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Publikation

Wenn ein Plagiat in einer Veröffentlichung auftaucht

Eine Publikation lässt sich nicht zurückholen, aber sie lässt sich korrigieren. Der wissenschaftliche Betrieb kennt dafür feste Wege: die Berichtigung, das Korrigendum und die Rücknahme durch den Verlag. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie tief der Fehler sitzt.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Die nächsten drei Schritte

  1. Sichere die eingereichte Fassung und den Schriftverkehr mit der Redaktion. Manuskriptversionen, Gutachten, Korrekturfahnen.
  2. Grenze den Umfang des Plagiats ein, bevor du jemanden informierst. Eine Textstelle, ein Abschnitt oder ein durchgehendes Muster? Das entscheidet über den weiteren Weg.
  3. Sprich zuerst mit deinen Koautorinnen und Koautoren. Sie tragen die Verantwortung mit und erfahren es sonst von der Redaktion.

Erst danach schreibst du an den Verlag. Eine Meldung, die den Umfang falsch beschreibt, musst du später korrigieren.

Was in der Wissenschaft anders läuft als in der Prüfung

Ein Prüfungsverfahren fragt, ob eine Leistung als deine eigene anerkannt wird und ob sie den Anforderungen der Ordnung genügt. Der Publikationsbetrieb fragt etwas anderes: Ist der veröffentlichte Wissensstand korrekt? Aus dieser Frage folgt der ganze Umgang mit Fehlern.

Deshalb steht am Anfang keine Sanktion, sondern eine Berichtigung des Datensatzes. Wer einen Fehler meldet, arbeitet an genau dem Ziel mit, das die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vorgeben, und das wird in der Bewertung des Vorgangs typischerweise berücksichtigt. Der DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis formuliert diesen Anspruch für den deutschen Wissenschaftsbetrieb; die Einzelheiten regeln die Einrichtungen in eigenen Ordnungen. Eine Einordnung dazu bietet Gute wissenschaftliche Praxis.

Das heißt nicht, dass der Vorgang folgenlos bleibt. Es heißt, dass die Korrektur des Publikationsstands vor der Frage nach Konsequenzen kommt.

Korrigendum, Rücknahme und was dazwischen liegt

Verlage und Redaktionen kennen mehrere Formen, und die Begriffe schwanken zwischen den Fachkulturen. Gemeinsam ist ihnen eine einfache Logik: Je tiefer der Fehler die Aussage des Textes berührt, desto weiter reicht die Maßnahme, und desto weniger lässt sie sich durch eine Fußnote im Nachhinein heilen.

Eine Berichtigung ergänzt eine fehlende Angabe, etwa einen Nachweis oder eine Quellenzeile. Ein Korrigendum ist die förmliche Variante davon und erscheint als eigener, verlinkter Hinweis. Die Rücknahme zieht den Beitrag als wissenschaftliche Aussage zurück; der Text bleibt auffindbar, wird aber als zurückgezogen gekennzeichnet, damit niemand ihn unbemerkt weiterverwendet.

Welchen Weg eine Redaktion wählt, entscheidet sie nach eigener Prüfung. Du kannst einen Vorschlag machen und den Sachverhalt so vollständig darstellen, dass die Redaktion ihn ohne eigene Recherche nachvollziehen kann. Die Entscheidung liegt nicht bei dir.

Wer zuständig ist und welche Fristen laufen

Drei Stellen können parallel befasst sein. Die Redaktion oder der Verlag entscheidet über die Publikation. Deine Einrichtung prüft, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, häufig über eine Ombudsstelle und ein eigenes Gremium. Betrifft der Text eine Qualifikationsarbeit, kommt die Prüfungsseite hinzu.

Feste Fristen wie im Prüfungsrecht gibt es hier meist nicht. Setzt dir eine Redaktion oder ein Gremium dennoch eine Frist, steht sie in deren Schreiben. Was du selbst steuern kannst, ist der Zeitpunkt deiner Meldung, und dieser Zeitpunkt ist das stärkste Signal im ganzen Vorgang, weil er zeigt, ob die Berichtigung von dir ausging oder von jemandem, der dich dabei ertappt hat. Wie eine Ombudsperson arbeitet, beschreibt Ombudsperson in der Wissenschaft.

Was du der Redaktion und den Koautoren schreibst

Schreib knapp und vollständig. Nenne den Artikel, die betroffenen Stellen mit Seitenangabe, die Quelle, aus der übernommen wurde, und deine Einschätzung zum Umfang. Was fehlt, benennst du als fehlend, statt es zu umschreiben.

Vermeide zwei Dinge. Erstens die Verkleinerung: Eine Meldung, die den Umfang zu eng fasst, wird bei der Prüfung durch die Redaktion sichtbar und beschädigt genau die Glaubwürdigkeit, die du mit der Meldung gewinnen wolltest. Zweitens die Schuldzuweisung an Mitautorinnen, solange die Verantwortlichkeiten nicht geklärt sind. Wer welchen Teil verfasst hat, gehört sachlich in die Darstellung, nicht in eine Anklage.

Das ist keine Rechtsberatung. Bei arbeitsrechtlichen oder urheberrechtlichen Folgen brauchst du eine eigene Beratung.

Was du in dieser Phase nicht tun solltest

  • Preprints, Repositorien oder eigene Seiten stillschweigend austauschen. Versionsstände sind nachvollziehbar.
  • Die Meldung verschieben, bis jemand anderes den Fund veröffentlicht. Der Zeitpunkt zählt in der Bewertung.
  • Ohne Absprache mit Koautoren an die Redaktion schreiben. Sie sind mitbetroffen und tragen mit.

Befund, Bedeutung, nächster Schritt

Befund im Text Was er bedeutet Was zu tun ist
Einzelner fehlender Nachweis Formfehler mit klarer Lösung Berichtigung bei der Redaktion beantragen
Paraphrase ohne Beleg, mehrere Stellen Systematisches Belegproblem Umfang dokumentieren, Korrigendum anstoßen
Übernommener Abschnitt aus eigener Arbeit Frage der Mehrfachverwertung Publikationsbedingungen der Zeitschrift prüfen
Übernommene Abbildung ohne Rechteklärung Rechte- und Belegfrage zugleich Rechteinhaber und Redaktion informieren
Durchgehend fremde Textteile Kern der Arbeit betroffen Rücknahme vorbereiten, Ombudsstelle einschalten
Fund durch Dritte gemeldet Verfahren läuft bereits Vollständig antworten, nichts nachbessern

Die dritte Zeile überrascht viele. Eine Wiederverwendung eigener Passagen ist kein Diebstahl, aber sie kann gegen die Bedingungen der Zeitschrift verstoßen. Welche Formen es gibt, sortiert Formen des Selbstplagiats.

Wann externe Hilfe sinnvoll ist

Die Ombudsstelle deiner Einrichtung ist die erste Adresse, und sie ist vertraulich. Bei Beschäftigungsverhältnissen, bei Drittmitteln oder wenn ein akademischer Grad betroffen ist, kommt anwaltliche Beratung hinzu. Betrifft der Fall eine Dissertation, lies zusätzlich Titelaberkennung.

Was jetzt konkret zu tun ist

  1. Manuskriptfassungen, Korrekturfahnen und Mailverkehr sichern.
  2. Betroffene Stellen mit Seitenzahl und Quelle in einer Liste erfassen.
  3. Koautorinnen und Koautoren informieren und Verantwortlichkeiten klären.
  4. Ombudsstelle der eigenen Einrichtung kontaktieren.
  5. Redaktion sachlich informieren und einen Weg vorschlagen.
  6. Parallel prüfen, ob eine Qualifikationsarbeit betroffen ist.

Wie du künftige Publikationen absicherst

Der wirksamste Punkt liegt vor der Einreichung. Trenne beim Schreiben konsequent zwischen wörtlichem Zitat, Paraphrase und eigener Formulierung, am besten schon in der Materialsammlung, weil sich diese Unterscheidung im fertigen Manuskript kaum noch rekonstruieren lässt.

Klärt bei mehreren Autorinnen früh, wer welchen Abschnitt verantwortet, und haltet es schriftlich fest. Eine Prüfung des Manuskripts vor der Einreichung kostet 0,29 € je Normseite mit 1.800 Zeichen und deckt vor allem die Stellen auf, an denen Textbausteine aus Vorarbeiten unbemerkt gewandert sind. Wie sich der KI-Anteil in Papern einordnen lässt, behandelt KI-Erkennung bei wissenschaftlichen Papern.

FAQ

Häufige Fragen

Ein Korrigendum korrigiert einen abgrenzbaren Fehler, während der Beitrag als Ganzes bestehen bleibt. Eine Rücknahme zieht den Artikel als wissenschaftliche Aussage zurück; er bleibt sichtbar, wird aber deutlich gekennzeichnet. Welcher Weg gewählt wird, entscheidet die Redaktion nach Prüfung des Sachverhalts.
Wenn du der Fehler bemerkst, ist eine eigene Meldung der bessere Weg. Sie zeigt, dass du an der Berichtigung des Publikationsstands mitwirkst, und du bestimmst die Reihenfolge der Schritte mit. Informiere parallel deine Koautorinnen und Koautoren, bevor die Redaktion es tut.
Ombudspersonen beraten in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, vertraulich und unabhängig von Vorgesetzten. Viele Einrichtungen haben eigene Ombudsstellen, ergänzt durch überregionale Gremien. Sie entscheiden meist nicht selbst über Konsequenzen, ordnen den Fall aber ein und benennen die zuständigen Verfahren. Ein frühes Gespräch dort kostet dich nichts und verschafft dir Orientierung.
Möglich ist es. Stammt der beanstandete Text aus deiner Dissertation, kann parallel ein Verfahren der Hochschule laufen, das eigenen Regeln folgt. Publikationsseite und Prüfungsseite sind getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, und beide müssen einzeln bearbeitet werden. Eine Entscheidung der Redaktion bindet die Hochschule nicht.
Die bereits erschienenen Zitationen verschwinden nicht. Der Artikel bleibt in Datenbanken auffindbar, erhält aber einen Hinweis auf die Rücknahme, damit spätere Leserinnen und Leser den Status erkennen. Genau deshalb ist eine vollständige und korrekte Kennzeichnung wichtiger als eine schnelle Lösung, die den Vorgang nur oberflächlich schließt.
Bei einem einzelnen fehlenden Nachweis oft ja, über eine Berichtigung. Bei durchgehend übernommenen Passagen reicht ein nachgeschobener Beleg nicht, weil dann die eigenständige Leistung selbst infrage steht. Die Grenze zieht die Redaktion gemeinsam mit den zuständigen Gremien, nicht der Autor.

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