als Quelle liegt. Für die Institution ist das sinnvoll, denn genau so fällt auf, wenn zwei Studierende dieselbe Hausarbeit abgeben. Für dich als Einzelperson entsteht daraus ein Nebeneffekt, der selten erklärt wird.
| Frage | Bei uns | Typisch bei institutionellen Systemen |
|---|---|---|
| Datei für die Prüfung verarbeitet | ja, zeitlich begrenzt | ja |
| Aufnahme in einen Vergleichsbestand | nein | häufig vorgesehen |
| Löschung | automatisch nach 14 Tagen | nach den Vorgaben der Einrichtung |
| Zugang für Einzelpersonen | direkt, ohne Konto | meist nur über die Hochschule |
| Wer sieht das Ergebnis | nur du | die prüfende Stelle, oft auch du |
| Serverstandort | Deutschland | je nach Anbieter unterschiedlich |
Die rechte Spalte beschreibt eine allgemeine Bauweise, keine Aussage über eine bestimmte Hochschule. Wie es bei dir gehandhabt wird, steht in der Datenschutzinformation deiner Einrichtung. Der strukturelle Unterschied zwischen beiden Wegen ist unter Uni-Software und eigene Prüfung ausführlicher beschrieben.
Der Fall, in dem es konkret wehtut
Stell dir vor, du reichst im April ein Exposé ein, das über ein hochschuleigenes System läuft und dort im Bestand landet. Im September gibst du deine Masterarbeit ab. Zwei Kapitel deiner Arbeit gehen auf dieses Exposé zurück, teils wörtlich.
Beim Scan der Endfassung schlägt das System an. Als Quelle erscheint dein eigenes Exposé, und der Bericht zeigt eine mehrseitige Übereinstimmung. Inhaltlich ist das harmlos, formal musst du es trotzdem erklären, und die Erklärung kostet dich einen Termin und ein paar unruhige Tage.
So etwas passiert regelmäßig. Wie du es einordnest und was du dazu sagst, steht unter eigener Text als Treffer.
Was das für einen Vorab-Scan bedeutet
Weil deine Datei bei uns nicht in einen Vergleichsbestand wandert, kann ein eigener Kontrollscan später keinen Treffer gegen dich erzeugen. Deine Arbeit prüft sich nicht selbst, wenn deine Hochschule dieselbe Datei ein zweites Mal durch ihr eigenes System schickt. Genau das ist der Grund, warum viele überhaupt fragen, bevor sie hochladen.
Was viele falsch verstehen
Drei Annahmen tauchen in Rückfragen immer wieder auf, und alle drei stimmen nicht.
- Speicherung heißt nicht Weitergabe. Dass eine Datei zur Verarbeitung auf einem Server liegt, bedeutet nicht, dass jemand mitliest. Eine Meldung an dein Prüfungsamt findet nicht statt, und eine technische Verbindung zu deiner Hochschule existiert ebenfalls nicht.
- Löschung heißt nicht, dass dein Bericht weg ist. Das PDF liegt nach dem Herunterladen auf deinem Rechner und bleibt dort, unabhängig davon, was auf dem Server passiert.
- Kein Konto heißt nicht anonym gegenüber der Zahlung. Für den Zahlungsvorgang fallen die üblichen Daten deines Zahlungsanbieters an. Der Scan selbst braucht sie nicht.
Der erste Punkt ist der, der die meisten wirklich umtreibt. Niemand erfährt von deinem Scan, solange du selbst nichts erzählst.
Was daraus praktisch folgt
Drei Dinge lohnen sich, bevor du irgendwo eine Arbeit hochlädst.
- Sieh nach, ob der Anbieter eingereichte Texte behält. Diese Angabe steht in der Datenschutzerklärung, meist unter Speicherdauer oder Zweck der Verarbeitung. Wenn sie fehlt, ist das selbst eine Auskunft.
- Nimm persönliche Angaben heraus, die niemand braucht. Für den Abgleich sind Name, Matrikelnummer und Anschrift ohne Bedeutung. Was nicht im Dokument steht, muss auch nicht verarbeitet werden.
- Sichere deinen Bericht lokal. Nach der Löschung ist er weg, und ein zweiter Scan kostet erneut 0,29 € pro Normseite.
Wer diese drei Punkte einmal vor dem ersten Upload abarbeitet, muss sie beim nächsten Mal nur noch abhaken, und die Frage nach der Speicherung stellt sich in dieser Form nicht wieder. Die rechtliche Einordnung dazu, welche Rolle Einwilligung und berechtigtes Interesse bei einer Prüfung spielen, steht unter DSGVO und Plagiatsprüfung.
Die Anschlussfrage
Wer bis hierher liest, fragt meistens als Nächstes, ob eine eigene Prüfung überhaupt zulässig ist oder ob man damit Rechte Dritter berührt. Die Antwort ist unspektakulär: Du prüfst deinen eigenen Text, und das ist erlaubt. Was dabei rechtlich tatsächlich eine Rolle spielt, steht unter Datenschutz beim Upload.