Quellenart

Ein Interview richtig zitieren

Beim Interview hängt alles an einer Frage: Hast du es selbst geführt oder ist es veröffentlicht? Ein selbst geführtes Gespräch belegst du über den Anhang, ein gedrucktes über seine Fundstelle. Die Bausteine unterscheiden sich deutlich.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  7 Min. Lesezeit

So sieht der Beleg für ein Interview aus

Kurzformel für ein selbst geführtes Interview: Nachname, Vorname (Jahr): Interview, geführt von Vorname Nachname am TT.MM.JJJJ, Transkript im Anhang.

Für ein veröffentlichtes Interview gilt ein anderes Muster, weil es eine Fundstelle besitzt: Befragte Person (Jahr): Titel des Interviews, geführt von Vorname Nachname. Medium, Datum, Fundstelle.

Alles Weitere folgt aus dieser Unterscheidung. Ein Gespräch, das du selbst geführt hast, kann niemand nachlesen. Deshalb musst du es beilegen. Ein Interview in einer Fachzeitschrift ist öffentlich zugänglich und braucht nur eine saubere Adresse.

Welche Angaben du brauchst und wo du sie findest

Bei einem eigenen Interview erzeugst du die Angaben selbst. Notiere sie direkt nach dem Gespräch, solange du sie noch im Kopf hast.

  • Name und Funktion: Wer hat gesprochen und in welcher Rolle? Die Funktion begründet, warum die Person zum Thema Auskunft geben kann.
  • Datum, Ort und Form: persönlich, telefonisch, per Videokonferenz oder schriftlich. Diese Angabe gehört in den Beleg.
  • Dauer und Aufnahmeart: eine Zeile im Methodenteil, keine Angabe im Kurzbeleg.
  • Fundstelle im Anhang: die Nummer des Transkripts und die Zeilenzählung.

Bei einem veröffentlichten Interview stehen die Angaben im Medium selbst: im Vorspann die interviewende Person, in der Kopfzeile Datum und Ausgabe, am Ende oft eine Rubrikangabe. Prüfe, ob wirklich ein Interview vorliegt oder nur ein Artikel mit eingestreuten Zitaten. Das ist ein Unterschied im Beleg.

Wie du Transkripte, Leitfaden und Einwilligungen ordnest, steht unter Anhang strukturieren.

Kurzbeleg im Text, Vollbeleg im Verzeichnis

Der Kurzbeleg steht direkt an der Aussage und bleibt knapp. Bei einer eigenen Erhebung sieht er etwa so aus: (Interview Kowalski, 14.02.2026, Z. 87). Bei einem veröffentlichten Interview reicht (Yilmaz 2025).

Der Vollbeleg gehört ins Verzeichnis, aber nicht immer in dasselbe. Veröffentlichte Interviews mischst du alphabetisch unter die übrige Literatur. Eigene Interviews stellst du je nach Vorgabe in ein zweites Verzeichnis, das oft Erhebungsmaterial heißt. Beide Varianten sind üblich, keine ist grundsätzlich falsch. Wie du die Verzeichnisse aufbaust, zeigt Literaturverzeichnis erstellen.

Interview zitieren in APA, Harvard und Deutscher Zitierweise

Zitierstil Kurzbeleg im Text Vollbeleg im Verzeichnis
APA (M. Kowalski, persönliche Mitteilung, 14. Februar 2026) entfällt bei eigenen Interviews; veröffentlicht: Yilmaz, S. (2025). Wir planen zu kurzfristig [Interview von T. Weber]. Kommunalmagazin, 12(3), 22 bis 25.
Harvard (Kowalski 2026) Kowalski, M. (2026) Interview, geführt von L. Schmidt am 14. Februar 2026, Transkript im Anhang B, Z. 1 bis 412.
Deutsche Zitierweise Fußnote: Interview Kowalski, Anhang B, Z. 87 bis 92. Kowalski, Marek: Interview, geführt von Lena Schmidt, Rostock, 14.02.2026, Transkript in Anhang B.

APA ist der auffälligste Fall: Persönliche Mitteilungen erscheinen dort nur im Text, weil sie für Dritte nicht abrufbar sind. Die Deutsche Zitierweise geht den umgekehrten Weg und verlangt den vollständigen Nachweis in der Fußnote. Harvard steht dazwischen. Prüfe deshalb vor dem ersten Interview, welcher Stil bei dir gilt, denn davon hängt ab, wie ausführlich du das Transkript aufbereiten musst.

Die Sonderfälle beim Interview

Fünf Situationen, die häufig vorkommen

  • Anonymisierung: Statt des Namens vergibst du ein Kürzel wie B3 und erklärst das System einmal im Methodenteil. Der Kurzbeleg lautet dann (B3, Z. 44).
  • Gruppengespräch: Bei einer Fokusgruppe belegst du die Gruppe und die sprechende Person, etwa (FG2, Teilnehmerin 4).
  • Interview in fremder Sprache: Zitiere den Originalwortlaut und setze deine Übersetzung dahinter oder in eine Fußnote.
  • Nur Hintergrundgespräch: Wenn eine Aussage nicht zitiert werden darf, taucht sie nicht als Beleg auf. Sie darf deine Fragestellung prägen, nicht deine Argumentation stützen.
  • Interview über Dritte: Nennt deine Gesprächspartnerin eine Zahl aus einer Studie, belegst du die Studie, nicht das Interview.

Zwei Punkte solltest du früh klären, weil sie sich später kaum nachholen lassen: die Erlaubnis zur Aufnahme und die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Transkripts. Beides sind getrennte Fragen, und beide beantwortest du vor dem Gespräch.

Die Einwilligung ist kein Formalismus. Sie hält fest, was du mit den Daten machen darfst, ob der Name fällt und ob die Aufnahme nach der Abgabe gelöscht wird. Ohne sie fehlt dir die Grundlage für die Veröffentlichung des Transkripts.

Die drei häufigsten Fehler

Das Transkript fehlt. Ein Zitat ohne beigelegtes Transkript lässt sich nicht überprüfen. Prüfende behandeln es dann wie eine unbelegte Behauptung.

Geglättete Wortlaute. Wer Versprecher, Füllwörter und Satzabbrüche stillschweigend entfernt, verändert die Quelle. Zulässig ist eine Glättung nur, wenn du deine Transkriptionsregeln vorher offenlegst.

Aussage als Tatsache verkauft. Ein Interview belegt, dass jemand etwas gesagt hat. Es belegt nicht, dass die Aussage stimmt. Formuliere entsprechend: Kowalski beschreibt, schildert, schätzt ein.

Wann ein Interview zitierfähig ist

Ein Interview ist eine Primärquelle für Einschätzungen, Erfahrungen und Praxiswissen. Für gesicherte Fakten taugt es nicht. Diese Grenze zu ziehen, ist der eigentliche Prüfstein.

Zitierfähig wird ein eigenes Interview durch drei Dinge: eine begründete Auswahl der befragten Person, eine dokumentierte Methode und ein zugängliches Transkript. Fehlt eines davon, steht die Aussage in der Luft. Wie du das Vorgehen beschreibst, steht im Methodikkapitel.

Veröffentlichte Interviews haben eine andere Schwäche: Sie sind redigiert. Was in der Zeitung steht, ist gekürzt, umgestellt und autorisiert. Für eine Aussage über die Position einer Person reicht das. Für eine Aussage über den Forschungsstand nicht. Ordne die Quelle also ein, statt sie wie einen Fachaufsatz zu behandeln.

Was ein Plagiatsscan bei Interviews sichtbar macht

Zwei Muster zeigt ein Scan zuverlässig. Erstens veröffentlichte Interviews: Der Wortlaut steht im Netz, also erscheint jede unmarkierte Übernahme mit Fundstelle im Bericht. Genau hier passieren Fehler, weil längere Antwortpassagen gern ohne Anführungszeichen in den Fließtext rutschen.

Zweitens dein eigener Anhang. Transkripte bestehen fast vollständig aus fremder Rede und treiben den Prozentwert nach oben, ohne dass etwas falsch wäre. Deshalb lohnt es sich, den Anhang vor dem Scan abzutrennen. Wie das geht, steht unter Anhang ausschließen.

Abgerechnet wird nach Normseiten zu 1.800 Zeichen, 0,29 € pro Normseite. Ein Kapitel mit vier Interviews prüfst du also für den Preis eines Kaffees und siehst sofort, welche Zitate noch keine Kennzeichnung tragen.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, wenn deine Prüfungsordnung eigene Erhebungen zulässt und du das Material dokumentierst. Das Transkript gehört in den Anhang, die unterschriebene Einwilligung ebenfalls. Ohne diese Belege ist die Aussage für Prüfende nicht überprüfbar und damit als Quelle wertlos. Was bei dir gilt, weiß dein Prüfungsamt.
Nicht in jedem Stil. APA behandelt persönliche Mitteilungen als nicht abrufbare Quellen und belegt sie ausschließlich im Text. Deutsche und Harvard-nahe Vorgaben führen eigene Erhebungen dagegen häufig in einem gesonderten Verzeichnis auf, überschrieben mit Interviews oder Erhebungsmaterial. Entscheidend ist die Vorgabe deines Fachbereichs.
Dann liegt eine veröffentlichte Quelle vor und du belegst sie wie einen Zeitungsartikel oder eine Audioquelle. An die Autorenstelle rückt die befragte Person, danach folgen Titel, der Hinweis auf die interviewende Person, das Medium und das Datum. Die Fundstelle nennt Seite, Zeitmarke oder URL.
Das hängt von eurer Vereinbarung ab. Sprechen Fachleute in ihrer beruflichen Rolle, ist die Namensnennung üblich und oft sogar erwünscht. Bei privaten oder sensiblen Themen anonymisierst du und vergibst Kürzel wie B1 oder B2. Was gilt, hältst du vorher schriftlich in der Einwilligung fest.
Statt einer Seitenzahl nennst du die Zeilennummer des Transkripts oder den Zeitstempel der Aufnahme. Nummeriere dein Transkript durchgehend, dann kannst du präzise auf eine Passage verweisen, etwa mit dem Zusatz Z. 118 bis 124. Bei reinen Audiobelegen nutzt du die Minutenangabe.
Ja, das ist ein schriftliches Interview und wird genauso behandelt. Du dokumentierst Datum, Person und Wortlaut, holst die Einwilligung ein und legst die Nachricht in den Anhang. Im Kurzbeleg ersetzt du nur die Bezeichnung, etwa durch den Zusatz schriftliche Auskunft.

Passend dazu

Zitierstile, Quellenarten und Sonderfälle korrekt belegen.

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