Rechtslage

Ist es legal, eine Plagiatsprüfung machen zu lassen?

Ja, eine Plagiatsprüfung deines eigenen Textes ist legal. Wer so fragt, meint meistens etwas anderes: Was passiert mit meinen Daten, und darf ich das gegenüber meiner Hochschule überhaupt? Beides klärt diese Seite.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Ja. Deinen eigenen Text prüfen zu lassen, ist erlaubt; Prüfungsordnungen verbieten es typischerweise nicht. Rechtlich interessant wird es erst, wenn du fremde Texte hochlädst oder personenbezogene Daten Dritter mitschickst.

Damit ist die eigentliche Frage beantwortet. Der Rest dieser Seite behandelt die drei Sorgen, die sich hinter dem Wort „legal" meistens verbergen.

Warum die eigene Prüfung unproblematisch ist

Du bist Urheber deines Textes. Die Entscheidung, ihn einem Dienstleister zur Prüfung zu geben, liegt bei dir, genau wie die Entscheidung, ihn einem Korrektorat oder deiner Mitbewohnerin zu zeigen.

Prüfungsordnungen regeln etwas anderes. Sie beschreiben, unter welchen Bedingungen eine Arbeit entstehen muss, welche Hilfsmittel zulässig sind und was du in der Eigenständigkeitserklärung versicherst. Eine nachträgliche Kontrolle des fertigen Textes verändert an all dem nichts. Sie fügt keinen Inhalt hinzu, sie nimmt keinen weg, und sie ersetzt keine Leistung, die du selbst hättest erbringen müssen.

Eine Anzeigepflicht existiert nicht. Niemand muss erfahren, dass du geprüft hast. Das ist auch der Grund, warum die Frage in kaum einer Ordnung ausdrücklich beantwortet wird: Was rechtlich neutral ist und die Leistung nicht berührt, taucht in einem Regelwerk gar nicht erst auf.

Die Frage dahinter ist fast immer Datenschutz

Wer „ist das legal" tippt, hat selten das Prüfungsrecht im Kopf. Gemeint ist: Was passiert mit meiner Datei?

Das ist eine Datenschutzfrage, und sie hat eine sachliche Antwort. Deine Arbeit enthält personenbezogene Daten, mindestens deinen Namen, oft auch Matrikelnummer, Studiengang und Anschrift auf dem Deckblatt. Wer sie verarbeitet, braucht dafür eine Rechtsgrundlage, muss den Zweck benennen und darf sie nicht länger behalten als nötig. Genau deshalb stehen Serverstandort, Löschfrist und Zweckbindung in einer Datenschutzerklärung und nicht im Kleingedruckten.

Bei uns läuft die Verarbeitung in Deutschland, die Löschung erfolgt nach 14 Tagen, und ein Vergleichsbestand aus Kundendokumenten entsteht nicht. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter wird meine Arbeit gespeichert. Die rechtliche Systematik dahinter erklärt DSGVO und Plagiatsprüfung.

Fremde Texte: hier ändert sich die Lage

Sobald der Text nicht von dir stammt, verschieben sich zwei Dinge gleichzeitig. Erstens gehören die Rechte am Text jemand anderem. Zweitens verarbeitest du fremde personenbezogene Daten.

Konstellation Wer entscheidet Worauf du achten solltest
Deine eigene Arbeit du selbst nichts weiter, du bist Urheber
Arbeit einer Kommilitonin sie schriftliche Zustimmung vor dem Upload
Text aus einer Gruppenarbeit alle Beteiligten Einverständnis aller, deren Text drinsteckt
Schülerarbeit durch eine Lehrkraft die Schule Vorgaben der Schulleitung und der Datenschutzbeauftragten
Bewerbungstext im Unternehmen der Arbeitgeber betriebliche Regelung und Zweckbindung
Fremder veröffentlichter Text der Rechteinhaber nur für eigene Prüfzwecke, keine Weitergabe

Die Zeilen drei bis fünf betreffen Situationen mit Bewertungsmacht. Dort gilt eine zusätzliche Regel: Ein Prüfergebnis eröffnet ein Gespräch. Beweisen lässt sich damit nichts, und eine Note oder eine dienstliche Maßnahme trägt es für sich genommen erst recht nicht. Für den schulischen und hochschulischen Alltag ist das unter Prüfung für Dozierende ausführlicher beschrieben.

Ist ein Vorab-Scan ein Täuschungsversuch?

Diese Sorge taucht regelmäßig auf, und sie beruht auf einem Missverständnis. Eine Täuschung setzt voraus, dass du über deine eigene Leistung täuschst: fremder Text als eigener, unerlaubte Hilfsmittel, gefälschte Angaben.

Ein Prüfbericht tut nichts davon. Er zeigt dir, wo dein Text mit vorhandenen Quellen übereinstimmt, damit du fehlende Belege nachtragen kannst. Das Ergebnis ist eine besser belegte Arbeit, also genau das, was die Ordnung von dir verlangt. Was als Täuschungsversuch gilt, ist unter Täuschungsversuch beschrieben.

Anders liegt der Fall, wenn jemand einen Bericht benutzt, um Übernahmen gezielt so umzubauen, dass sie nicht mehr auffallen, ohne die Quelle zu nennen. Dann ist nicht der Scan das Problem, sondern der Vorsatz dahinter. Das ist keine Rechtsberatung.

Wo es tatsächlich eng wird

Riskant ist nicht die Prüfung, sondern der Umgang mit fremden Dateien. Wer die Bachelorarbeit einer Freundin ohne Rücksprache hochlädt, verarbeitet ihre Daten ohne Grundlage und gibt außerdem einen Text weiter, an dem sie die Rechte hält. Eine Nachricht mit einer klaren Frage und einer klaren Antwort löst das in zwei Minuten.

Was viele falsch verstehen

Drei Punkte werden verlässlich vertauscht.

  • Legalität und Sinnhaftigkeit. Erlaubt ist die Prüfung immer. Ob sie sich für deine Arbeit lohnt, ist eine völlig andere Frage.
  • Prüfungsrecht und Zivilrecht. Die Prüfungsordnung regelt dein Verhältnis zur Hochschule. Urheberrecht und Datenschutz regeln dein Verhältnis zu allen anderen. Beides läuft parallel.
  • Bericht und Beweis. Ein Bericht dokumentiert Übereinstimmungen. Er stellt nicht fest, dass ein Plagiat vorliegt, und er entlastet dich auch nicht automatisch.

Der letzte Punkt betrifft alle, die einen Bericht als Absicherung verstehen. Ein sauberer Bericht ist ein gutes Zeichen, mehr nicht.

Was daraus praktisch folgt

Für deine eigene Arbeit brauchst du nichts weiter zu klären. Lade hoch, prüfe, korrigiere.

Für fremde Texte hol dir eine kurze schriftliche Zustimmung, in der steht, wessen Text es ist, wofür er geprüft wird und dass die Datei danach gelöscht wird. Eine Nachricht genügt. Wer das einmal formuliert hat, kopiert es beim nächsten Mal und spart sich jede weitere Überlegung, weil die Zustimmung dann sauber dokumentiert vorliegt. Wenn du dienstlich prüfst, frag vorher deine Einrichtung, welcher Weg dort vorgesehen ist, denn öffentliche Stellen haben dafür meist eigene Vorgaben.

Nimm außerdem heraus, was für den Abgleich niemand braucht. Deckblattangaben wie Matrikelnummer und Anschrift tragen zum Ergebnis nichts bei. Wie du dabei vorgehst, steht unter Datenschutz beim Upload.

Die Anschlussfrage

Wenn die Prüfung erlaubt und der Datenschutz geklärt ist, bleibt die nüchterne Frage: Brauchst du sie überhaupt? Bei 0,29 € für jede Normseite hält sich der Einsatz in Grenzen, der Nutzen fällt trotzdem sehr unterschiedlich aus. Wann sie sich lohnt und wann du das Geld sparen kannst, steht unter brauche ich eine Plagiatsprüfung.

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Du lässt einen Text prüfen, den du selbst geschrieben hast, und verletzt damit keine Rechte Dritter. Prüfungsordnungen regeln, wie eine Arbeit entstehen darf, nicht wie sorgfältig du sie vor der Abgabe kontrollierst. Eine Genehmigung oder Anmeldung brauchst du dafür nicht.
Nein. Für eine eigene Kontrolle besteht keine Anzeigepflicht, so wenig wie für ein Korrektorat oder für eine Freundin, die vor der Abgabe gegenliest. Du reichst deine Arbeit ein, nicht deinen Prüfbericht. Zeigen darfst du ihn selbstverständlich, wenn du das möchtest.
Nein. Eine Täuschung liegt vor, wenn du fremde Leistung als eigene ausgibst oder unerlaubte Hilfsmittel benutzt. Eine Kontrolle deines bereits fertigen Textes fällt in keine dieser Kategorien; sie verändert den Inhalt nicht und ersetzt keine Leistung, die du selbst erbringen musst.
Nur mit deren Einverständnis. Der Text ist urheberrechtlich geschützt, und mit Namen und Matrikelnummer stecken zusätzlich personenbezogene Daten darin. Hol dir eine kurze schriftliche Zustimmung, bevor du eine fremde Datei irgendwo hochlädst. Das gilt auch bei Freundinnen und Kommilitonen, bei denen es selbstverständlich scheint.
Für Schulen und Hochschulen gilt das Datenschutzrecht der jeweiligen Einrichtung. Wer dienstlich Arbeiten prüft, klärt vorher mit der Schulleitung oder der Datenschutzbeauftragten, welcher Weg vorgesehen ist. Ein Prüfergebnis bleibt außerdem der Anlass für ein Gespräch und trägt keine Maßnahme für sich allein.
Bei deinem eigenen Text nicht, denn die Rechte daran liegen bei dir. Bei fremden Texten kommt es auf die Erlaubnis an. Zitierte Passagen innerhalb deiner Arbeit sind unproblematisch, weil sie durch das Zitatrecht gedeckt sind, solange du sie korrekt belegt hast.

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