Plagiat Scanner.de Redaktion | Zuletzt geprüft: 26.08.2026 | 6 Min. Lesezeit
Die nächsten drei Schritte
- Sichere die eingereichte Fassung und den Schriftverkehr mit der Redaktion. Manuskriptversionen, Gutachten, Korrekturfahnen.
- Grenze den Umfang des Plagiats ein, bevor du jemanden informierst. Eine Textstelle, ein Abschnitt oder ein durchgehendes Muster? Das entscheidet über den weiteren Weg.
- Sprich zuerst mit deinen Koautorinnen und Koautoren. Sie tragen die Verantwortung mit und erfahren es sonst von der Redaktion.
Erst danach schreibst du an den Verlag. Eine Meldung, die den Umfang falsch beschreibt, musst du später korrigieren.
Was in der Wissenschaft anders läuft als in der Prüfung
Ein Prüfungsverfahren fragt, ob eine Leistung als deine eigene anerkannt wird und ob sie den Anforderungen der Ordnung genügt. Der Publikationsbetrieb fragt etwas anderes: Ist der veröffentlichte Wissensstand korrekt? Aus dieser Frage folgt der ganze Umgang mit Fehlern.
Deshalb steht am Anfang keine Sanktion, sondern eine Berichtigung des Datensatzes. Wer einen Fehler meldet, arbeitet an genau dem Ziel mit, das die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vorgeben, und das wird in der Bewertung des Vorgangs typischerweise berücksichtigt. Der DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis formuliert diesen Anspruch für den deutschen Wissenschaftsbetrieb; die Einzelheiten regeln die Einrichtungen in eigenen Ordnungen. Eine Einordnung dazu bietet Gute wissenschaftliche Praxis.
Das heißt nicht, dass der Vorgang folgenlos bleibt. Es heißt, dass die Korrektur des Publikationsstands vor der Frage nach Konsequenzen kommt.
Korrigendum, Rücknahme und was dazwischen liegt
Verlage und Redaktionen kennen mehrere Formen, und die Begriffe schwanken zwischen den Fachkulturen. Gemeinsam ist ihnen eine einfache Logik: Je tiefer der Fehler die Aussage des Textes berührt, desto weiter reicht die Maßnahme, und desto weniger lässt sie sich durch eine Fußnote im Nachhinein heilen.
Eine Berichtigung ergänzt eine fehlende Angabe, etwa einen Nachweis oder eine Quellenzeile. Ein Korrigendum ist die förmliche Variante davon und erscheint als eigener, verlinkter Hinweis. Die Rücknahme zieht den Beitrag als wissenschaftliche Aussage zurück; der Text bleibt auffindbar, wird aber als zurückgezogen gekennzeichnet, damit niemand ihn unbemerkt weiterverwendet.
Welchen Weg eine Redaktion wählt, entscheidet sie nach eigener Prüfung. Du kannst einen Vorschlag machen und den Sachverhalt so vollständig darstellen, dass die Redaktion ihn ohne eigene Recherche nachvollziehen kann. Die Entscheidung liegt nicht bei dir.
Wer zuständig ist und welche Fristen laufen
Drei Stellen können parallel befasst sein. Die Redaktion oder der Verlag entscheidet über die Publikation. Deine Einrichtung prüft, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, häufig über eine Ombudsstelle und ein eigenes Gremium. Betrifft der Text eine Qualifikationsarbeit, kommt die Prüfungsseite hinzu.
Feste Fristen wie im Prüfungsrecht gibt es hier meist nicht. Setzt dir eine Redaktion oder ein Gremium dennoch eine Frist, steht sie in deren Schreiben. Was du selbst steuern kannst, ist der Zeitpunkt deiner Meldung, und dieser Zeitpunkt ist das stärkste Signal im ganzen Vorgang, weil er zeigt, ob die Berichtigung von dir ausging oder von jemandem, der dich dabei ertappt hat. Wie eine Ombudsperson arbeitet, beschreibt Ombudsperson in der Wissenschaft.
Was du der Redaktion und den Koautoren schreibst
Schreib knapp und vollständig. Nenne den Artikel, die betroffenen Stellen mit Seitenangabe, die Quelle, aus der übernommen wurde, und deine Einschätzung zum Umfang. Was fehlt, benennst du als fehlend, statt es zu umschreiben.
Vermeide zwei Dinge. Erstens die Verkleinerung: Eine Meldung, die den Umfang zu eng fasst, wird bei der Prüfung durch die Redaktion sichtbar und beschädigt genau die Glaubwürdigkeit, die du mit der Meldung gewinnen wolltest. Zweitens die Schuldzuweisung an Mitautorinnen, solange die Verantwortlichkeiten nicht geklärt sind. Wer welchen Teil verfasst hat, gehört sachlich in die Darstellung, nicht in eine Anklage.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei arbeitsrechtlichen oder urheberrechtlichen Folgen brauchst du eine eigene Beratung.
Was du in dieser Phase nicht tun solltest
- Preprints, Repositorien oder eigene Seiten stillschweigend austauschen. Versionsstände sind nachvollziehbar.
- Die Meldung verschieben, bis jemand anderes den Fund veröffentlicht. Der Zeitpunkt zählt in der Bewertung.
- Ohne Absprache mit Koautoren an die Redaktion schreiben. Sie sind mitbetroffen und tragen mit.
Befund, Bedeutung, nächster Schritt
| Befund im Text | Was er bedeutet | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Einzelner fehlender Nachweis | Formfehler mit klarer Lösung | Berichtigung bei der Redaktion beantragen |
| Paraphrase ohne Beleg, mehrere Stellen | Systematisches Belegproblem | Umfang dokumentieren, Korrigendum anstoßen |
| Übernommener Abschnitt aus eigener Arbeit | Frage der Mehrfachverwertung | Publikationsbedingungen der Zeitschrift prüfen |
| Übernommene Abbildung ohne Rechteklärung | Rechte- und Belegfrage zugleich | Rechteinhaber und Redaktion informieren |
| Durchgehend fremde Textteile | Kern der Arbeit betroffen | Rücknahme vorbereiten, Ombudsstelle einschalten |
| Fund durch Dritte gemeldet | Verfahren läuft bereits | Vollständig antworten, nichts nachbessern |
Die dritte Zeile überrascht viele. Eine Wiederverwendung eigener Passagen ist kein Diebstahl, aber sie kann gegen die Bedingungen der Zeitschrift verstoßen. Welche Formen es gibt, sortiert Formen des Selbstplagiats.
Wann externe Hilfe sinnvoll ist
Die Ombudsstelle deiner Einrichtung ist die erste Adresse, und sie ist vertraulich. Bei Beschäftigungsverhältnissen, bei Drittmitteln oder wenn ein akademischer Grad betroffen ist, kommt anwaltliche Beratung hinzu. Betrifft der Fall eine Dissertation, lies zusätzlich Titelaberkennung.
Was jetzt konkret zu tun ist
- Manuskriptfassungen, Korrekturfahnen und Mailverkehr sichern.
- Betroffene Stellen mit Seitenzahl und Quelle in einer Liste erfassen.
- Koautorinnen und Koautoren informieren und Verantwortlichkeiten klären.
- Ombudsstelle der eigenen Einrichtung kontaktieren.
- Redaktion sachlich informieren und einen Weg vorschlagen.
- Parallel prüfen, ob eine Qualifikationsarbeit betroffen ist.
Wie du künftige Publikationen absicherst
Der wirksamste Punkt liegt vor der Einreichung. Trenne beim Schreiben konsequent zwischen wörtlichem Zitat, Paraphrase und eigener Formulierung, am besten schon in der Materialsammlung, weil sich diese Unterscheidung im fertigen Manuskript kaum noch rekonstruieren lässt.
Klärt bei mehreren Autorinnen früh, wer welchen Abschnitt verantwortet, und haltet es schriftlich fest. Eine Prüfung des Manuskripts vor der Einreichung kostet 0,29 € je Normseite mit 1.800 Zeichen und deckt vor allem die Stellen auf, an denen Textbausteine aus Vorarbeiten unbemerkt gewandert sind. Wie sich der KI-Anteil in Papern einordnen lässt, behandelt KI-Erkennung bei wissenschaftlichen Papern.