Quellenart

Zeitungsartikel richtig zitieren

Ein Zeitungsartikel braucht immer ein Datum. Bei der Printausgabe kommen Ressort und Seite dazu, online die URL und der Tag, an dem du den Text gelesen hast. Diese Seite zeigt dir beide Formen an konkreten Beispielen.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Die Kurzformel für den Zeitungsartikel

Nachname, Vorname (Jahr): Titel des Artikels. In: Name der Zeitung, Datum, Seite. Bei einem Online-Artikel ersetzt du die Seitenzahl durch die URL und das Abrufdatum. Im Fließtext steht nur der Kurzbeleg, also (Nachname Jahr: Seite) oder eine Fußnotenziffer.

Zwei Angaben entscheiden über die Qualität deines Belegs: das genaue Erscheinungsdatum und die Ausgabe, aus der du zitierst. Regionalausgaben derselben Zeitung enthalten unterschiedliche Seiten. Online-Texte werden nach der Veröffentlichung weiter bearbeitet. Ohne Datum kann niemand nachvollziehen, welchen Text du vor dir hattest.

Die Regel im Detail: Print und Online sind zwei Fälle

Ein Zeitungsartikel ist ein unselbstständiger Beitrag. Er steht in einem größeren Werk, deshalb belegst du immer beides: den Artikel und das Blatt. Der Aufbau entspricht dem beim Zeitschriftenartikel, nur tritt das Erscheinungsdatum an die Stelle von Jahrgang und Heftnummer.

Für die Printausgabe brauchst du Autorname, Jahr, Artikeltitel, Zeitungsname, Datum und Seite. Die Ausgabennummer ist optional, hilft aber bei älteren Jahrgängen. Das Ressort gehört dazu, wenn dieselbe Zeitung an einem Tag mehrere Bücher hat: „Lokales", „Wirtschaft", „Feuilleton". Steht der Artikel über mehrere Seiten, gib die Spanne an und im Kurzbeleg die konkrete Seite.

Beim Online-Artikel fallen Seite und Ausgabennummer weg. Dafür kommen die URL und das Abrufdatum dazu. Gibt es eine dauerhafte Artikelkennung, nutze sie statt der langen Adresse mit Tracking-Parametern. Nachrichtenseiten aktualisieren laufend; steht ein Änderungsdatum im Text, notiere es zusätzlich.

Kurzbeleg im Text, Vollbeleg im Verzeichnis

Im Text steht nur so viel, wie zum Auffinden im Verzeichnis nötig ist. In APA und Harvard sind das Nachname, Jahr und bei wörtlicher Übernahme die Seite. Die deutsche Zitierweise setzt den Vollbeleg in die erste Fußnote und danach eine Kurzform mit „a. a. O." oder verkürztem Titel.

Fehlt ein Verfasser, rückt die Zeitung selbst an die Autorenstelle. Sie wird damit zur Körperschaft, die für den Text einsteht. Fehlt bei einem Online-Artikel die Seitenzahl, verweist du auf den Absatz oder die Zwischenüberschrift, unter der die Stelle steht.

Ein verbreiteter Irrtum: Der Vollbeleg gehöre in eine eigene Rubrik „Zeitungsartikel" am Ende des Verzeichnisses. Das verlangt kaum ein Stil. Sortiere alphabetisch in dein normales Verzeichnis ein, so wie jede andere Quelle auch. Nur juristische und historische Arbeiten trennen häufiger nach Quellengattungen.

Beispiele: fünf Fälle im Vergleich

Fall Kurzbeleg im Text Eintrag im Literaturverzeichnis
Print, mit Autorin (Rauschert 2024: 7) Rauschert, Marlen (2024): Wenn der Hafen still wird. In: Elbstädter Zeitung, 14.03.2024, S. 7.
Print, mit Ressort (Kienle 2023: 12) Kienle, Tobias (2023): Streit um die Umgehung. In: Rheinauer Anzeiger, Nr. 62, 15.03.2023, Lokales, S. 12.
Ohne Verfasser (Elbstädter Zeitung 2024: 3) Elbstädter Zeitung (2024): Bahnhof bleibt bis Mai gesperrt. 09.11.2024, S. 3.
Agenturmeldung (Agentur Nordpress 2025: 5) Agentur Nordpress (2025): Ernte fällt geringer aus. In: Freistädter Bote, 22.08.2025, S. 5.
Online-Artikel (Voß 2025) Voß, Ines (2025): Neue Regeln für Lastenräder. In: Tagespost Nordwest, 02.02.2025, www.tagespost-nordwest.example/lastenraeder (Abruf: 18.06.2026).

Die Namen und Blätter oben sind Platzhalter. Übertrage das Muster, nicht die Beispiele.

Sonderfälle, die oft vorkommen

Agenturmeldungen tragen kein Autorenkürzel, sondern ein Agenturkürzel. Die Agentur ist die Urheberin, die Zeitung nur der Abdruckort. Dieselbe Meldung steht am selben Tag in zwanzig Blättern, teils gekürzt. Zitiere die Fassung, die du gelesen hast.

Eine Bezahlschranke ändert an der Zitierweise nichts. Sie ändert etwas an deiner Sorgfaltspflicht: Wer nur Überschrift und Anrisstext sieht, hat den Artikel nicht gelesen. Ein Beleg auf dieser Grundlage ist entweder falsch oder ein Sekundärzitat. Über Pressedatenbanken der Hochschulbibliothek kommst du meist an den Volltext.

Kommentar, Glosse, Rezension und Leserbrief sind eigene Textsorten. Kennzeichne sie in eckigen Klammern hinter dem Titel, etwa „[Kommentar]". Ein abgedrucktes Gespräch behandelst du wie ein Interview, mit beiden Beteiligten im Beleg.

Sichere den Stand, den du gelesen hast

Speichere jeden Online-Artikel sofort als PDF, mit sichtbarem Datum in der Kopf- oder Fußzeile. Verschwindet der Text später oder ändert sich die Überschrift, hast du einen Nachweis. Wie du damit umgehst, steht unter Quelle nicht mehr auffindbar.

Die häufigsten Fehler

Diese fünf Fehler kosten Punkte

  • Nur das Jahr statt des Datums. Bei einer Tageszeitung ist „2024" keine Fundstelle, sondern eine Zeitspanne von 300 Ausgaben.
  • Online-URL, aber Seitenzahl aus der Printausgabe. Entscheide dich für eine Fassung und belege sie konsequent.
  • Redaktionskürzel als Autorname. „tk." ist kein Nachname und gehört nicht ins Literaturverzeichnis.
  • Die Zeitung als Beleg für eine Fachaussage. Was der Artikel referiert, hat jemand anders veröffentlicht.
  • Wörtliche Übernahme ohne Anführungszeichen. Journalistische Formulierungen sind griffig und rutschen deshalb besonders leicht unverändert in den eigenen Text.

Wann eine Zeitung die richtige Quelle ist

Zeitungen belegen Ereignisse, Zeitpunkte, öffentliche Debatten und Aussagen von Beteiligten. Für eine Arbeit über die Berichterstattung zu einem Thema sind sie sogar das Material selbst. In der Geschichts- und Politikwissenschaft ist das Standard.

Für fachliche Aussagen taugen sie nicht. Wenn ein Artikel Ergebnisse einer Untersuchung zusammenfasst, gehört die Untersuchung in deinen Beleg, nicht der Artikel darüber. Wie du an die Originalpublikation kommst, steht unter Studie zitieren. Wer die Zeitung stattdessen als Fachquelle anführt, landet schnell beim Zitatplagiat, weil der Beleg etwas anderes stützt als die Aussage.

Wie ein Plagiatsscan solche Stellen sichtbar macht

Zeitungstexte stehen fast vollständig online und sind gut indexiert. Genau deshalb tauchen sie in einem Bericht zuverlässig auf. Wenn du eine journalistische Formulierung übernommen und den Beleg vergessen hast, wird die Passage markiert und mit dem Artikel verlinkt.

Der Plagiat Scan kostet 0,29 € pro Normseite; eine Normseite sind 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 15 Minuten vor. Geh die Treffer einzeln durch: Ein markierter Satz mit Anführungszeichen und Fußnote ist korrekt, ein markierter Absatz ohne jeden Beleg nicht. Wie du beides auseinanderhältst, zeigt echte vs. falsche Treffer.

FAQ

Häufige Fragen

Rücke die Zeitung an die erste Stelle des Belegs, gefolgt von Jahr, Titel, Datum und Seite. Im Text steht dann der Zeitungsname statt eines Nachnamens. Ein Kürzel wie „hb." oder „mk." ist kein Autorenname, sondern eine Redaktionssignatur, und ersetzt die Angabe nicht.
Ja, solange kein fester Identifikator wie eine DOI vorliegt. Nachrichtenseiten ändern Überschriften, ergänzen Absätze und korrigieren Zahlen, oft ohne sichtbaren Hinweis. Das Abrufdatum sagt deiner Prüferin, welchen Stand du gelesen hast. Steht auf der Seite ein Aktualisierungsdatum, nimm es zusätzlich auf.
Nenne die Agentur als Urheberin und die Zeitung als Ort der Veröffentlichung. Erscheint die Meldung in mehreren Blättern, zitierst du die Fassung, die du tatsächlich gelesen hast. Das Agenturkürzel steht meist klein am Anfang oder Ende des Textes.
Ja. Eine Bezahlschranke schränkt den Zugang ein, nicht die Zitierfähigkeit. Du musst den Text aber gelesen haben. Viele Hochschulbibliotheken bieten Zugänge zu Pressedatenbanken, dort findest du auch ältere Ausgaben mit den originalen Seitenzahlen.
Für Ereignisse, Debattenverläufe und Aussagen von Beteiligten ja. Für Fachaussagen nein. Berichtet ein Artikel über eine Studie, gehört die Studie in deinen Beleg, nicht der Artikel. Wie deine Fachkultur das handhabt, klärst du am besten mit deiner Betreuung.
Der Plagiat Scan kostet 0,29 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Eine Hausarbeit mit 18 Normseiten liegt damit bei 5,22 €. Zusammen mit der KI-Prüfung zahlst du 0,39 € statt 0,58 € pro Normseite.

Passend dazu

Zitierstile, Quellenarten und Sonderfälle korrekt belegen.

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