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Zweitgutachten

Wenn der Verdacht aus der Zweitkorrektur kommt

Zwei Gutachten, zwei Einschätzungen, und in einer davon steht das Wort Plagiat. Das ist noch keine Entscheidung. Über einen Täuschungsvorwurf befindet in vielen Prüfungsordnungen nicht die einzelne prüfende Person, sondern ein Gremium.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  7 Min. Lesezeit

Die nächsten drei Schritte

  1. Fordere Erst- und Zweitgutachten im Wortlaut an. Eine Zusammenfassung am Telefon nützt dir nichts. Den Weg dorthin beschreibt Akteneinsicht im Prüfungsverfahren.
  2. Kläre, ob bereits ein förmliches Verfahren läuft. Eine kritische Bemerkung im Gutachten ist etwas anderes als eine Meldung an den Prüfungsausschuss.
  3. Sichere deine Arbeitsdateien unverändert. Zwischenstände, Exzerpte, dein Literaturordner und der Mailverkehr mit der Betreuung gehören in eine Kopie, die du nicht mehr anfasst.

Danach hast du eine Grundlage. Vorher antwortest du auf etwas, das du gar nicht kennst.

Warum der Verdacht ausgerechnet aus der Zweitkorrektur kommt

Die zweite Lesung ist die erste kalte Lesung. Deine Betreuung kennt die Entstehung der Arbeit, hat frühe Kapitelentwürfe gelesen und kennt deine Sprache aus den Besprechungen; sie liest den fertigen Text deshalb mit einem Vorwissen, das viele Formulierungen von selbst erklärt. Die zweitprüfende Person hat dieses Vorwissen nicht. Sie sieht nur das Ergebnis.

Genau das macht sie aufmerksam für Brüche. Ein Absatz, der plötzlich anders klingt als der Rest, fällt beim kalten Lesen sofort auf, weil kein Gespräch und keine Zwischenfassung im Kopf mitlaufen, die den Wechsel erklären würden. Hinzu kommt ein zweiter Effekt. Zweitgutachten werden oft an Personen vergeben, die dasselbe Feld aus einer anderen Richtung bearbeiten, und wer die Standardliteratur eines Teilgebiets seit Jahren liest, erkennt eine ungekennzeichnete Übernahme ohne jede Software.

Das ist keine Schikane. Die Doppelbegutachtung existiert, damit eine Arbeit nicht allein aus der Perspektive der Betreuung bewertet wird.

Was zwei unterschiedliche Einschätzungen wirklich aussagen

Abweichende Gutachten sind normal. Sie bedeuten zunächst nur, dass zwei Fachleute denselben Text verschieden einordnen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Fragen, die im Gutachten oft vermischt auftauchen. Die erste Frage lautet: Wie gut ist diese Arbeit? Das ist Bewertung, dafür haben Prüfende einen Beurteilungsspielraum, und dagegen kommt man mit rein fachlichen Gegenargumenten erfahrungsgemäß selten weit. Die zweite Frage lautet: Stammt dieser Text von dir? Das ist keine Bewertung mehr, sondern eine Tatsachenfrage, und Tatsachenfragen müssen aufgeklärt und belegt werden, bevor jemand daraus eine Entscheidung ableitet.

Für dich ist die zweite Frage die wichtigere. Sie folgt anderen Regeln, sie kennt eine Anhörung, und sie verlangt konkrete Fundstellen statt eines allgemeinen Eindrucks.

Wer entscheidet und welche Fristen dabei laufen

Über einen Täuschungsvorwurf entscheidet typischerweise der Prüfungsausschuss, nicht die prüfende Person, die ihn erhoben hat. Das Prüfungsamt organisiert den Vorgang. Der Ablauf des Verfahrens folgt dann denselben Stufen wie bei jedem anderen Verdacht.

Zwei Fristen sind für dich relevant, und beide stehen in deinen Unterlagen, nicht auf dieser Seite. Die erste ist die Frist zur Stellungnahme aus dem Schreiben, mit dem die Hochschule dich anhört; die zweite ist die Rechtsbehelfsfrist, falls am Ende ein Bescheid ergeht, und sie steht in deinem Bescheid. Reicht die Zeit nicht, kannst du schriftlich um eine Verlängerung bitten.

Was du sagst und was du besser nicht sagst

Antworte auf Fundstellen, nicht auf Stimmungen. Wenn im Gutachten steht, ein Kapitel wirke fremd, ist das kein Vorwurf, auf den du sinnvoll erwidern kannst, weil dir die Textstelle fehlt, gegen die du argumentieren müsstest. Bitte um die konkreten Seiten und Zeilen. Erst danach beginnst du zu schreiben.

Beschreibe deinen Arbeitsprozess so, dass er überprüfbar ist. Wann hast du recherchiert, womit hast du exzerpiert, welche Fassung ist wann entstanden? Solche Angaben lassen sich mit deinen Dateien abgleichen und tragen deshalb. Eine Erklärung, die deinen eigenen Zwischenständen widerspricht, schadet dir am Ende mehr als der offene Satz, dass du dich an eine bestimmte Einzelheit nach so langer Zeit nicht mehr sicher erinnerst.

Nicht sinnvoll ist es, die zweitprüfende Person anzugreifen. Die Bemerkung, jemand habe die Arbeit nicht verstanden, landet im Protokoll und hilft dir in keiner Phase des Verfahrens weiter. Aufbau und Tonfall einer sachlichen Antwort zeigt die Stellungnahme zum Plagiatsvorwurf.

Drei Fehler, die in dieser Phase teuer werden

  • Die Datei nachbessern. Änderungsdaten sind sichtbar und entwerten deine beste Entlastung.
  • Beim Erstgutachter Stimmung machen. Wer für dich argumentieren soll, braucht Argumente, keine Bitten.
  • Mündlich vorpreschen. Ein spontaner Anruf wird zum Aktenvermerk, den du später nicht mehr einfängst.

Konstellationen aus der Zweitkorrektur und was sie bedeuten

Konstellation Was sie zeigt Was zu tun ist
Zweitgutachten nennt konkrete Seiten Ein prüfbarer Vorwurf Jede Stelle einzeln durchgehen und einordnen
Zweitgutachten spricht nur von Stilbrüchen Ein Eindruck ohne Fundstelle Schriftlich um konkrete Fundstellen bitten
Beide Gutachten nennen dieselbe Stelle Der Kern des Verfahrens Entstehung dieser Passage belegen
Erstgutachten kennt die Stelle und billigt sie Absprache im Raum Mailverkehr mit der Betreuung heraussuchen
Gutachten stützt sich auf einen Prüfbericht Softwaretreffer, kein Nachweis Bericht anfordern und Treffer sortieren
Notendifferenz ohne Plagiatsvorwurf Reine Bewertungsfrage Kein Täuschungsverfahren, Bewertungsweg prüfen

Die letzte Zeile ist der häufigste Fall überhaupt. Zwei Noten gehen weit auseinander, jemand nennt im Gespräch beiläufig das Wort Plagiat, und schon rechnest du mit einem Verfahren, das in Wirklichkeit nie eröffnet wurde. Frag nach, bevor du dich verteidigst.

Wann externe Hilfe sinnvoll ist

Unterstützung lohnt sich, sobald ein förmliches Verfahren beginnt oder deine Abschlussarbeit betroffen ist. Die Fachschaft kennt die Praxis im Fachbereich und weiß, wie oft dort tatsächlich Drittgutachten eingeholt werden. Die Studienberatung hilft bei den Folgen für deinen Studienverlauf. Eine anwaltliche Erstberatung im Prüfungsrecht ist angebracht, wenn ein Bescheid ergangen ist oder wenn dein Abschluss auf dem Spiel steht. Das ist keine Rechtsberatung. Was ein Widerspruch gegen eine Prüfungsentscheidung leisten kann, steht auf einer eigenen Seite.

Was jetzt konkret zu tun ist

  1. Akteneinsicht beantragen und beide Gutachten im Wortlaut anfordern.
  2. Klären, ob ein Täuschungsverfahren läuft oder nur eine Bewertungsdifferenz besteht.
  3. Alle Fristen aus den Schreiben notieren, mit Erinnerung zwei Tage vorher.
  4. Beanstandete Stellen einzeln auflisten und je Stelle die Entstehung rekonstruieren.
  5. Falls ein Prüfbericht existiert: Treffer sortieren, wie es Plagiatsbericht lesen beschreibt.
  6. Stellungnahme entwerfen, gegenlesen lassen und fristgerecht einreichen.

Wie du eine zweite Lesart künftig einplanst

Der beste Zeitpunkt für den kalten Blick liegt vor der Abgabe, nicht nach der Bewertung. Gib deinen Text jemandem, der weder dein Thema noch deinen Entstehungsprozess kennt, und frag gezielt nach Stellen, die anders klingen als der Rest — das ist ziemlich genau die Wahrnehmung, mit der später auch die Zweitkorrektur liest.

Dazu passt ein technischer Kontrollblick. Ein Plagiat Scan kostet 0,29 € je Normseite mit 1.800 Zeichen und liefert dir die Fundstellen, die eine zweitprüfende Person sonst als Erste sieht. Was du selbst findest, kannst du in Ruhe belegen. Was ein Gutachten findet, musst du erklären.

FAQ

Häufige Fragen

Er kann es feststellen wollen, entscheiden kann er es meist nicht allein. Über einen Täuschungsvorwurf befindet typischerweise der Prüfungsausschuss nach einem eigenen Verfahren mit Anhörung. Das Gutachten ist dabei ein wichtiger Hinweis, aber es ersetzt weder die Aufklärung des Sachverhalts noch die Entscheidung des Gremiums.
Viele Prüfungsordnungen sehen für diesen Fall ein drittes Gutachten oder eine Einigung der Prüfenden vor. Bei einem Täuschungsvorwurf trennt sich der Weg zusätzlich: Die Note wird nach den Bewertungsregeln behandelt, der Vorwurf nach den Regeln für Täuschungen. Beides läuft dann parallel weiter.
In aller Regel ja, über die Akteneinsicht. Du brauchst den Wortlaut, weil eine mündliche Zusammenfassung selten wiedergibt, welche Textstellen konkret beanstandet werden. Stell den Antrag schriftlich und bitte gleich um den Prüfbericht, falls sich das Gutachten auf eine Software stützt.
Es ist ein Argument für den Einzelfall, hebt den Vorwurf aber nicht auf. Verantwortlich für den abgegebenen Text bleibst du, das folgt aus der Erklärung, die du unterschrieben hast. Belegbare Absprachen mit der Betreuung gehören trotzdem in deine Stellungnahme, am besten mit Datum und Mailverlauf.
Meist ja. Solange ein Täuschungsvorwurf im Raum steht, wird die Bewertung häufig zurückgestellt, bis der Prüfungsausschuss entschieden hat. Frag beim Prüfungsamt schriftlich nach, ob sich dadurch dein Abschlussdatum verschiebt, und lass dir die Auskunft schriftlich geben, falls Bewerbungen davon abhängen.
Eine Ablehnung wegen Befangenheit ist in Prüfungsverfahren grundsätzlich denkbar, die Hürden sind aber hoch. Die Voraussetzungen stehen in deiner Prüfungsordnung und im Hochschulrecht deines Landes. Sachliche Kritik an einer Bewertung reicht dafür nicht aus, und ein erfolgloser Antrag verschlechtert die Gesprächslage.

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