Kennzeichnung

Wo du KI-Nutzung in deiner Arbeit kennzeichnest

Wo du eine KI-Nutzung kennzeichnest, hängt davon ab, was du getan hast. Ein Hilfsmittelverzeichnis trägt die allgemeine Angabe, eine Fußnote die punktuelle, der Anhang die belegende. Diese Seite ordnet die vier möglichen Orte.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Der richtige Ort hängt davon ab, was du getan hast

Es gibt nicht die eine Stelle, an der du KI-Nutzung kennzeichnest. Vier Orte kommen in Frage, und welcher passt, entscheidet die Art der Nutzung: eine durchgehende Arbeitsweise gehört ins Hilfsmittelverzeichnis, ein einmaliger Eingriff an eine Fußnote, ein Nachweis in den Anhang, die Versicherung insgesamt in die Eigenständigkeitserklärung.

Diese Zuordnung ist keine Formalie. Sie beeinflusst, wie eine prüfende Person deine Angabe liest. Ein Satz im Verzeichnis wirkt wie eine Selbstverständlichkeit, derselbe Satz mitten im Fließtext wie eine Rechtfertigung. Der Ort trägt eine Botschaft mit, ob du willst oder nicht.

Wenn deine Hochschule einen Ort vorschreibt, ist die Frage entschieden. Nimm das Formular, füll es aus, fertig. Eigene Kreativität ist an dieser Stelle nicht gefragt, und eine abweichende Formulierung fällt beim Vergleich mit anderen Arbeiten sofort auf, ohne dass sie dir einen Vorteil bringt.

Wo deine Hochschule den Ort festlegt

Sieh an drei Stellen nach, bevor du selbst konstruierst. Erstens in der Vorlage der Eigenständigkeitserklärung, die viele Prüfungsämter als Word-Datei bereitstellen und in den letzten Jahren um einen Abschnitt zu generativen Werkzeugen erweitert haben. Zweitens im Merkblatt zum wissenschaftlichen Arbeiten deines Instituts. Drittens in einer zentralen Handreichung, falls deine Hochschule eine veröffentlicht hat.

Findest du eine Vorlage, hat sie Vorrang vor jeder Empfehlung aus einem Ratgeber. Auch dann, wenn sie sperrig formuliert ist und du eine elegantere Fassung im Kopf hast. Wie du diese Dokumente aufspürst und wen du fragst, wenn nichts auffindbar ist, beschreibt Prüfungsordnung finden.

Kennzeichnen und Belegen sind zwei verschiedene Vorgänge

Hier entsteht die häufigste Verwirrung. Kennzeichnen heißt, ein benutztes Werkzeug zu benennen. Belegen heißt, eine inhaltliche Aussage ihrer Herkunft zuzuordnen.

Wenn dir ein Sprachmodell einen holprigen Satz glättet, hast du kein fremdes Wissen übernommen, sondern ein Hilfsmittel benutzt. Das wird gekennzeichnet. Wenn du dagegen eine inhaltliche Aussage übernimmst, die aus dem Modell stammt, brauchst du einen Nachweis, weil die Aussage sonst unbelegt im Raum steht; die Formen dafür sortiert KI-Quellen zitieren.

Der dritte Fall wird oft übersehen. Hat dir das Werkzeug eine Quelle genannt, die du danach im Original gelesen hast, zitierst du das Original und erwähnst das Werkzeug höchstens als Rechercheweg. Warum das der saubere Weg ist, steht unter KI zur Recherche. Kennzeichnen ist die schwächere Form. Sie sagt, womit du gearbeitet hast, nicht, woher dein Wissen kommt.

Die vier Orte im Überblick

Ort im Dokument Was dort hingehört Wann diese Stelle die richtige ist
Hilfsmittelverzeichnis Werkzeug, Zweck, Umfang in zwei bis fünf Sätzen Bei durchgehender oder wiederholter Nutzung derselben Art
Eigenständigkeitserklärung Der von der Hochschule vorgegebene Satz, unverändert Immer, wenn die Vorlage einen KI-Passus enthält
Fußnote an der Textstelle Ein Halbsatz zum konkreten Eingriff an dieser Stelle Bei punktueller Nutzung, etwa einer übersetzten Passage
Anhang Prompt-Auszug, Chatprotokoll, Arbeitsprotokoll Wenn deine Hochschule es verlangt oder etwas belegt werden soll

Mehrere Orte schließen sich nicht aus. Eine Arbeit kann einen Passus in der Erklärung tragen, vier Sätze im Verzeichnis und eine einzige Fußnote an der Stelle, an der es darauf ankommt. Doppelt genannt zu werden schadet einer Angabe nicht, solange die Aussagen zueinander passen und keine davon mehr behauptet als die andere.

Was dabei ungeklärt ist

Eine gemeinsame Konvention fehlt. Zitierstile haben Jahrzehnte gebraucht, um sich auf Regeln für Interviews oder Datensätze zu einigen; für KI-Nutzung ist dieser Prozess gerade erst angelaufen, und deshalb sieht dieselbe Angabe an zwei Hochschulen unterschiedlich aus.

Strittig ist auch die Schwelle. Ab wann ist eine Nutzung angabepflichtig, ab wann handelt es sich um ein Werkzeug wie die Rechtschreibprüfung? Klar ist nur das Prinzip: Je stärker ein Werkzeug am Text selbst mitgewirkt hat, desto eher gehört es in die Angabe. Das ist keine Rechtsberatung.

So baust du die Angabe konkret

Zwei Fassungen derselben Nutzung

Schwach: „Diese Arbeit wurde mit Unterstützung von KI erstellt." Steht auf dem Deckblatt, nennt kein Werkzeug, keinen Zweck, keinen Umfang. Sie wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Tragfähig: „Für die sprachliche Überarbeitung der Kapitel 3 und 4 habe ich ein Sprachmodell eingesetzt. Inhaltliche Aussagen stammen aus den im Literaturverzeichnis genannten Quellen." Steht im Hilfsmittelverzeichnis, benennt Zweck und Reichweite.

Schreib die Angabe erst, wenn die Arbeit steht. Vorher weißt du nicht, was am Ende tatsächlich drin ist, weil im letzten Überarbeitungsdurchgang Kapitel wegfallen, zusammengelegt oder neu geschrieben werden und sich die Nutzung damit verschiebt. Ein fertiges Gerüst mit Bausteinen zum Einsetzen findest du unter KI-Erklärung formulieren, die formalen Anforderungen an die Erklärung selbst unter Eigenständigkeitserklärung.

Wenn später nachgefragt wird

Eine vorhandene Angabe verändert die Ausgangslage eines Gesprächs vollständig. Gefragt wird dann nach dem Umfang, nicht nach der Redlichkeit. Wer dagegen erst auf Nachfrage einräumt, ein Werkzeug benutzt zu haben, muss zusätzlich erklären, warum das nicht in der Arbeit steht. Diese zweite Erklärung ist die schwierigere.

Fällt dir nach der Abgabe auf, dass eine Angabe fehlt, melde dich von dir aus. Schriftlich, sachlich, ohne Ausschmückung. Was überhaupt als Täuschungsversuch gilt und wo die Grenze zur schlichten Nachlässigkeit verläuft, ordnet Täuschungsversuch ein.

Was du jetzt tust

Öffne die Vorlage deiner Hochschule und prüfe, ob sie bereits einen KI-Passus enthält. Leg parallel eine Liste an: Werkzeug, Zweck, Kapitel, Datum. Vier Spalten reichen völlig. Aus dieser Liste entsteht die Angabe in wenigen Minuten.

Ob dein Text sprachlich auffällt, ist eine andere Frage als die nach der Angabe, und beide lassen sich getrennt beantworten. Für 0,29 € je Normseite misst der KI Scan deinen Text und hebt die Abschnitte hervor, bei denen ein Detektor anschlägt. Eine Kennzeichnung ersetzt das Ergebnis nicht.

FAQ

Häufige Fragen

Meist nicht. Das Deckblatt ist für Titel, Namen und Prüfungsangaben reserviert, und eine Hilfsmittelangabe wirkt dort ohne Bezug zum Text beliebig. Setze sie an die Stelle, die deine Hochschule vorsieht, üblicherweise in ein Hilfsmittelverzeichnis oder in die Eigenständigkeitserklärung am Ende der Arbeit.
Kennzeichnen heißt: Du benennst ein benutztes Werkzeug. Zitieren heißt: Du weist eine inhaltliche Aussage einer Quelle zu. Formulierungshilfe wird gekennzeichnet, übernommene Inhalte werden belegt. Beides kann in derselben Arbeit nötig sein, es sind aber zwei getrennte Vorgänge mit zwei getrennten Orten.
Nur wenn die Nutzung sich auf einzelne Kapitel beschränkt hat, und dann hilft die Angabe dir selbst. Sie zeigt, dass du den Überblick behalten hast. Bei durchgehender Nutzung derselben Art genügt eine zusammenfassende Formulierung, die Werkzeug und Zweck nennt und auf Kapitelangaben verzichtet.
Nur wenn deine Hochschule das verlangt oder wenn der Verlauf etwas belegt, das im Text sonst nicht nachvollziehbar wäre. Ungefragt dutzende Seiten Protokoll anzuhängen, hilft niemandem. Ein Auszug an der richtigen Stelle wirkt stärker als eine vollständige Dokumentation ohne Bezug zum Text, die niemand liest.
Dann baust du die Angabe selbst, orientierst dich am Aufbau der vorhandenen Erklärung und hältst sie kurz. Werkzeug, Zweck, Umfang. Frag parallel beim Prüfungsamt nach, ob eine Vorlage geplant ist, und speichere die Antwort zusammen mit deiner Arbeitsdatei. Eine selbst gebaute Angabe ist besser als gar keine.
Eine zulässige und offen benannte Nutzung ist kein Täuschungsversuch. Sie kann in die Einschätzung deiner Eigenleistung einfließen, das hängt von der Aufgabenstellung ab. Verschwiegene Nutzung wiegt deutlich schwerer, weil sie zusätzlich die Richtigkeit deiner unterschriebenen Erklärung berührt und damit einen zweiten Vorwurf neben dem ersten eröffnet.

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