Häufige Frage

Muss ich KI-Nutzung angeben?

In den meisten Fällen ja, sobald du mehr als Rechtschreibung korrigieren lässt. Verbindlich ist aber nicht eine allgemeine Regel, sondern deine Prüfungsordnung — und wie du deine findest, steht weiter unten.

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 |  Zuletzt geprüft: 27.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Die Antwort in vier Sätzen

In den meisten Prüfungsordnungen gilt eine Angabepflicht, sobald du ein Sprachmodell für mehr als Rechtschreibkorrektur einsetzt. Verbindlich ist immer deine eigene Ordnung, nicht eine allgemeine Regel. Die Angabe gehört in die Eigenständigkeitserklärung oder ein Hilfsmittelverzeichnis. Fehlt sie, obwohl sie verlangt war, ist die unterschriebene Erklärung unzutreffend.

Warum es keine einheitliche Antwort gibt

Hochschulrecht ist in Deutschland Ländersache, und die Einzelheiten regeln die Hochschulen selbst. Es gibt keine Instanz, die für alle festlegt, was mit Sprachmodellen erlaubt ist.

Das führt zu einer Lage, die für Studierende unbefriedigend ist: Zwei Personen im selben Semester, an zwei Hochschulen, können für dieselbe Handlung unterschiedliche Regeln haben. Und innerhalb einer Hochschule kann ein Fachbereich etwas erlauben, das ein anderer untersagt.

Daraus folgt nicht, dass alles offen ist. Es folgt, dass du deine eigene Regel suchen musst — und das dauert weniger lang, als die meisten annehmen.

Wo du deine Regel findest

Vier Dokumente, in dieser Reihenfolge:

  1. Das Merkblatt zur Arbeit, falls dein Institut eines herausgibt. Es ist am konkretesten und am aktuellsten.
  2. Die Prüfungsordnung deines Studiengangs. Such nach „Hilfsmittel", „Künstliche Intelligenz", „KI-basierte Werkzeuge", „Täuschung".
  3. Die Allgemeine oder Rahmenprüfungsordnung der Hochschule, die über der studiengangsspezifischen steht.
  4. Der Wortlaut der Eigenständigkeitserklärung, die du unterschreibst. Viele Hochschulen haben ihn um einen Passus zu Hilfsmitteln erweitert — dann steht die Antwort dort.

Findest du nichts, frag schriftlich. Und stell die Frage konkret: nicht „darf ich KI benutzen", sondern „ich möchte meine Notizen zusammenfassen lassen und danach selbst ausformulieren, ist das in Ordnung". Auf die weite Frage folgt oft ein vorsichtiges Nein, auf die konkrete eine Einschätzung zur Sache.

Was typischerweise wie eingeordnet wird

Die folgende Übersicht beschreibt verbreitete Muster, keine geltende Regel. Was bei dir gilt, steht in deiner Ordnung.

Nutzung Typische Einordnung
Rechtschreib- und Grammatikkorrektur Zulässiges Hilfsmittel, meist ohne Angabepflicht
Übersetzung zum Verständnis fremdsprachiger Quellen Meist zulässig
Vorschläge zur Gliederung Häufig zulässig, oft mit Angabe
Literatursuche und Themenüberblick Häufig zulässig, Quellen selbst prüfen
Umformulieren eigener Absätze Grauzone, Angabe empfohlen
Formulieren ganzer Abschnitte Häufig unzulässig oder angabepflichtig
Erstellen der gesamten Arbeit Unzulässig

Die vorletzte Zeile ist die praktisch schwierigste. Wo genau die Formulierungshilfe endet und die Textproduktion beginnt, ist selten scharf definiert — mehr dazu unter KI als Formulierungshilfe.

Der Unterschied zwischen erlaubt und angabepflichtig

Zwei Fragen werden regelmäßig vermischt, obwohl sie unabhängig voneinander sind. Die erste lautet: Darf ich das überhaupt? Die zweite: Muss ich es sagen?

Es gibt alle vier Kombinationen, und sie führen zu unterschiedlichem Handeln.

Erlaubt und nicht angabepflichtig. Der Normalfall bei Rechtschreibkorrektur. Du machst nichts weiter.

Erlaubt und angabepflichtig. Der häufigste Fall bei Gliederungshilfe oder sprachlicher Überarbeitung. Du schreibst zwei Zeilen ins Hilfsmittelverzeichnis, und die Sache ist erledigt.

Nicht erlaubt. Dann hilft eine Angabe nicht. Wer im Verzeichnis vermerkt, dass er einen unzulässigen Weg gegangen ist, hat immer noch einen unzulässigen Weg gewählt — er hat ihn nur dokumentiert.

Unklar. Der praktisch wichtigste Fall, weil viele Ordnungen ihn produzieren. Hier gilt: nachfragen und die Antwort archivieren. Eine E-Mail mit Datum ist im Zweifel mehr wert als jede Auslegung.

Wer diese vier Fälle auseinanderhält, spart sich die verbreitete Sorge, eine Angabe könnte einen Verdacht überhaupt erst wecken. Sie kann es nicht — sie beantwortet eine Frage, bevor sie gestellt wird.

Warum die Angabe während der Arbeit entsteht, nicht danach

Der praktische Fehler passiert fast immer am Ende: Zwei Tage vor Abgabe soll das Hilfsmittelverzeichnis geschrieben werden, und niemand weiß mehr, wofür welches Werkzeug an welcher Stelle eingesetzt wurde.

Das Ergebnis ist eine Angabe, die entweder zu pauschal ist, um etwas zu erklären, oder ungenau — und Ungenauigkeit ist bei einer Erklärung, die du unterschreibst, das schlechtere von zwei Übeln.

Die Gegenmaßnahme kostet nichts:

  • Eine Textdatei neben dem Manuskript, in der du jede Nutzung mit Datum notierst
  • Ein Stichwort dazu, wofür: Gliederung, Übersetzung, Sprachkorrektur, Literatursuche
  • Bei welchem Kapitel es war
  • Ob du das Ergebnis übernommen oder nur als Anregung genutzt hast
  • Die Antwort deiner Betreuung auf deine Nachfrage, mit Datum

Am Ende brauchst du diese Datei fünf Minuten lang, um daraus vier Sätze zu formulieren. Ohne sie brauchst du eine Stunde und weißt danach immer noch nicht, ob es stimmt.

Was viele falsch verstehen

„Wenn niemand es merkt, ist es kein Problem." Der prüfungsrechtliche Anknüpfungspunkt ist deine Unterschrift, nicht die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Eine unzutreffende Erklärung bleibt unzutreffend.

„Angeben schadet mir." In der Praxis meist das Gegenteil. Wer transparent macht, wofür er ein zulässiges Werkzeug eingesetzt hat, entzieht einer späteren Diskussion die Grundlage. Wer nichts sagt und später gefragt wird, steht schlechter da.

„Der EU AI Act regelt das." Er regelt Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Für deine Hausarbeit ist er nicht die einschlägige Norm. Mehr dazu unter EU AI Act im Studium.

Wie eine Angabe aussieht

Sie muss weder lang noch juristisch sein. Zwei bis fünf Zeilen reichen fast immer.

Nenne das Werkzeug, den Einsatzzweck und die Arbeitsphase. Etwa: „Zur sprachlichen Überarbeitung der Kapitel 3 und 4 wurde ein KI-gestütztes Schreibwerkzeug eingesetzt. Die inhaltlichen Aussagen, die Auswahl der Quellen und die Argumentation stammen von der Verfasserin."

Was nicht hineingehört: Rechtfertigungen. Eine Angabe ist eine Angabe, kein Antrag auf Genehmigung. Ein Formulierungsgerüst findest du unter KI-Erklärung formulieren.

Was daraus praktisch folgt

Klär die Regel, bevor du anfängst, nicht in der Abgabewoche. Notiere während der Arbeit, wofür du welches Werkzeug eingesetzt hast — rückwirkend rekonstruiert das niemand zuverlässig. Und wenn du wissen willst, wie dein fertiger Text auf eine automatische Prüfung wirkt, prüf ihn mit dem KI Scan: 0,29 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen, Ergebnis in der Regel nach 15 Minuten.

Das ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was deine Hochschule dir mitteilt.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Die Hochschulen regeln das über ihre Prüfungsordnungen, dazu kommt Landeshochschulrecht. Der EU AI Act richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und regelt nicht, ob du für eine Hausarbeit ein Sprachmodell nutzen darfst.
In aller Regel nicht. Rechtschreib- und Grammatikkorrektur gilt in den meisten Ordnungen als zulässiges Hilfsmittel wie ein Wörterbuch. Kritisch wird es dort, wo ein Werkzeug ganze Absätze umformuliert statt Fehler zu markieren.
Meist in die Eigenständigkeitserklärung oder in ein Hilfsmittelverzeichnis nach dem Literaturverzeichnis. Ins Literaturverzeichnis gehört eine KI-Ausgabe in der Regel nicht, weil sie keine für Dritte auffindbare Quelle ist.
Wenn eine Angabepflicht bestand, kann die unterschriebene Erklärung unzutreffend sein. Das ist der Anknüpfungspunkt für ein Täuschungsverfahren, unabhängig davon, ob die Nutzung selbst erlaubt gewesen wäre.
Dann greifen die allgemeinen Bestimmungen zu Hilfsmitteln und die Eigenständigkeitserklärung. Frag schriftlich bei der Betreuung nach, formuliere die Frage konkret und archiviere die Antwort.
Nur wenn deine Ordnung oder das Merkblatt das verlangt. Manche Fachbereiche wollen die verwendeten Eingaben im Anhang sehen, viele nicht. Steht nichts dazu, reicht die Angabe, wofür du das Werkzeug eingesetzt hast.

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