Plagiat Scanner.de Redaktion | Zuletzt geprüft: 26.08.2026 | 6 Min. Lesezeit
Die Kurzregel für Bildquellen
Unter jedes Bild gehören drei Dinge: die Nummer, eine aussagekräftige Bildunterschrift und die Quelle. Abb. 3: Werkhalle in Nordstetten. Quelle: Ostheim 2022, S. 44. Der Vollbeleg steht im Literaturverzeichnis, wie bei jedem anderen Zitat auch.
Danach entscheidest du zwischen drei Formeln. Übernommen und unverändert heißt „Quelle: …". Selbst erstellt aus fremden Daten heißt „Eigene Darstellung nach …". Verändert übernommen heißt „In Anlehnung an …". Diese drei Fälle sauber zu trennen, ist der halbe Weg zu einer korrekten Bildquelle.
Die Regel im Detail
Ein Bild ist ein Werk mit einer Urheberin. Es unterscheidet sich vom Textzitat vor allem darin, dass du es fast nie teilweise übernimmst: Ein Foto zitierst du ganz. Genau deshalb ist die Angabe unter dem Bild so wichtig.
Die Bildunterschrift erfüllt zwei Aufgaben gleichzeitig. Sie erklärt, was zu sehen ist, und sie weist nach, woher es stammt. Beides gehört zusammen, denn wer zwei Seiten weiter blättert, soll die Zuordnung nicht rekonstruieren müssen. Nummeriere fortlaufend über die ganze Arbeit hinweg, also Abb. 1 bis Abb. n, und verweise im Fließtext ausdrücklich auf jede Abbildung.
Screenshots und Bildschirmfotos von Webseiten behandelst du wie Online-Quellen: Urheber oder Betreiber, Titel der Seite, Datum der Aufnahme. Die URL steht im Verzeichnis, nicht unter dem Bild. Wie du dabei vorgehst, steht unter Website zitieren. Bei Diagrammen aus Statistikportalen gelten eigene Regeln, siehe Statista zitieren.
Kurzbeleg unter dem Bild, Vollbeleg im Verzeichnis
Unter dem Bild steht die Kurzform, im Literaturverzeichnis die vollständige Angabe. Zusätzlich führst du jede Abbildung im Abbildungsverzeichnis auf, mit Nummer, Unterschrift und Seitenzahl. Manche Fachbereiche verlangen dort auch die Kurzquelle. Was bei dir gilt, steht in den Vorgaben deines Lehrstuhls.
Ein häufiger Denkfehler: Das Abbildungsverzeichnis ersetzt das Literaturverzeichnis nicht. Ein Bild aus einem Buch erzeugt beide Einträge. Das Abbildungsverzeichnis ordnet, das Literaturverzeichnis belegt.
Die Kurzform richtet sich nach deinem Zitierstil. Arbeitest du mit Autor-Jahr, steht unter dem Bild „Quelle: Ostheim 2022, S. 44". Arbeitest du mit Fußnoten, setzt viele Lehrstühle die Ziffer ans Ende der Bildunterschrift und den Vollbeleg in die Fußnote. Bleib bei einer Variante und zieh sie durch die ganze Arbeit durch.
Beispiele für die vier häufigsten Fälle
| Fall | Angabe unter dem Bild | Eintrag im Literaturverzeichnis |
|---|---|---|
| Unverändert übernommen | Abb. 3: Werkhalle in Nordstetten. Quelle: Ostheim 2022, S. 44. | Ostheim, Ruben (2022): Industriearchitektur der Nachkriegszeit. Freiburg: Hallwang Verlag. |
| Eigene Grafik aus fremden Daten | Abb. 4: Altersverteilung der Befragten. Quelle: Eigene Darstellung nach Barthold 2023, S. 17. | Barthold, Nils (2023): Mobilität im ländlichen Raum. Kassel: Ebersbach. |
| Verändert übernommen | Abb. 5: Phasenmodell, ergänzt um Stufe 4. Quelle: In Anlehnung an Wendelin 2021, S. 8. | Wendelin, Clara (2021): Prozesse in kleinen Betrieben. Bremen: Nordkante. |
| Eigenes Foto | Abb. 6: Eingangsbereich der Fabrik. Quelle: Eigene Aufnahme, 12.05.2026. | kein Eintrag nötig |
Die Namen und Verlage sind erfunden. Übernimm das Muster, nicht die Beispiele.
Sonderfälle: Lizenzen, Gemeinfreiheit, KI-Bilder
Bei einem Bild unter Creative Commons reicht der übliche Kurzbeleg nicht. Die Lizenz verlangt eine bestimmte Nennung, meist Urheber, Titel, Lizenzbezeichnung mit Version und Fundstelle. Hast du zugeschnitten, eingefärbt oder Elemente ergänzt, gehört auch das in die Angabe. Die Lizenzvarianten unterscheiden sich deutlich, etwa bei kommerzieller Nutzung oder bei der Pflicht, Bearbeitungen unter derselben Lizenz weiterzugeben. Lies immer den konkreten Lizenztext.
Gemeinfreie Werke, deren Schutzfrist abgelaufen ist, brauchst du nicht mehr lizenzrechtlich zu klären. Wissenschaftlich belegen musst du sie trotzdem: Woher stammt die Reproduktion, welches Archiv, welche Ausgabe? Ein Gemälde aus dem 17. Jahrhundert ist frei, das Digitalisat einer Sammlung folgt eigenen Nutzungsbedingungen.
Historische Fotografien und Karten aus Archiven verlangen zusätzlich die Signatur oder Inventarnummer. Ohne sie findet niemand die Vorlage wieder, denn Archivbestände sind selten über Titel auffindbar.
Bilder aus Bildgeneratoren sind ein eigener Fall. Nenne Werkzeug, Version und den verwendeten Prompt, und kennzeichne das Bild eindeutig als generiert. Wie sich solche Bilder erkennen lassen, beschreibt KI-Bilder erkennen.
Die häufigsten Fehler
Woran Bildquellen typischerweise scheitern
- „Eigene Darstellung" über einer fremden Grafik. Das ist keine Nachlässigkeit mehr, sondern eine falsche Urheberangabe.
- Quelle nur im Abbildungsverzeichnis. Unter dem Bild muss sie ebenfalls stehen.
- Fehlende Seitenzahl. Auch ein Bild hat eine Fundstelle im Original.
- Veränderung nicht gekennzeichnet. Wer Achsen kürzt oder Kategorien zusammenfasst, verändert die Aussage und muss das offenlegen.
- Lizenzangabe zusammengestrichen. „CC" allein sagt nichts; erst Kürzel und Version legen die Bedingungen fest.
Zitatrecht und Nutzungsrecht sind zwei verschiedene Fragen
Das Zitatrecht nach § 51 UrhG erlaubt die Übernahme fremder Werke, wenn sie einem Zitatzweck dient. Du musst dich also inhaltlich mit dem Bild auseinandersetzen: es analysieren, damit argumentieren, es einordnen. Ein Foto, das nur die Seite auflockert, erfüllt diesen Zweck nicht. Wie weit der Rahmen reicht, erklärt Zitatrecht § 51 UrhG ausführlicher.
Davon getrennt steht die Frage der Nutzungsrechte. Eine Prüfungsarbeit, die nur bei deiner Hochschule liegt, ist etwas anderes als eine Veröffentlichung auf einem Dokumentenserver, im Verlag oder auf deiner Website. Sobald du veröffentlichst, brauchst du eine tragfähige Grundlage: eine Lizenz, eine Erlaubnis oder ein sauber begründetes Zitat. Einen Überblick gibt Urheberrecht in der Arbeit. Das ist keine Rechtsberatung.
Eine feste Grenze in Prozent oder Bildanzahl gibt es nicht. Entscheidend ist der Zweck, nicht die Menge.
Wie ein Plagiatsscan Bildfehler sichtbar macht
Eine Prüfung vergleicht Text, keine Pixel. Trotzdem findet sie Bildprobleme, weil rund um jedes Bild Text steht: Bildunterschriften, Legenden, Achsenbeschriftungen, erläuternde Absätze. Wer eine Grafik samt Beschreibung übernimmt, erzeugt genau dort einen Treffer.
Der Plagiat Scan kostet 0,29 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen, der Kombi-Scan mit KI-Prüfung 0,39 € statt 0,58 €. Der Bericht liegt in der Regel nach 15 Minuten vor. Nutze ihn als Anlass, jede Abbildung noch einmal einzeln durchzugehen: Steht die Quelle darunter? Ist die Formel richtig gewählt? Wie du Treffer bewertest, zeigt Plagiatsbericht lesen. Was passiert, wenn Bildquellen fehlen, beschreibt Bildplagiat.