Plagiat Scanner.de Redaktion | Zuletzt geprüft: 27.08.2026 | 7 Min. Lesezeit
Die kurze Antwort
Das ist von Hochschule zu Hochschule verschieden, teilweise sogar von Fachbereich zu Fachbereich. Welches Programm bei dir läuft, weiß dein Prüfungsamt. Wichtiger ist ein anderer Punkt: Das Ergebnis dieser Prüfung bekommst du normalerweise nie zu sehen.
Der Produktname hilft dir deshalb kaum weiter.
Warum es darauf keine allgemeine Antwort gibt
Prüfsoftware wird an Hochschulen nicht zentral eingekauft. Zuständig ist mal das Rechenzentrum, mal eine Fakultät, mal ein einzelnes Institut, das seine Lizenz aus eigenen Mitteln bezahlt und sie wieder abbestellt, sobald das Budget an anderer Stelle gebraucht wird. Vier Fachbereiche derselben Einrichtung können deshalb mit vier verschiedenen Lösungen arbeiten. Im fünften prüft niemand maschinell. Dort liest jemand sehr aufmerksam.
Lizenzverträge laufen aus. Was vor drei Jahren in einem Studierendenforum stand, ist heute womöglich falsch, weil der Anbieter gewechselt wurde oder das Produkt am Markt nicht mehr existiert. Solche Auskünfte altern schnell.
Belastbar ist genau eine Quelle: die Stelle, die den Vertrag hält.
Der Punkt, den die Frage übersieht
Stell dir vor, du kennst den Namen. Ganz sicher, mit Versionsnummer und Vertragslaufzeit. Was hättest du davon?
Der Bericht geht nicht an dich. Er erreicht die Person, die deine Arbeit korrigiert, oder das Prüfungsamt, je nachdem wie der Ablauf am Fachbereich organisiert ist. Du erfährst im Normalfall weder einen Prozentwert noch die markierten Passagen. Ob überhaupt geprüft wurde, bleibt dir ebenfalls verborgen. Eine Rückmeldung erreicht dich erst, wenn etwas auffällt, und dann dreht sich das Gespräch nicht mehr um Software, sondern um zwei oder drei konkrete Absätze in deinem Text.
Ein Anspruch auf den Bericht entsteht typischerweise erst im Verfahren. Dann greift die Akteneinsicht, und du siehst schwarz auf weiß, welche Stellen beanstandet werden. Vorher bleibt der Vorgang unsichtbar.
Genau deshalb ist die Suche nach dem Produktnamen so unergiebig. Sie zielt auf ein Ergebnis, das dir niemand zeigt.
Warum manche Hochschulen den Namen nicht nennen
Wer keine Auskunft bekommt, vermutet schnell ein Geheimnis. Meistens steckt etwas Unspektakuläreres dahinter.
Der Einsatz eines Werkzeugs ist ein internes Verfahrensdetail, ähnlich wie die Frage, in welcher Reihenfolge Zweitgutachten eingeholt werden. Dazu kommt eine praktische Sorge: Sobald ein Name öffentlich kursiert, richten sich einzelne Studierende danach aus und arbeiten am Ergebnis statt am Text. Ob diese Sorge berechtigt ist, sei dahingestellt. Sie erklärt jedenfalls die Zurückhaltung.
Was du trotzdem erfahren kannst
Auch ohne Produktnamen darfst du wissen, welche Regeln für dich gelten. Prüfungsordnung, Leitfaden des Fachbereichs und die Merkblätter zur Abschlussarbeit sind öffentlich. Dort steht, was als Täuschung gilt und welche Folgen vorgesehen sind. Genau das ist die Information, die im Ernstfall zählt.
Was du stattdessen fragen solltest
Drei Fragen bringen dir mehr Klarheit als jeder Markenname. Dein Prüfungsamt beantwortet alle drei.
- Wird meine Art von Arbeit maschinell geprüft? Bei Abschlussarbeiten ist das verbreitet, bei Essays oder Protokollen oft nicht.
- Wer bekommt das Ergebnis? Damit klärst du, ob dich eine Auffälligkeit direkt erreicht oder erst über den Prüfungsausschuss.
- Was löst ein Treffer aus? Die Antwort steht in der Prüfungsordnung, im Abschnitt über Täuschung und deren Folgen.
Wer diese drei Punkte kennt, schätzt sein tatsächliches Risiko besser ein als jemand, der den Namen einer Software auswendig gelernt hat.
Wer dir welche Auskunft geben kann
| Deine Frage | Wer sie beantwortet | Wie belastbar die Antwort ist |
|---|---|---|
| Welches Programm läuft hier? | Prüfungsamt oder Dekanat | Verbindlich, wird aber nicht immer genannt |
| Wird jede Arbeit geprüft? | Prüfungsamt, Fachbereich | Verbindlich |
| Bekomme ich den Bericht? | Prüfungsamt | Verbindlich, meist lautet die Antwort nein |
| Was passiert bei einem Treffer? | Prüfungsordnung | Verbindlich und nachlesbar |
| Welches Werkzeug ist das beste? | Foren, Erfahrungsberichte | Kaum, weil veraltet und ungeprüft |
Die letzte Zeile ist der häufigste Irrweg. Dort wird mit großer Bestimmtheit etwas behauptet, das niemand nachprüfen kann, und weil solche Beiträge selten ein Datum tragen, merkt kaum jemand, wie alt die Information inzwischen ist.
Was viele falsch verstehen
„Wenn ich das Programm kenne, kann ich mich darauf einstellen." Dieser Gedanke führt weg vom Text und hin zum Werkzeug. Am Ende liest eine Person deine Absätze, keine Zahl. Eine Anleitung zum Umgehen von Prüfsoftware findest du hier bewusst nicht.
„Die Uni prüft sowieso alles." Das trifft längst nicht überall zu, wie Ist die Prüfung an Hochschulen Pflicht zeigt. Verlassen solltest du dich auf keine der beiden Annahmen.
„Ein anderes Programm findet dieselben Stellen." Nur teilweise. Entscheidend ist der durchsuchte Bestand, und der unterscheidet sich erheblich, wie Datenbankgröße vergleichen zeigt.
Ein Szenario, das sich häufig abspielt
Eine Studentin schreibt zwei Wochen vor Abgabe ihrer Bachelorarbeit ans Prüfungsamt und möchte wissen, mit welcher Software geprüft wird. Die Antwort kommt freundlich und knapp: internes Verfahren, dazu keine Auskunft. Damit war ihre Frage erledigt.
Ihre eigentliche Sorge lag woanders. Sie hatte im Theorieteil aus einem englischsprachigen Aufsatz übersetzt und war unsicher, ob der Beleg am Absatzende den ganzen übernommenen Gedankengang abdeckt oder nur den letzten Satz. Diese Frage hätte auch der Produktname nicht beantwortet. Beantwortet hat sie ein Blick in die eigene Arbeit.
Am Ende baute sie die Passage in ein gekennzeichnetes Zitat mit Seitenzahl um und schrieb den Rest des Absatzes in eigenen Worten neu. Aufwand: gut zehn Minuten. Das war schon die ganze Lösung.
Was daraus praktisch folgt
Hör auf, nach dem Namen zu suchen. Besorg dir stattdessen das, was die Hochschule dir nicht gibt: einen Bericht, den du selbst lesen kannst. Eine eigene Plagiatsprüfung listet jede auffindbare Fundstelle mitsamt Quelle auf, bevor irgendjemand anders auf deinen Text schaut.
Abgerechnet wird je Normseite, also je 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Der Satz liegt bei 0,29 €. Für 45 Normseiten einer Bachelorarbeit ergibt das 13,05 €, für eine Hausarbeit mit 18 Normseiten 5,22 €. Der Abgleich läuft gegen über 70 Milliarden Quellen, das Ergebnis kommt meist binnen einer Viertelstunde, und deine Arbeit landet in keinem Vergleichsbestand.
Was du mit dem Bericht anfängst, steht unter Plagiatsbericht lesen. Die Sortierarbeit dauert länger als der Scan.
Die Frage, die sich jetzt stellt
Wenn der Name des Programms so wenig aussagt, bleibt die interessantere Frage offen: Wie viel findet solche Software überhaupt? Die Antwort fällt zurückhaltender aus, als die Werbung vieler Anbieter vermuten lässt, und sie steht unter wie genau Plagiatssoftware ist. Steht bei dir bereits ein Vorwurf im Raum, führt Plagiatsvorwurf: was tun durch die nächsten Schritte.