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Medienbelege · Handlung · MED-11

Online-Karten und Kartenausschnitte belegen

Direktantwort: Belegen Sie eine Onlinekarte mit Anbieter und Produkt, gegebenenfalls sichtbaren Daten- oder Bildlieferanten, dargestelltem Ort beziehungsweise Kartentitel, direkter URL oder Koordinaten, Zugriffsdatum, Ausschnitt und Zoom sowie eigenen Ergänzungen. Lassen Sie die im Kartenbild vorhandene Attribution sichtbar und prüfen Sie die aktuellen Nutzungsbedingungen des konkreten Dienstes. Eine Such-URL allein dokumentiert weder den gezeigten Ausschnitt noch den Datenstand zuverlässig.

Kartenquelle, Datum und Ausschnitt als Datensatz erfassen

FeldWas dokumentiert wirdBeispielplatzhalter
Anbieter und ProduktName des Kartendienstes und der verwendeten Ansicht[Anbieter], [Karte/Satellit/Street View]
DatenattributionAlle im Bild genannten Karten-, Bild- oder DrittanbieterKartendaten: [sichtbare Namen]
Ort und BezugOrt, Untersuchungsgebiet, Koordinaten oder Objektbezeichnung[Ort], Mittelpunkt [Breite/Länge]
AusschnittGezeigte Grenzen, Maßstab oder Zoomstufe soweit verfügbarAusschnitt [Nord/Süd/Ost/West], Zoom [Wert]
ZeitZugriffsdatum und sichtbarer Daten- oder Aufnahmestand, falls angegebenZugriff [Datum], Bildstand [Anzeige]
FundstelleTeilbare Karten-URL, Permalink oder dokumentierter Aufruf[direkte URL]
BearbeitungEigene Marker, Linien, Farbflächen, Zuschnitt und LegendeMarkierungen durch die Verfasserin
Datei-IDVerknüpfung zu Screenshot, Export und MethodenprotokollK-2026-04

Das Schema macht aus einem flüchtigen Bild einen überprüfbaren Forschungsbeleg. Füllen Sie nur sichtbare oder anderweitig belegte Felder. Wenn eine Weboberfläche weder Maßstab noch Aufnahmedatum anzeigt, darf die Legende keine erfundenen Werte enthalten. Nennen Sie stattdessen, welche Information nicht verfügbar war.

Den tatsächlich analysierten Ausschnitt reproduzierbar machen

Onlinekarten verändern sich. Straßen, Beschriftungen, Anbieterhinweise und Bilddaten können später anders aussehen. Speichern Sie deshalb den zulässigen Screenshot oder Export zeitnah und notieren Sie den Abruf. Eine teilbare URL hilft, bildet aber nicht immer Zoom, Ebenen, Filter und damaligen Datenstand vollständig ab.

Für eine räumliche Analyse sind Koordinaten oder Grenzen oft aussagekräftiger als „Karte von Berlin“. Halten Sie Mittelpunkt, Begrenzungsrechteck, Maßstab und aktivierte Ebenen fest, soweit die Oberfläche diese Werte liefert. Bei einer Routenanzeige gehören Start, Ziel, Verkehrsmittel und sichtbare Routeneinstellung dazu. Nutzen Sie keine erfundene Präzision: Eine aus dem Bildschirm geschätzte Koordinate ist als Schätzung zu kennzeichnen.

Vergeben Sie eine Datei-ID und speichern Sie Ausgangsausschnitt und bearbeitete Fassung getrennt. Der Methodenteil kann dann auf K-2026-04 verweisen. Ein Screenshot ohne Kontext zeigt zwar Pixel, aber nicht zuverlässig, welche Einstellungen zu ihnen führten.

Anbieter- und Drittanbieterhinweise am Bild erhalten

Googles Geo Guidelines verlangen, dass Attribution nicht entfernt, verdeckt oder aus dem Bild herausgeschnitten wird. Sind Drittanbieter im sichtbaren Hinweis genannt, sollen auch diese Namen erhalten bleiben. Eine ausschließlich im Abbildungsverzeichnis nachgetragene Nennung ersetzt nach den Google-Richtlinien nicht die nahe und lesbare Attribution am Karteninhalt.

Auch andere Dienste haben eigene Bedingungen. OpenStreetMap stellt Daten unter der Open Database License bereit und beschreibt auf seiner Copyright- und Lizenzseite die erforderliche Namensnennung. Prüfen Sie die konkrete Kartenkachel oder Anwendung: Der Kartenstil kann von einem weiteren Anbieter stammen, während die Geodaten aus OpenStreetMap kommen.

Übernehmen Sie die sichtbare Attribution exakt und ergänzen Sie den wissenschaftlichen Beleg. Schneiden Sie bei einem Screenshot nicht den unteren Rand ab, wenn dort Rechteinformationen stehen. Wenn die Attribution durch Verkleinerung unlesbar wird, wählen Sie eine andere Größe oder setzen Sie die zulässige Nennung in unmittelbarer Nähe nach den Anbietervorgaben.

Musterlegenden für Screenshot und eigene Karte

Unbearbeiteter Onlineausschnitt: „Abb. 7: [Ort/Gegenstand], Kartenausschnitt aus [Anbieter und Produkt], Kartendaten/Bilddaten: [sichtbare Attribution], Mittelpunkt [Koordinaten], Zoom [soweit angezeigt], [direkte URL], Zugriff: [Datum].“

Annotierter Screenshot: „Abb. 8: Untersuchungsgebiet [Name], Grundlage: [Anbieter/Produkt und sichtbare Datenanbieter], [URL], Zugriff: [Datum]; Ausschnitt, rote Untersuchungsgrenze und Beschriftungen durch den Verfasser. Originalattribution im Bild erhalten.“

Eigene Karte aus heruntergeladenen Geodaten: „Abb. 9: [Titel], eigene Darstellung mit [Software], Datengrundlage: [Datensatz, Herausgeber, Version/Stand, Lizenz, URL, Abrufdatum]; Auswahl und Klassifikation durch die Verfasserin.“

Die dritte Variante ist keine bloße Kartenabbildung. Sie trennt kartografische Gestaltung, Geodaten, Software und eigene analytische Entscheidungen. Wenn mehrere Datensätze einfließen, erhält jeder einen Eintrag. Der Anbieter der Software ist nicht automatisch die Quelle der Daten.

Kartenausschnitt, Geodaten und Interpretation auseinanderhalten

Ein Screenshot kann eine Lage illustrieren, eignet sich aber nicht automatisch als Datensatz für Entfernungs- oder Flächenmessungen. Dokumentieren Sie, ob Werte aus einer Messfunktion, einem heruntergeladenen Datensatz oder eigener Digitalisierung stammen. Geben Sie Koordinatensystem, Bearbeitung und Qualitätsgrenzen an, wenn sie für die Methode relevant sind.

Markierungen wie Kreise, Pfeile und farbige Flächen sind eigene Aussagen. Erklären Sie sie in einer Legende und nennen Sie Auswahlkriterien im Methodenteil. Vermeiden Sie eine Gestaltung, die Originalattribution verdeckt oder den Eindruck erweckt, der Kartenanbieter habe Ihre Klassifikation erstellt.

Karten und Pläne können nach § 2 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art geschützt sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daneben können Datenbank-, Vertrags-, Marken- und Persönlichkeitsfragen auftreten. Diese Seite bietet allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für ein Bildzitat mit echter Auseinandersetzung hilft die Zitatzweck-Matrix; bloße Quellenangabe ersetzt keine Nutzungsgrundlage.

Prüfung vor Abgabe und Veröffentlichung

  1. Konkreten Dienst, Ansicht und verwendete Datei identifizieren.
  2. Sichtbare Daten- und Bildanbieter vollständig übernehmen.
  3. Attribution im Bild weder abschneiden noch verdecken.
  4. Ort, URL, Zugriff und verfügbare Ausschnittsparameter dokumentieren.
  5. Eigene Zuschnitte, Marker, Ebenen und Berechnungen benennen.
  6. Geodatenquelle von Kartensoftware und Basiskarte trennen.
  7. Aktuelle Anbieterbedingungen und Hochschulstil prüfen.
  8. Vor öffentlicher oder kommerzieller Zweitnutzung erneut bewerten.

Google Maps, Google Earth, Street View und Karten anderer Anbieter können unterschiedliche Vorgaben haben. Drittanbieterinhalte innerhalb eines Dienstes sind nicht automatisch durch dessen allgemeine Erlaubnisse abgedeckt. Prüfen Sie das konkrete Produkt, die sichtbare Attribution und den geplanten Nutzungskontext.

Der Hub Medienbelege bündelt weitere visuelle Quellen. Die Grundlagenseite Wissenschaftlich arbeiten ordnet Karten in die allgemeine Belegführung ein. Für Screenshots anderer Software oder Webseiten ergänzt Screenshot zitieren das Provenienzschema.

Offizielle Anbieter- und Rechtsquellen

Anbieter-, Rechts- und Quellenstand: 4. September 2026. Bedingungen und sichtbare Attribution sind beim konkreten Abruf erneut zu prüfen.