Plagiat Scanner.de Redaktion — redaktionell verantwortlich: Benjamin Lohrer | Zuletzt geprüft: 27.08.2026 | 7 Min. Lesezeit
Was ein Sperrvermerk bewirkt
Der Sperrvermerk ist ein kurzer Text am Anfang deiner Arbeit, der die Veröffentlichung und die Weitergabe an Dritte untersagt. Er schützt Informationen, die einem Unternehmen gehören und die du für deine Untersuchung benutzen durftest.
Er wirkt nach außen, nicht nach innen. Wer die Arbeit zur Bewertung lesen muss, liest sie weiter. Wer sie aus Interesse lesen möchte, darf es nicht. Genau diese Trennlinie zwischen dem geschlossenen Kreis der am Prüfungsverfahren beteiligten Personen und allen übrigen ist der ganze Zweck der Konstruktion, und sie wird regelmäßig missverstanden.
Wann du einen brauchst
Entscheidend ist nicht, ob du in einem Unternehmen geschrieben hast, sondern ob unternehmensinterne Informationen im Text stehen. Eine Arbeit, die im Betrieb entstanden ist, aber ausschließlich mit öffentlich zugänglichen Daten arbeitet, braucht keinen.
Typische Auslöser sind Umsatz- und Kostendaten, Auswertungen aus internen Systemen, Prozessbeschreibungen, Kunden- oder Lieferantenlisten und alles, was zu unveröffentlichten Produkten gehört. Auch Interviews mit Beschäftigten zählen dazu, sobald sie Rückschlüsse auf Personen oder Zahlen erlauben.
Die Entscheidung trifft das Unternehmen. Frag früh. Wer die Freigabe erst kurz vor dem Abgabetermin einholt, hört gelegentlich, dass eine komplette Auswertung in dieser Form nicht stehen bleiben darf, und muss dann innerhalb weniger Tage ein Kapitel umbauen, dessen Zahlen die halbe Argumentation tragen.
Wo er steht und was hineingehört
Der übliche Platz ist eine eigene Seite direkt hinter dem Deckblatt, vor dem Inhaltsverzeichnis. Manche Hochschulen wollen ihn am Ende bei den Erklärungen. Die Seite bekommt keine Nummer im Textteil und taucht im Inhaltsverzeichnis oft gar nicht auf.
Inhaltlich braucht der Vermerk vier Angaben: worauf er sich bezieht, wer nicht lesen darf, wie lange die Sperre gilt und wer sie aufheben kann. Fehlt die Frist, ist der Vermerk praktisch unbefristet. Fehlt die Angabe, wer aufheben darf, weiß später niemand, wen man fragen müsste.
Halte den Text kurz. Fünf bis acht Zeilen reichen, und alles, was darüber hinausgeht, gehört in eine Vereinbarung zwischen dir und dem Unternehmen, nicht auf die zweite Seite deiner Abschlussarbeit.
Schwammig oder brauchbar formuliert
Zwei Fassungen desselben Vermerks
Schwammig: „Diese Arbeit enthält vertrauliche Daten. Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet."
Wer ist gemeint? Wie lange? Wer könnte zustimmen? Der Satz klingt verbindlich und regelt nichts.
Brauchbar: „Die vorliegende Arbeit enthält vertrauliche Informationen der Muster GmbH. Veröffentlichung, Vervielfältigung und Weitergabe des Textes sowie der Anlagen sind bis zum 31. Dezember 2031 nur mit schriftlicher Zustimmung der Muster GmbH zulässig. Ausgenommen sind die für das Prüfungsverfahren beteiligten Personen."
Die zweite Fassung nennt Gegenstand, Adressat, Frist und Ausnahme. Sie ist der Grund, warum du sie mit dem Unternehmen abstimmst und nicht aus einer Vorlage kopierst.
Was der Vermerk regelt und was nicht
| Vorgang | Mit Sperrvermerk |
|---|---|
| Bewertung durch die Betreuung | findet statt |
| Zweitgutachten | findet statt |
| Einsicht durch das Prüfungsamt | findet statt |
| Auslage in der Bibliothek | ausgeschlossen |
| Weitergabe an Kommilitonen | ausgeschlossen |
| Veröffentlichung als Buch oder online | nur mit Zustimmung |
| Vorlage bei Bewerbungen | nur wenn ausdrücklich erlaubt |
| Externe technische Prüfung auf Plagiate | nur mit Erlaubnis für die übermittelte Fassung; keine automatische Freigabe durch den Sperrvermerk |
Die letzte Zeile ist der Punkt, an dem die meisten Rückfragen entstehen. Sie verdient einen eigenen Abschnitt.
Warum eine Plagiatsprüfung keine Veröffentlichung ist
Ein Scan veröffentlicht deine Prüffassung nicht für einen unbestimmten Personenkreis. Trotzdem verlässt die Datei deinen Rechner: Sie wird für den Auftrag gespeichert, an beteiligte Dienste übermittelt und maschinell ausgewertet. Auch Bericht, E-Mail-Zustellung und Bestellnachweise gehören zum Datenweg. „Keine Veröffentlichung“ bedeutet deshalb nicht „keine Weitergabe“ oder „danach bleibt nichts gespeichert“.
Drei Grenzen sind für vertrauliche Arbeiten wichtig. Laut PlagAware dient erstens dein eigener Scan-Upload nicht als Vergleichsquelle für andere Nutzer. Eine später veröffentlichte Fassung kann dagegen als Quelle gefunden werden. Zweitens nennt die Datenschutzerklärung die beteiligten Dienste; daraus folgt keine Zusage eines einzigen Verarbeitungsorts. Drittens betrifft ihre 30-Tage-Frist reguläre Scan-Uploads im eigenen Webspeicher, nicht pauschal Anbietertexte, Berichte, E-Mails und Bestellnachweise. Ein Konto ist nicht erforderlich, Bestelldaten werden trotzdem gespeichert.
Lade nur eine Fassung hoch, deren externe Verarbeitung erlaubt ist. Das kann eine ausdrücklich freigegebene Prüffassung ohne vertrauliche Anlagen sein; bloß Namen zu entfernen genügt nicht, wenn Prozessdaten oder Forschungsergebnisse selbst geschützt sind. Ist die Erlaubnis unklar, klärst du sie mit der zuständigen Stelle im Unternehmen vor dem Upload. Weitere Einzelheiten stehen unter Datenschutz beim Upload.
Vor der Abgabe klären
- Weiß das Unternehmen, welche Daten konkret in der Arbeit stehen?
- Liegt eine schriftliche Freigabe für genau diese Verwendung vor?
- Enthält der Vermerk eine konkrete Frist statt „bis auf Weiteres"?
- Ist benannt, wer die Sperre aufheben kann?
- Verlangt deine Hochschule eine bestimmte Position im Dokument?
- Sind Anlagen und Anhänge ausdrücklich mit einbezogen?
- Ist geklärt, ob du die Arbeit später bei Bewerbungen zeigen darfst?
Der praktische Nebeneffekt für die Prüfung
Vertrauliche Arbeiten haben ein eigenes Plagiatsrisiko, das mit Absicht nichts zu tun hat. Wer aus internen Handbüchern, Schulungsunterlagen oder Präsentationen zitiert, übernimmt Formulierungen aus Texten, die nirgendwo öffentlich stehen. Eine Suchmaschine findet sie nicht, eine Prüfsoftware auch nicht.
Das schützt dich nicht. Kennt eine Betreuerin die Firmenunterlage, erkennt sie die Passage im ersten Lesedurchgang, und eine ungekennzeichnete Übernahme aus einer internen Quelle wird in Prüfungsverfahren genauso behandelt wie eine aus einem Fachbuch. Beleg sie wie jede andere Quelle. Ein Zusatz zur Nichtöffentlichkeit gehört dazu.
Ein Plagiat Scan deckt den öffentlich verfügbaren Teil ab: Fachliteratur, Netzquellen, andere Hochschularbeiten. Je Normseite von 1.800 Zeichen zahlst du 0,29 €. Den internen Teil hältst du selbst sauber, und zwar mit derselben Sorgfalt, die du bei einem Fachbuch anwenden würdest.
Was du als Nächstes tust
Sprich zuerst mit deiner Ansprechperson im Unternehmen und lass dir schriftlich geben, welche Daten in welcher Form erscheinen dürfen. Danach fragst du im Prüfungsamt nach der gewünschten Position und Form des Vermerks. Erst dann schreibst du ihn.
Vor der Abgabe prüfst du den Text und unterschreibst die Eigenständigkeitserklärung. Beide Dokumente gehören zusammen: Das eine schützt fremde Interessen, das andere sichert deine eigene Leistung zu.