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KI-Transparenz · Problem · KIT-20

Vergessene KI-Offenlegung nachträglich korrigieren

Direktantwort: Vor der Abgabe ergänzt du die Offenlegung in der vorgesehenen Form und prüfst alle betroffenen Stellen erneut. Nach der Abgabe sicherst du zuerst unverändert, was eingereicht und tatsächlich genutzt wurde, und meldest die Auslassung dann zeitnah über den offiziellen Kontaktweg. Beschreibe Werkzeug, Zweck, Umfang, Einfluss und Verifikation sachlich; überschreibe keine alte Fassung und erfinde keine fehlenden Details.

Korrekturpfad vor und nach AbgabeFachstand: 4. September 2026

Der Korrekturpfad in vier Abzweigungen

Beginne nicht mit einer Rechtfertigung, sondern mit dem Status. Entscheidend ist, ob die Arbeit bereits offiziell eingereicht wurde, ob du die eingereichte Datei noch regelkonform ersetzen darfst, ob die Nutzung rekonstruierbar ist und ob Sachinhalte ungeprüft übernommen wurden. Jeder Zweig verlangt einen anderen nächsten Schritt.

Entscheidungsbaum

Korrekturweg nach Zeitpunkt und Befund
StatusSofortmaßnahmeNächster dokumentierter Schritt
Noch nicht abgegebenBearbeitung stoppen und KI-Vorgänge inventarisierenOffenlegung ergänzen, Inhalte prüfen, neue Endfassung erzeugen
Upload offen, Ersatz ausdrücklich zulässigAlte und neue Fassung sichernVorgesehenen Ersatzweg nutzen und Änderung protokollieren
Abgegeben, Verfahren unklarNichts stillschweigend austauschenPrüfungsamt, Lehrperson oder benannte Stelle über offiziellen Kanal kontaktieren
Ungeprüfte Inhalte übernommenBetroffene Aussagen, Quellen, Daten oder Berechnungen kennzeichnenOffenlegung und sachliche Inhaltskorrektur getrennt melden

Eine fehlende Offenlegung und ein inhaltlicher Fehler sind zwei verschiedene Befunde. Korrigiere beide, aber vermische sie nicht. Die zuständige Stelle muss erkennen können, was am Nutzungsnachweis fehlte und ob sich zugleich das fachliche Ergebnis ändert.

Vor der Abgabe: neue Endfassung sauber aufbauen

Wenn noch keine verbindliche Einreichung erfolgt ist, friere den aktuellen Entwurf ein und erstelle eine Arbeitskopie. Suche systematisch nach KI-gestützten Schritten: Ideenfindung, Gliederung, Literaturhinweise, Übersetzung, sprachliche Bearbeitung, Code, Datenanalyse und Abbildungen. Verknüpfe jeden relevanten Vorgang mit seiner Zielstelle.

  1. Prüfe Aufgabenstellung, Prüfungsordnung und lokale KI-Hinweise.
  2. Sichere vorhandene Chats, Exporte, Versionsverläufe und Notizen unverändert.
  3. Erfasse Werkzeug, angezeigte Modellversion, Datum, Zweck und übernommenes Ergebnis.
  4. Verifiziere Sachclaims, Zitate, Quellen, Berechnungen und Code erneut.
  5. Ergänze die Offenlegung im verlangten Abschnitt oder Formular.
  6. Erzeuge eine neue Endfassung mit eigener Versionskennung.
  7. Kontrolliere, ob Inhaltsverweise und Anhang zur neuen Fassung passen.

Der Baukasten für eine KI-Nutzungserklärung hilft, die rekonstruierten Angaben lesbar zu formulieren. Lücken bleiben als Lücken markiert. Eine geschätzte Modellnummer oder ein nachgebauter Prompt würde die Korrektur selbst unzuverlässig machen.

Nach der Abgabe: nicht heimlich ersetzen

Nach einer verbindlichen Einreichung gilt zuerst Bestandsschutz für die Beweislage. Sichere die exakt abgegebene Datei, den Einreichungsbeleg, Zeitstempel und vorhandene KI-Protokolle. Ändere weder diese Datei noch alte Chat-Exporte. Erstelle Korrekturen als neue, klar benannte Dokumente.

Nutze den in deiner Einrichtung vorgesehenen Kontaktweg. Das kann ein Prüfungsamt, ein Lernsystem, eine Lehrperson, Betreuung oder eine andere benannte Stelle sein. Schildere den Befund knapp und bitte um Zuordnung zum richtigen Verfahren. Behaupte nicht, dass eine bestimmte Reaktion oder Ersatzabgabe zwingend möglich sei; Hochschul- und Prüfungsregeln unterscheiden sich.

Verfahrensgrenze: Diese Seite erklärt einen allgemeinen Dokumentationsweg. Ob und wie eine eingereichte Arbeit berichtigt werden kann, richtet sich nach den konkret geltenden Regeln. Das ist keine Rechtsberatung.

Wenn du bereits eine Rückfrage oder einen Vorwurf erhalten hast, beantworte genau die gesetzte Frist und den bezeichneten Kanal. Bewahre Originale, protokolliere neue Schritte und trenne sichere Tatsachen von Erinnerung. Vertrauliche Daten gehören nicht unaufgefordert in eine E-Mail; frage nach einem geeigneten Übermittlungsweg.

Was eine sachliche Korrekturmeldung enthält

Eine brauchbare Meldung beginnt mit Identifikation der Arbeit und dem Abgabezeitpunkt. Danach folgt der konkrete Korrekturpunkt: Welche KI-Nutzung fehlte oder war ungenau? Nenne Dienst, angezeigte Modellangabe, Zugriffsdatum, Aufgabe, betroffene Stellen, Umfang der Übernahme und menschliche Prüfung soweit belegt. Schließe mit der Bitte um Anweisung zum formalen nächsten Schritt.

Beispielstruktur: „In meiner am [Datum] eingereichten Arbeit fehlt im Abschnitt zur Hilfsmittelnutzung die Angabe, dass [Werkzeug] am [Datum] zur [Aufgabe] eingesetzt wurde. Betroffen sind [Fundstellen]. Übernommen wurden [konkreter Umfang]; geprüft wurde [Methode und Beleg]. Die eingereichte Fassung und vorhandenen Interaktionsnachweise habe ich unverändert gesichert. Bitte teilen Sie mir mit, über welchen vorgesehenen Weg ich die Korrektur einreichen soll.“

Vermeide strategische Verharmlosungen wie „nur kurz ausprobiert“, wenn der Output die Gliederung oder Argumentation beeinflusst hat. Vermeide ebenso unbelegte Selbstbeschuldigungen. Die Meldung soll Tatsachen und Unsicherheiten auffindbar machen. Ob die Nutzung zulässig oder bewertungsrelevant war, entscheidet die zuständige Stelle nach den geltenden Regeln.

Beispiel: Übersetzungshilfe nach Abgabe entdeckt

Beim Archivieren bemerkt ein Student, dass er eine KI-gestützte Übersetzung zweier eigener Absätze nicht in der Erklärung genannt hat. Die Arbeit wurde am Vortag eingereicht. Er sichert Abgabedatei, Bestätigung und Chat-Export. Anschließend markiert er die zwei Absätze in einer separaten Fundstellenliste und vergleicht sie erneut mit dem deutschen Ausgangstext und den verwendeten Quellen.

Seine Meldung nennt Werkzeug, Datum, Zweck, Umfang und Prüfung. Sie verlangt keine bestimmte Rechtsfolge und enthält keinen stillen Dateiaustausch. Den Chat fügt er nicht ungefragt bei, weil zunächst der sichere Übermittlungsweg geklärt werden muss. Die Stelle kann nun erkennen, dass die Korrektur die Hilfsmittelangabe betrifft und ob eine neue Datei benötigt wird.

Bei Gruppenarbeiten sollte dieselbe Meldung mit dem gemeinsamen Protokoll abgeglichen werden; der Teamnachweis für Beiträge und Werkzeuge trennt individuelle Vorgänge. Der Pillar KI-Transparenz bündelt weitere Offenlegungsformen. Ein KI-Scan als technische Einschätzung kann die nachträgliche Prozessdokumentation nicht ersetzen.

Belege sichern, ohne eine Geschichte umzuschreiben

  • Originale schreibgeschützt aufbewahren und neue Fassungen eindeutig datieren.
  • Erinnerte Angaben ausdrücklich von zeitgestempelten Belegen unterscheiden.
  • Versionsverläufe nicht bereinigen, um den Ablauf glatter erscheinen zu lassen.
  • Unbestätigte Quellen aus KI-Ausgaben fachlich prüfen oder entfernen.
  • Jede Kontaktaufnahme mit Datum, Kanal und Antwortstatus protokollieren.
  • Fristen und formale Vorgaben der zuständigen Stelle übernehmen.
  • Nach Abschluss festhalten, welche Korrektur akzeptiert oder zurückgewiesen wurde.

Das Ziel ist kein perfekter rückwirkender Datensatz, sondern eine ehrliche, überprüfbare Korrektur. Zeitnahe Meldung, unveränderte Originale und klar markierte Unsicherheit sind dafür stärker als nachträglich erzeugte Scheingenauigkeit.

Quellen und allgemeiner Rahmen

  1. ALLEA: The European Code of Conduct for Research Integrity – Ehrlichkeit, Verantwortung und Korrektur des wissenschaftlichen Nachweises.
  2. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Dokumentation, Verantwortung und Umgang mit Fehlern.
  3. Committee on Publication Ethics: Post-publication discussions and corrections – transparente Korrekturen im Publikationskontext als übertragbares Integritätsprinzip.
  4. UNESCO: Guidance for generative AI in education and research – menschliche Verantwortung und transparente KI-Nutzung.

Quellenstand: 4. September 2026. Für eine konkrete Prüfungsentscheidung gelten ausschließlich die zuständigen Regelwerke und Verfahrensstellen.