Plagiat Scanner.de Redaktion | Zuletzt geprüft: 26.08.2026 | 6 Min. Lesezeit
Die juristische Zitierweise in einer Zeile
Beleg in der Fußnote, nicht im Text. Norm im Satz: § 823 Abs. 1 BGB. Kommentar in der Fußnote: Weber, in: Musterkommentar BGB, § 823 Rn. 45.
Zwei Dinge unterscheiden Jura von fast allen anderen Fächern. Belege gehören ausnahmslos in die Fußnote, und die genaue Fundstelle ist häufig eine Randnummer statt einer Seite.
Der Beleg in der Fußnote
Die Fußnotenziffer steht hinter der Aussage, die sie stützt. Bezieht sie sich auf ein einzelnes Wort, steht sie direkt dahinter; bezieht sie sich auf den ganzen Satz, hinter den Satzpunkt. Wie du Fußnoten im Satz platzierst und interpunktierst, steht unter Zitieren mit Fußnoten.
- Norm: § 823 Abs. 1 Satz 1 BGB. Absätze, Sätze und Nummern nennst du so genau wie nötig.
- Rechtsprechung: OLG Nordstadt, Urteil vom 12.03.2020 – 4 U 118/19, Rn. 22.
- Kommentar: Weber, in: Musterkommentar BGB, § 823 Rn. 45.
- Lehrbuch: Müller, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 8.
- Aufsatz: Schmidt, ZLP 2022, 51 (58). Die erste Zahl ist die Anfangsseite, die Zahl in Klammern die konkrete Fundstelle.
Anders als in Autor-Jahr-Systemen steht „vgl." in juristischen Arbeiten sehr häufig. Es zeigt an, dass die Fundstelle deine Aussage stützt, ohne sie wörtlich zu enthalten. Ein Beleg ohne „vgl." signalisiert dagegen eine unmittelbare Übernahme.
Eine Fußnote darf mehrere Belege bündeln. Üblich ist eine feste Reihenfolge: erst die Rechtsprechung, dann die Literatur, jeweils getrennt durch Semikolon. Wer die herrschende Meinung und eine Gegenansicht zitiert, macht das in derselben Fußnote sichtbar und leitet die zweite Gruppe mit „a.A." ein.
Der Vollbeleg im Literaturverzeichnis
Ins Literaturverzeichnis kommt die Literatur, nicht das Recht. Kommentare, Lehrbücher, Monografien, Aufsätze und Sammelbandbeiträge werden aufgeführt, Gesetze und Urteile in aller Regel nicht.
- Autor oder Herausgeber: Nachname, Vorname. Bei Kommentaren steht der Herausgeber, die Bearbeiter nennst du in der Fußnote.
- Titel des Werks.
- Auflage und Jahr: bei Kommentaren und Lehrbüchern zwingend.
- Erscheinungsort, sofern dein Leitfaden ihn verlangt.
Sortiert wird alphabetisch nach Nachname. Manche Institute verlangen zusätzlich ein Rechtsprechungsverzeichnis, in dem die zitierten Entscheidungen nach Gericht und Datum aufgelistet sind. Ob das bei dir gefordert ist, steht in deinem Merkblatt. Den allgemeinen Aufbau erklärt Literaturverzeichnis erstellen.
Beispiele nach Quellenart
| Quellenart | Beleg in der Fußnote | Eintrag im Verzeichnis |
|---|---|---|
| Gesetz | § 823 Abs. 1 BGB | kein Eintrag |
| Urteil | OLG Nordstadt, Urteil vom 12.03.2020 – 4 U 118/19, Rn. 22 | kein Eintrag oder Rechtsprechungsverzeichnis |
| Kommentar | Weber, in: Musterkommentar BGB, § 823 Rn. 45 | Kowalski, Marek (Hrsg.): Musterkommentar BGB, 9. Aufl. 2022 |
| Lehrbuch | Müller, Schuldrecht AT, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 8 | Müller, Tobias: Schuldrecht Allgemeiner Teil, 5. Aufl. 2021 |
| Zeitschriftenaufsatz | Schmidt, ZLP 2022, 51 (58) | Schmidt, Anna: Prüfungsangst und Haftung, ZLP 2022, S. 51–68 |
Die Beispiele nennen erfundene Gerichte, Kommentare und Zeitschriften. Wie du echte Fundstellen aufbaust, steht unter Gesetz zitieren und Urteil zitieren.
Die Sonderfälle in juristischen Arbeiten
Mehrere Verfasser. Zwei oder drei Namen trennst du mit Schrägstrich: Müller/Weber. Bei Kommentaren nennst du in der Fußnote immer den Bearbeiter der konkreten Stelle, nicht den Herausgeber des Gesamtwerks.
Fehlende Fundstelle. Ist eine Entscheidung nicht in einer Zeitschrift abgedruckt, zitierst du sie über Gericht, Datum und Aktenzeichen und ergänzt die Datenbank, in der du sie gefunden hast.
Sekundärzitat. In Jura gilt es als schwerer Mangel, eine Norm oder ein Urteil nur nach einem Kommentar zu zitieren. Geh an die Primärquelle. Der Kommentar sagt dir, wo du suchen musst; belegen musst du am Ende die Entscheidung selbst. Wer das abkürzt, übernimmt auch die Lesart des Bearbeiters, ohne sie geprüft zu haben.
Dieselbe Quelle mehrfach. Ab der zweiten Nennung genügt ein Kurzzitat mit Rückverweis: Müller (Fn. 12), Rn. 8. Alternativ erlauben manche Leitfäden „ebd." für die unmittelbar vorangehende Fußnote. Die Unterschiede erklärt Ebenda richtig verwenden.
Die drei häufigsten Fehler
Wo juristische Belege scheitern
- Auflage vergessen. Ohne sie ist eine Randnummer wertlos, weil sich die Nummerierung mit jeder neuen Auflage verschiebt. Der Beleg zeigt dann ins Leere.
- Seite statt Randnummer. Bei Kommentaren zitiert niemand Seiten. Wer es trotzdem tut, macht sichtbar, dass er die Systematik des Werks nicht kennt.
- Gesetze im Literaturverzeichnis. Ein Verzeichnis, das mit „BGB" beginnt, wirkt wie aus einem anderen Fach übernommen. Normen belegst du im Text.
Wo diese Zitierweise gilt und woran du es erkennst
Die Fußnotenzitierweise ist in der Rechtswissenschaft durchgängig üblich, vom ersten Übungsfall bis zur Dissertation. Sie begegnet dir außerdem in Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und in verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen mit juristischem Anteil.
Erkennungszeichen ist die Fußnote selbst. Enthält die Musterarbeit deines Lehrstuhls Fußnoten mit „Rn." und Aktenzeichen, brauchst du gar nicht weiterzusuchen. Die verbindliche Vorgabe steht trotzdem woanders:
- Hausarbeitsleitfaden oder Zitierhinweise des Lehrstuhls
- Formatvorlage und Musterlösungen aus dem Kursraum
- Aufgabenblatt und Modulhandbuch
- Rückfrage bei der Betreuung, wenn keine dieser Quellen etwas hergibt
Strukturell verwandt ist die deutsche Zitierweise, die in Geschichte und Geisteswissenschaften genutzt wird. Der Unterschied liegt in den Fundstellen: dort Seitenzahlen, in Jura Randnummern und Aktenzeichen.
Wie ein Plagiatsscan Zitierfehler sichtbar macht
Juristische Arbeiten enthalten viel fremden Wortlaut. Normtexte, Leitsätze aus Entscheidungen und feststehende Formeln lassen sich kaum umformulieren, und niemand erwartet das. Genau deshalb erzeugen sie im Bericht viele Treffer, die vollkommen harmlos sind.
Ein Scan gleicht deinen Text gegen über 70 Milliarden Quellen ab und markiert übereinstimmende Passagen samt Fundstelle. Interessant sind für dich nur die Stellen ohne Fußnote. Warum Gesetzestexte fast immer markiert werden, erklärt Gesetzestext markiert. Fachspezifisches findest du unter Plagiatsprüfung in Jura.
Ein Durchlauf kostet 0,29 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen, das Ergebnis kommt in der Regel nach 15 Minuten. Wer zusätzlich auf KI-Anteile prüfen lässt, zahlt für den Kombi-Scan 0,39 € statt 0,58 € pro Normseite.