Plagiat Scanner.de Redaktion | Zuletzt geprüft: 26.08.2026 | 6 Min. Lesezeit
So sieht die Fundstelle aus
Die Kurzformel lautet: Paragraf, Absatz, Satz, Nummer, Gesetzeskürzel. Also zum Beispiel § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BeispielG. Vom Großen zum Kleinen, ohne Ausnahme.
Jede Ebene ist optional, solange die Reihenfolge stimmt. § 5 BeispielG bezeichnet den ganzen Paragrafen. § 5 Abs. 2 BeispielG grenzt auf einen Absatz ein. Je genauer du wirst, desto leichter ist deine Argumentation nachvollziehbar.
Ein Beispiel aus dem Fließtext: „Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme fremder Werke in engen Grenzen (§ 51 UrhG)." Mehr braucht es nicht. Keine Fußnote, kein Verzeichniseintrag, keine URL.
Welche Angaben du brauchst und wo sie stehen
Alle Bestandteile stehen im Gesetzestext selbst, du musst die Gliederung nur lesen können.
- Paragraf oder Artikel: Gesetze arbeiten mit Paragrafen, Verfassungen und europäische Rechtsakte mit Artikeln. Im Grundgesetz und in EU-Verordnungen heißt es deshalb Art., nicht §.
- Absatz: die mit Zahlen in Klammern nummerierte Untergliederung, abgekürzt Abs.
- Satz: wird nicht nummeriert, sondern gezählt. Du zählst die Sätze im Absatz durch, abgekürzt S.
- Nummer und Buchstabe: aufgezählte Punkte innerhalb eines Satzes, abgekürzt Nr. und lit.
- Gesetzeskürzel: die amtliche Abkürzung, die vorn im Gesetz genannt ist. Sie steht ohne Punkt und ohne Klammer am Ende der Fundstelle.
Nutze für den Wortlaut immer eine amtliche oder verlagsseitig gepflegte Fassung. Abgeschriebene Gesetzestexte auf Ratgeberseiten sind häufig veraltet.
Die Satzzählung bereitet am Anfang die meisten Schwierigkeiten. Zähle nur vollständige Sätze innerhalb des jeweiligen Absatzes, beginnend bei eins. Ein Aufzählungspunkt ist kein eigener Satz, sondern eine Nummer innerhalb des Satzes, der die Aufzählung einleitet. Wenn du unsicher bist, zitiere lieber eine Ebene gröber als falsch genau.
Kurzbeleg im Text, Eintrag im Verzeichnis
Der Kurzbeleg ist bei Gesetzen zugleich der Vollbeleg. Die Fundstelle steht in Klammern am Ende des Satzes oder direkt im Satz eingebaut: „Nach § 5 Abs. 2 BeispielG gilt eine Frist von vier Wochen."
Ein Eintrag im Literaturverzeichnis entfällt in aller Regel. Stattdessen führst du jedes verwendete Kürzel im Abkürzungsverzeichnis auf, mit ausgeschriebenem Namen. Juristische Arbeiten legen zusätzlich ein Rechtsquellenverzeichnis an, in dem Gesetze, Verordnungen und Richtlinien mit Fassung aufgelistet sind. Wie juristische Arbeiten insgesamt belegen, steht unter juristische Zitierweise.
Gesetz zitieren in den gängigen Stilen
| Zitierstil | Kurzbeleg im Text | Eintrag im Verzeichnis |
|---|---|---|
| APA | (§ 5 Abs. 2 BeispielG) oder im Satz: nach § 5 Abs. 2 BeispielG | in der Regel kein Eintrag; Kürzel ins Abkürzungsverzeichnis |
| Harvard | (§ 5 Abs. 2 BeispielG) | in der Regel kein Eintrag; bei Bedarf Rechtsquellenverzeichnis mit Fassung |
| Deutsche Zitierweise | im Satz: gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 BeispielG | kein Eintrag; Fußnote nur für Kommentarliteratur zur Norm |
Der Unterschied zwischen den Stilen ist bei Gesetzen kleiner als bei allen anderen Quellenarten. Die Fundstelle sieht überall gleich aus, weil sie aus dem Gesetz selbst stammt und nicht aus einer Zitierkonvention.
Die Sonderfälle bei Gesetzen
Fälle, die über die Grundform hinausgehen
- Landesrecht: Ergänze das Bundesland, weil dieselbe Abkürzung in mehreren Ländern vorkommt. Üblich ist ein Zusatz wie BeispielG NRW.
- Europäisches Recht: Verordnungen und Richtlinien werden mit Art. zitiert, dazu Nummer und Jahr des Rechtsakts. Der EU AI Act etwa wird über seine Artikel angesprochen.
- Alte Fassung: Wenn du eine frühere Rechtslage untersuchst, kennzeichnest du die Fassung mit dem Zusatz a. F. für alte Fassung und nennst den Stand.
- Kommentare und Handbücher: Was ein Kommentar zu einer Norm sagt, ist Literatur und wird ganz normal mit Autor, Werk und Randnummer belegt.
Die drei häufigsten Fehler
Falsche Reihenfolge. Angaben wie „Abs. 2 § 5" drehen die Gliederung um. Das wirkt in juristisch geprägten Fächern wie ein Rechtschreibfehler im Titel.
Gesetze im Literaturverzeichnis. Wer jedes Gesetz als Quelle einträgt, bläht das Verzeichnis auf und zeigt, dass die Systematik nicht verstanden wurde. Das Abkürzungsverzeichnis ist der richtige Ort.
Veralteter Wortlaut. Gesetze ändern sich. Wer aus einer zwei Jahre alten Skriptkopie zitiert, gibt womöglich eine Fassung wieder, die nicht mehr gilt. Ein kurzer Abgleich mit der amtlichen Quelle kostet eine Minute und rettet im Zweifel ein ganzes Argument.
Wann ein Gesetzestext die richtige Quelle ist
Für die Frage, was eine Norm anordnet, ist das Gesetz die einzig richtige Quelle. Es ist eine Primärquelle im strengsten Sinn: amtlich, dauerhaft veröffentlicht und für jeden nachprüfbar.
Genau deshalb gilt der Gesetzestext auch als sichere Quelle, wenn andere Belege wackeln. Er verschwindet nicht, er wird nicht zurückgezogen, und seine Fundstelle bleibt über Jahrzehnte gültig. Änderungen sind dokumentiert und nachvollziehbar.
Für die Frage, wie eine Norm auszulegen ist, reicht der Gesetzestext nicht. Dafür brauchst du Rechtsprechung und Kommentarliteratur. Wer eine Auslegung allein auf den Wortlaut stützt, argumentiert zu dünn. Wie du Gerichtsentscheidungen belegst, steht unter Urteil zitieren.
Ein Gesetz zu zitieren ist immer erlaubt und kostet dich keine Zitatrechte. Amtliche Werke unterliegen besonderen Regeln, die die Nutzung erleichtern. Der allgemeine Rahmen für Zitate steht unter Zitatrecht nach § 51 UrhG.
Was ein Plagiatsscan bei Gesetzestexten zeigt
Gesetzestexte erzeugen im Bericht zuverlässig Treffer, und das ist völlig normal. Der Wortlaut steht auf hunderten Seiten identisch im Netz. Eine Software erkennt Übereinstimmung, nicht Absicht.
Für dich ist das kein Problem, sondern ein Prüfpunkt. Sieh dir jede markierte Stelle an und frage: Ist die Fundstelle angegeben? Steht der übernommene Wortlaut in Anführungszeichen? Wenn ja, ist der Treffer erledigt. Wie du solche Markierungen einordnest, steht unter Gesetzestext als Plagiat markiert.
Kritisch wird es an einer anderen Stelle. Wenn nicht der Gesetzestext markiert ist, sondern deine Erläuterung dazu, stammt die Formulierung vermutlich aus einem Kommentar oder einem Skript. Dann fehlt ein Beleg für Literatur, und das wiegt schwer. Der Scan kostet 0,29 € pro Normseite zu 1.800 Zeichen.