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Hochschultyp

Plagiate an der Fachhochschule richtig einordnen

An der Fachhochschule gelten keine eigenen Plagiatsregeln. Anders sind die Konstellationen: interne Unterlagen aus dem Unternehmen, ein Sperrvermerk und eine Betreuung, die zur Hälfte im Betrieb sitzt. Genau daraus entstehen die Fehler, die keine Software findet.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Fachhochschulen haben keine eigenen Plagiatsregeln. Sie unterliegen demselben Landeshochschulrecht wie Universitäten, verleihen dieselben Grade und definieren Täuschung in ihren Prüfungsordnungen mit denselben Begriffen. Wer nach einem Sonderrecht für die FH sucht, findet keines. Das ist die gute Nachricht, denn alles, was du über Belegpflichten gelernt hast, gilt hier unverändert weiter.

Anders ist das Material, mit dem du arbeitest. Praxisprojekte, Unternehmensdaten und interne Papiere, dazu eine Betreuung, die zur Hälfte in einem Betrieb sitzt. Aus dieser Lage entstehen Belegfragen, die in einer Literaturarbeit nie auftauchen, und genau dort passieren die Fehler.

Wo deine Regel steht — und das vierte Dokument

Drei Dokumente kennst du schon: die Prüfungsordnung deines Studiengangs, die Rahmenordnung deiner Hochschule und das Merkblatt deines Fachbereichs zur Abschlussarbeit. An der FH kommt ein viertes dazu, das nirgends im Hochschulrecht auftaucht: die Vereinbarung mit dem Unternehmen.

Dieses vierte Papier regelt keine Prüfungsfragen, verändert aber deine Handlungsmöglichkeiten. Es sagt, welche Daten du verwenden darfst, wer die Arbeit lesen darf und was nach der Abgabe damit geschieht. Wie sich die Ebenen sonst zueinander verhalten, steht unter Regeln nach Bundesland.

Unternehmensquellen sind Quellen

Der häufigste Denkfehler klingt harmlos: Was aus der Firma kommt, gehört zur Firma, und weil ich dort arbeite, gehört es irgendwie auch mir. Prüfungsrechtlich stimmt das nicht. Maßgeblich ist allein, ob eine Formulierung oder eine Analyse von dir stammt.

Eine interne Prozessbeschreibung hat einen Verfasser, auch wenn kein Name auf dem Deckblatt steht. Eine Präsentation aus dem Vertrieb ist eine fremde Leistung, ein Handbuch ebenfalls. Belegt werden solche Quellen als unveröffentlichte Dokumente, mit Titel und Datum sowie der Stelle, aus der sie stammen. Steht dem der Sperrvermerk entgegen, klärst du mit deiner Erstprüferin, wie du die Herkunft kenntlich machst, ohne Vertrauliches preiszugeben.

Was der Sperrvermerk regelt und was nicht

Er regelt den Leserkreis. Nicht mehr. Ein Sperrvermerk sorgt dafür, dass deine Arbeit für einen vereinbarten Zeitraum nur von den Prüfenden und der Hochschulverwaltung gelesen wird, und verhindert Veröffentlichung und Weitergabe.

Über deine Belegpflicht sagt er nichts. Beide Fragen werden trotzdem ständig vermischt. Wer denkt, ein gesperrter Text müsse weniger genau belegt werden, hat die Richtung verwechselt: Gerade weil kaum jemand die Arbeit prüfen kann, wiegt die Nachvollziehbarkeit für die Prüfenden schwerer. Die urheberrechtliche Seite steht unter Urheberrecht in der Arbeit.

Unterlagen aus dem Betrieb und ihre Behandlung

Unterlage Wie sie üblicherweise eingeordnet wird Was du konkret tust
Interne Prozessbeschreibung fremde Quelle, trotz fehlender Veröffentlichung als unveröffentlichtes Dokument belegen
Kundenpräsentation aus dem Vertrieb fremde Quelle Titel, Abteilung und Datum angeben
Datenauszug aus dem System Primärdaten, Nutzung regelt der Vertrag Herkunft und Filterkriterien beschreiben
Text, den du selbst im Job verfasst hast eigener Vortext offenlegen, sonst droht ein Selbstplagiat
Zahlen aus dem Geschäftsbericht veröffentlichte Quelle normal zitieren, siehe Zitierregeln
Formulierung des Praxisbetreuers fremder Beitrag am Text mit der Erstprüferin klären

Die dritte Zeile ist die unterschätzte. Wer Daten aus einem System zieht, muss beschreiben, wie er sie gezogen hat, sonst kann niemand die Auswertung nachvollziehen. Wie du veröffentlichte Unternehmenszahlen belegst, steht unter Geschäftsbericht zitieren.

Zwei Betreuende, zwei Erwartungen

Kapitel drei kam als Word-Datei

Ein Student schreibt seine Bachelorarbeit in einem Maschinenbaubetrieb. Der Praxisbetreuer schickt ihm eine interne Prozessbeschreibung mit dem Satz: „Damit kannst du Kapitel drei füllen." Er übernimmt große Teile fast wörtlich, ohne Beleg, weil das Dokument ja aus dem Haus kommt. Der Prüfbericht der Hochschule zeigt nichts, denn das Papier steht in keiner Datenbank. Aufgefallen ist es im Kolloquium: Der Zweitgutachter aus dem Unternehmen erkannte seine eigenen Sätze wieder und fragte nach.

Der Fall zeigt beide FH-Besonderheiten auf einmal. Die Software greift bei internen Quellen nicht, und die Person, die deinen Text am ehesten wiedererkennt, sitzt im Betrieb. Wer sich auf einen unauffälligen Bericht verlässt, verlässt sich hier auf das falsche Signal. Rede früh mit beiden Seiten, wie es unter Mit dem Betreuer sprechen beschrieben ist.

Was offen oder umstritten ist

Unklar bleibt oft, wie tief ein Praxisbetreuer in den Text eingreifen darf. Fachliche Korrektur ist selbstverständlich, ausformulierte Passagen sind es nicht, und dazwischen liegt eine breite Grauzone, die kaum eine Ordnung ausbuchstabiert. Diskutiert wird auch, wie mit Firmendaten umzugehen ist, die niemand außer dem Unternehmen prüfen kann.

Ungeklärt ist ferner, wie weit die Belegpflicht bei gesperrten Arbeiten reicht, wenn die Quelle selbst vertraulich ist. Hochschulen lösen das unterschiedlich, meist über eine anonymisierte Angabe. Das ist keine Rechtsberatung.

Wenn es zum Verfahren kommt

Zuständig ist ausschließlich deine Hochschule, nicht das Unternehmen. Der Betrieb kann arbeitsrechtlich reagieren, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, über deine Prüfungsleistung entscheidet er nicht. Diese Trennung hilft dir, weil du im Verfahren nur einen Ansprechpartner hast und dich nicht gleichzeitig gegenüber zwei Institutionen erklären musst, die unterschiedliche Fragen an dieselbe Arbeit stellen.

Bereite dich auf die Frage vor, welche Passagen aus welchem Dokument stammen. Bei Praxisarbeiten ist das die Kernfrage. Wer seine internen Quellen von Anfang an mit Dateinamen und Empfangsdatum gesammelt hat, beantwortet sie in zehn Minuten; wer nachträglich rekonstruieren muss, sitzt tagelang in alten Mailordnern.

Was du als Nächstes tust

  • Alle internen Unterlagen mit Dateiname, Absender und Datum in einer Liste führen
  • Für jede Passage notieren, ob sie von dir stammt oder aus einem Papier
  • Vereinbarung mit dem Unternehmen auf Sperrvermerk und Datenklauseln prüfen
  • Mit der Erstprüferin klären, wie vertrauliche Quellen belegt werden
  • Eigene frühere Berichte, etwa den Praktikumsbericht, offenlegen

Danach prüfst du den Text auf das, was Software tatsächlich findet: Übernahmen aus zugänglichen Quellen. Gerechnet wird in Normseiten von 1.800 Zeichen zu je 0,29 €; auf das Ergebnis wartest du üblicherweise eine Viertelstunde. Für die internen Quellen bleibt deine eigene Liste das einzige verlässliche Werkzeug.

FAQ

Häufige Fragen

Der Maßstab ist derselbe, weil beide Hochschultypen dieselben Grade verleihen und derselben Aufsicht unterliegen. Unterschiedlich sind Textsorten und Quellenlage. Eine Praxisarbeit mit vielen internen Unterlagen stellt andere Belegfragen als eine reine Literaturarbeit, und daran scheitern Studierende häufiger als an Zitierregeln.
Ja. Fremde Texte werden nicht dadurch zu deinen, dass sie unveröffentlicht sind oder dein Arbeitgeber sie geschrieben hat. Üblich ist ein Beleg als unveröffentlichtes Dokument mit Titel, Stelle und Datum, im Zweifel ergänzt um einen Hinweis in der Vorbemerkung deiner Arbeit.
Nein, er hat damit nichts zu tun. Ein Sperrvermerk beschränkt den Kreis der Personen, die deine Arbeit lesen dürfen, und zwar für einen vereinbarten Zeitraum. Die Frage, ob du fremde Leistung als eigene ausgegeben hast, beantwortet er nicht und lässt sich davon auch nicht beeinflussen.
In aller Regel nicht, denn eine Vergleichsdatenbank kennt nur, was zugänglich ist. Genau darin liegt die Falle: Ein unauffälliger Bericht bedeutet bei Praxisarbeiten weniger als bei Literaturarbeiten. Erkannt werden Übernahmen aus internen Papieren fast immer von Menschen, die sie kennen.
Sprich es früh mit deiner Erstprüferin an, denn zulässig ist Beratung, nicht die Übernahme fremder Formulierungen. Wo die Grenze verläuft, beurteilt die Hochschule und nicht das Unternehmen. Eine kurze Mail vorher kostet dich fünf Minuten und ist deutlich einfacher als eine Erklärung im Kolloquium.
Nur mit Kennzeichnung und nach Absprache. Eigene frühere Prüfungsleistungen gelten in vielen Ordnungen als eigenständige Arbeiten, deren erneute Verwendung offengelegt werden muss. Ein Satz in der Einleitung und eine Rückfrage beim Prüfungsamt klären das, bevor daraus der Vorwurf eines Selbstplagiats wird.

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