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DSGVO bei der Plagiatsprüfung: Daten, Rollen, Fristen

Bei einer Plagiatsprüfung entstehen mehr Daten als nur dein Dokument. Die DSGVO fragt nach drei Dingen: Wer verarbeitet, wozu, und wie lange. Diese Seite geht die Schichten durch und zeigt, wann ein Vertrag über Auftragsverarbeitung dazugehört.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  7 Min. Lesezeit

Welche Daten bei einer Prüfung entstehen

Eine Plagiatsprüfung ist eine Datenverarbeitung, und zwar keine kleine. Verarbeitet wird nicht nur der Text, sondern alles, was ihn begleitet: das Deckblatt mit deinem Namen, die Metadaten der Datei, die Bestellangaben und der Bericht, der am Ende entsteht. Die DSGVO interessiert sich für jede dieser Schichten getrennt.

Der Grund ist einfach. Für jede Verarbeitung braucht es einen Zweck, eine Rechtsgrundlage und eine Frist. Ohne diese drei Angaben ist sie nicht zulässig.

Ein Unterschied wird dabei oft übersehen: Ob ein Anbieter deine Arbeit technisch gut schützt, ist eine andere Frage als die, ob er sie überhaupt verarbeiten darf, und beide beantwortet man mit unterschiedlichen Dokumenten.

Die drei Schichten im Detail

Der Dokumentinhalt. Dein Text, dein Name, deine Matrikelnummer, dazu alles, was du über andere Menschen geschrieben hast. Am heikelsten sind Interviewzitate und Fallbeschreibungen, weil dort Menschen vorkommen, die von deiner Prüfung nichts wissen und ihr auch nicht zugestimmt haben.

Die Metadaten der Datei. Word und vergleichbare Programme schreiben Autorennamen und Bearbeitungszeiten in das Dokument, gelegentlich bleiben sogar Reste früherer Fassungen darin stehen, und all das reist beim Upload mit, ohne dass du es auf dem Bildschirm siehst.

Die Vorgangsdaten. Bestellung, Zahlung, Mailadresse, Rechnung. Sie hängen nicht am Text, sondern an der Abwicklung, und sie folgen deshalb anderen Fristen als das Dokument selbst.

Die Trennung klingt akademisch, hat aber Folgen. Eine Löschung des Dokuments beendet nicht automatisch die Aufbewahrung der Rechnung, weil dafür steuerrechtliche Pflichten gelten. Umgekehrt braucht niemand deinen Volltext, um eine Rechnung zu belegen.

Wer Verantwortlicher ist und wann Auftragsverarbeitung dazukommt

Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Prüfst du deine eigene Arbeit, entscheidest du beides selbst, und die Verordnung stuft das als persönliche Tätigkeit ein.

Sobald jemand fremde Texte prüfen lässt, kippt die Rolle. Eine Hochschule, die studentische Arbeiten durch eine Software schickt, ist Verantwortliche, und der Anbieter der Software wird zum Auftragsverarbeiter. Dann braucht es einen Vertrag, der Zweck, Umfang, Weisungen, Löschung und Unterauftragnehmer regelt. Wie Hochschulen das organisieren, steht unter Software an Hochschulen.

Dieselbe Logik greift überall dort, wo eingereichte Texte von Dritten geprüft werden, in Unternehmen genauso wie in Redaktionen oder Kanzleien. Wer ohne Vertrag arbeitet, hat ein Problem, das mit dem Prüfergebnis nichts zu tun hat.

Für die Praxis heißt das: Kläre deine Rolle, bevor du eine fremde Datei hochlädst. Wer als Lehrkraft die Arbeit einer Schülerin scannt, handelt nicht mehr privat, sondern für die Schule, und braucht dafür eine Grundlage in der Schule.

Welche Daten wie lange gebraucht werden

Die Übersicht ordnet jede Datenart der Stelle zu, an der sie entsteht. Sie ersetzt keinen Blick in die Datenschutzerklärung, hilft aber beim Sortieren.

Datenart Wo sie anfällt Wie lange sie typischerweise gebraucht wird
Dokumentinhalt Upload Bis zum Abschluss des Scans, danach Löschfrist
Ergebnisbericht Auswertung Solange du ihn abrufen willst, hier 14 Tage
Dateimetadaten Im Dokument enthalten Mit dem Dokument, sofern du sie nicht vorher entfernst
Mailadresse Bestellung Für Zustellung und Rückfragen
Zahlungsdaten Abwicklung Nach kaufmännischen Aufbewahrungspflichten
Rechnung Abrechnung Nach steuerlichen Fristen, deutlich länger
Serverprotokolle Betrieb Kurz, für Sicherheit und Fehlersuche

Was Löschung praktisch bedeutet

Nach 14 Tagen verschwinden Dokument und Bericht. Das ist keine Absichtserklärung, sondern ein automatischer Vorgang, und für dich heißt es vor allem eins: Lade dir den Bericht herunter, solange er da ist.

Wer früher löschen will, kann das verlangen. Eine kurze Mail reicht, ein Formular gibt es nicht. Nach der Löschung ist der Bericht allerdings weg, auch für dich, und ein zweiter Scan derselben Datei wird wieder abgerechnet. Der Preis von 0,29 € je Normseite bleibt derselbe, ändert an der Rechnung aber nichts, wenn du zweimal prüfst.

Ein Konto brauchst du für all das nicht. Wie sich das auf die Datenmenge auswirkt, steht unter Prüfung ohne Registrierung.

Anonym prüfen ist ein verwandtes Thema, aber nicht dasselbe. Dabei geht es nicht um Fristen, sondern darum, wie wenig du überhaupt preisgibst, und wie weit das trägt, steht unter anonym prüfen.

Was offen oder umstritten ist

Ein Punkt betrifft Berichte aus KI-Erkennung. Sie treffen eine Aussage über eine Person, ohne sie beweisen zu können, und wie weit solche Auswertungen reichen dürfen, ist noch nicht ausdiskutiert. Für Hochschulen und Arbeitgeber folgt daraus eine praktische Regel: Ein Score ist ein Anhaltspunkt für ein Gespräch, keine Entscheidungsgrundlage.

Streitig ist auch der Umgang mit Arbeiten, die dauerhaft in einen Vergleichsbestand aufgenommen werden. Aus Sicht der Institution wächst damit die Trefferqualität, aus Sicht der Verfasserin wird der eigene Text zum fremden Werkzeug. Klär vor einer Abgabe, ob dein System das tut.

Offen ist außerdem, wie lange ein Prüfbericht in einer Prüfungs- oder Personalakte liegen darf, denn dort greifen die Aufbewahrungsregeln der Institution, die mit den Fristen des Prüfdienstes nichts zu tun haben. Die Anbieter unterscheiden sich hier deutlich, wie der Datenschutzvergleich zeigt.

Was du praktisch tun kannst

  • Dokumentmetadaten vor dem Upload prüfen und Autorennamen bereinigen
  • Namen Dritter in Transkripten durch Kürzel ersetzen
  • Bericht sofort herunterladen und außerhalb des Dienstes ablegen
  • Vorzeitige Löschung anfragen, wenn du fertig bist
  • Bei fremden Texten vorher klären, wer Verantwortlicher ist

Wie du ein Dokument konkret vorbereitest, steht ausführlich unter Datenschutz beim Upload. Die Angaben zu Rechtsgrundlagen und Empfängern findest du in der Datenschutzerklärung.

Wenn es zum Streit kommt

Bei Datenschutzfragen ist nicht das Prüfungsamt zuständig, sondern die Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes. Vorher steht der direkte Weg: Anfrage an den Verantwortlichen, Frist setzen, Antwort abwarten. Bei einer Hochschule ist die erste Adresse die dortige Datenschutzbeauftragte. Das ist keine Rechtsberatung.

Der nächste Schritt

  1. Kläre, ob du für dich selbst oder für andere prüfst.
  2. Sieh nach, welche Metadaten in deiner Datei stecken.
  3. Notiere dir das Datum, an dem die Löschfrist abläuft.
  4. Lade den Bericht herunter und lege ihn dort ab, wo du ihn wiederfindest.
  5. Prüfst du fremde Texte, hol dir vorher den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
FAQ

Häufige Fragen

Dein Name auf dem Deckblatt ist es eindeutig, und über die Kombination aus Thema, Studiengang und Betreuung lässt sich eine Arbeit häufig zuordnen. Hinzu kommen Angaben über Dritte, etwa in Interviewzitaten. Deshalb behandelt man das hochgeladene Dokument im Zweifel als personenbezogen und nicht als anonymen Text.
Nein. Wenn du deine eigene Arbeit für dich selbst prüfst, handelst du für persönliche Zwecke und bist nicht Verantwortliche im Sinne der Verordnung. Ein solcher Vertrag wird erst dann zum Thema, wenn eine Hochschule, ein Unternehmen oder eine Redaktion fremde Texte prüfen lässt.
Das Dokument und der Bericht werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Getrennt davon laufen kaufmännische Unterlagen wie Rechnungen, für die längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten. Die beiden Fristen haben unterschiedliche Gründe und lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. Wenn du früher löschen lassen willst, genügt eine formlose Mail an den Anbieter.
Nein. Dein Text wird für deinen Scan verarbeitet und danach gelöscht, er wird nicht in einen Quellenbestand aufgenommen. Das ist ein Unterschied zu manchen institutionellen Systemen, in denen eingereichte Arbeiten dauerhaft als Vergleichsmaterial dienen. Frag im Zweifel nach, bevor du irgendwo hochlädst.
Ja, die Verordnung gibt dir Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Eine formlose Mail genügt, ein Formular ist nicht nötig. Praktisch relevant ist die vorzeitige Löschung, wenn du den Bericht bereits heruntergeladen hast und nicht bis zum Ablauf der 14 Tage warten möchtest.
Die Verarbeitung läuft auf Servern in Deutschland. Für dich ist das vor allem deshalb praktisch, weil die Frage nach einer Übermittlung in Drittländer entfällt, die bei international betriebenen Diensten zusätzlich geprüft werden muss. Welche Empfänger es sonst noch gibt und worauf sich die Verarbeitung stützt, steht in der Datenschutzerklärung.

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