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Vertraulichkeit

Der Sperrvermerk in der Abschlussarbeit

Ein Sperrvermerk untersagt die Veröffentlichung und Weitergabe deiner Arbeit an Dritte. Die Bewertung berührt er nicht: Betreuung, Zweitgutachten und Prüfungsamt lesen weiter. Nötig wird er, sobald vertrauliche Daten eines Unternehmens im Text stehen.

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 |  Zuletzt geprüft: 27.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Was ein Sperrvermerk bewirkt

Der Sperrvermerk ist ein kurzer Text am Anfang deiner Arbeit, der die Veröffentlichung und die Weitergabe an Dritte untersagt. Er schützt Informationen, die einem Unternehmen gehören und die du für deine Untersuchung benutzen durftest.

Er wirkt nach außen, nicht nach innen. Wer die Arbeit zur Bewertung lesen muss, liest sie weiter. Wer sie aus Interesse lesen möchte, darf es nicht. Genau diese Trennlinie zwischen dem geschlossenen Kreis der am Prüfungsverfahren beteiligten Personen und allen übrigen ist der ganze Zweck der Konstruktion, und sie wird regelmäßig missverstanden.

Wann du einen brauchst

Entscheidend ist nicht, ob du in einem Unternehmen geschrieben hast, sondern ob unternehmensinterne Informationen im Text stehen. Eine Arbeit, die im Betrieb entstanden ist, aber ausschließlich mit öffentlich zugänglichen Daten arbeitet, braucht keinen.

Typische Auslöser sind Umsatz- und Kostendaten, Auswertungen aus internen Systemen, Prozessbeschreibungen, Kunden- oder Lieferantenlisten und alles, was zu unveröffentlichten Produkten gehört. Auch Interviews mit Beschäftigten zählen dazu, sobald sie Rückschlüsse auf Personen oder Zahlen erlauben.

Die Entscheidung trifft das Unternehmen. Frag früh. Wer die Freigabe erst kurz vor dem Abgabetermin einholt, hört gelegentlich, dass eine komplette Auswertung in dieser Form nicht stehen bleiben darf, und muss dann innerhalb weniger Tage ein Kapitel umbauen, dessen Zahlen die halbe Argumentation tragen.

Wo er steht und was hineingehört

Der übliche Platz ist eine eigene Seite direkt hinter dem Deckblatt, vor dem Inhaltsverzeichnis. Manche Hochschulen wollen ihn am Ende bei den Erklärungen. Die Seite bekommt keine Nummer im Textteil und taucht im Inhaltsverzeichnis oft gar nicht auf.

Inhaltlich braucht der Vermerk vier Angaben: worauf er sich bezieht, wer nicht lesen darf, wie lange die Sperre gilt und wer sie aufheben kann. Fehlt die Frist, ist der Vermerk praktisch unbefristet. Fehlt die Angabe, wer aufheben darf, weiß später niemand, wen man fragen müsste.

Halte den Text kurz. Fünf bis acht Zeilen reichen, und alles, was darüber hinausgeht, gehört in eine Vereinbarung zwischen dir und dem Unternehmen, nicht auf die zweite Seite deiner Abschlussarbeit.

Schwammig oder brauchbar formuliert

Zwei Fassungen desselben Vermerks

Schwammig: „Diese Arbeit enthält vertrauliche Daten. Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet."

Wer ist gemeint? Wie lange? Wer könnte zustimmen? Der Satz klingt verbindlich und regelt nichts.

Brauchbar: „Die vorliegende Arbeit enthält vertrauliche Informationen der Muster GmbH. Veröffentlichung, Vervielfältigung und Weitergabe des Textes sowie der Anlagen sind bis zum 31. Dezember 2031 nur mit schriftlicher Zustimmung der Muster GmbH zulässig. Ausgenommen sind die für das Prüfungsverfahren beteiligten Personen."

Die zweite Fassung nennt Gegenstand, Adressat, Frist und Ausnahme. Sie ist der Grund, warum du sie mit dem Unternehmen abstimmst und nicht aus einer Vorlage kopierst.

Was der Vermerk regelt und was nicht

Vorgang Mit Sperrvermerk
Bewertung durch die Betreuung findet statt
Zweitgutachten findet statt
Einsicht durch das Prüfungsamt findet statt
Auslage in der Bibliothek ausgeschlossen
Weitergabe an Kommilitonen ausgeschlossen
Veröffentlichung als Buch oder online nur mit Zustimmung
Vorlage bei Bewerbungen nur wenn ausdrücklich erlaubt
Technische Prüfung auf Plagiate möglich, keine Veröffentlichung

Die letzte Zeile ist der Punkt, an dem die meisten Rückfragen entstehen. Sie verdient einen eigenen Abschnitt.

Warum eine Plagiatsprüfung keine Veröffentlichung ist

Veröffentlichen heißt, einen Text einem unbestimmten Personenkreis zugänglich zu machen. Ein Scan tut das nicht. Dein Dokument wird maschinell mit Quellen verglichen, das Ergebnis geht an dich zurück, und danach passiert nichts weiter.

Drei Punkte sind für vertrauliche Arbeiten wichtig. Geprüfte Dokumente wandern erstens nicht in eine Vergleichsdatenbank; dein Kapitel über die Prozesskosten der Muster GmbH wird also nie zum Treffer in der Arbeit einer fremden Person. Zweitens läuft die Verarbeitung DSGVO-konform auf Servern in Deutschland. Drittens verschwinden die Daten nach 14 Tagen, und bestellen kannst du ohne Konto.

Wenn dein Sperrvermerk trotzdem jede technische Verarbeitung durch Dritte ausschließt, gilt der Vermerk. Lies ihn, bevor du hochlädst, und frag im Zweifel im Unternehmen nach. Das ist keine Rechtsberatung, sondern der praktische Weg: Eine kurze schriftliche Freigabe kostet dich einen Tag und klärt die Frage endgültig. Weitere Einzelheiten stehen unter Datenschutz beim Upload.

Vor der Abgabe klären

  • Weiß das Unternehmen, welche Daten konkret in der Arbeit stehen?
  • Liegt eine schriftliche Freigabe für genau diese Verwendung vor?
  • Enthält der Vermerk eine konkrete Frist statt „bis auf Weiteres"?
  • Ist benannt, wer die Sperre aufheben kann?
  • Verlangt deine Hochschule eine bestimmte Position im Dokument?
  • Sind Anlagen und Anhänge ausdrücklich mit einbezogen?
  • Ist geklärt, ob du die Arbeit später bei Bewerbungen zeigen darfst?

Der praktische Nebeneffekt für die Prüfung

Vertrauliche Arbeiten haben ein eigenes Plagiatsrisiko, das mit Absicht nichts zu tun hat. Wer aus internen Handbüchern, Schulungsunterlagen oder Präsentationen zitiert, übernimmt Formulierungen aus Texten, die nirgendwo öffentlich stehen. Eine Suchmaschine findet sie nicht, eine Prüfsoftware auch nicht.

Das schützt dich nicht. Kennt eine Betreuerin die Firmenunterlage, erkennt sie die Passage im ersten Lesedurchgang, und eine ungekennzeichnete Übernahme aus einer internen Quelle wird in Prüfungsverfahren genauso behandelt wie eine aus einem Fachbuch. Beleg sie wie jede andere Quelle. Ein Zusatz zur Nichtöffentlichkeit gehört dazu.

Ein Plagiat Scan deckt den öffentlich verfügbaren Teil ab: Fachliteratur, Netzquellen, andere Hochschularbeiten. Je Normseite von 1.800 Zeichen zahlst du 0,29 €. Den internen Teil hältst du selbst sauber, und zwar mit derselben Sorgfalt, die du bei einem Fachbuch anwenden würdest.

Was du als Nächstes tust

Sprich zuerst mit deiner Ansprechperson im Unternehmen und lass dir schriftlich geben, welche Daten in welcher Form erscheinen dürfen. Danach fragst du im Prüfungsamt nach der gewünschten Position und Form des Vermerks. Erst dann schreibst du ihn.

Vor der Abgabe prüfst du den Text und unterschreibst die Eigenständigkeitserklärung. Beide Dokumente gehören zusammen: Das eine schützt fremde Interessen, das andere sichert deine eigene Leistung zu.

FAQ

Häufige Fragen

Sobald deine Arbeit Informationen enthält, die ein Unternehmen nicht öffentlich sehen will: Umsatzzahlen, Kundendaten, interne Prozesse, unveröffentlichte Produktpläne oder Auswertungen aus internen Systemen. Ob das bei dir zutrifft, entscheidet der Betrieb, nicht du. Kläre es, bevor du die Daten in den Text schreibst.
Nein. Prüferinnen und Prüfer, das Zweitgutachten und das Prüfungsamt lesen die Arbeit wie jede andere. Der Sperrvermerk richtet sich an Dritte und an die Veröffentlichung. Er schließt typischerweise die Auslage in der Bibliothek, die Weitergabe an Kommilitonen und eine spätere Publikation aus, nicht aber das Prüfungsverfahren selbst.
Üblicherweise direkt nach dem Deckblatt, auf einer eigenen Seite vor dem Inhaltsverzeichnis. Manche Hochschulen wollen ihn stattdessen am Ende bei den Erklärungen. Manche Unternehmen liefern eine eigene Formulierung mit. Die Vorgabe deiner Hochschule geht vor, danach kommt die Vorgabe des Betriebs.
Verbreitet sind drei bis fünf Jahre, festgelegt wird die Dauer aber im Einzelfall zwischen dir und dem Unternehmen. Schreib eine konkrete Frist hinein statt „bis auf Weiteres", weil eine unbefristete Sperre später niemand mehr aufheben kann und die Arbeit dauerhaft unbrauchbar für Bewerbungen macht.
Ja. Ein Scan ist eine technische Prüfung und keine Veröffentlichung: Der Text wird maschinell verglichen, nicht publiziert und nicht in eine Vergleichsdatenbank aufgenommen. Die Verarbeitung läuft DSGVO-konform auf Servern in Deutschland, gelöscht wird nach 14 Tagen. Schließt dein Vermerk jede Verarbeitung durch Dritte aus, gilt der Vermerk.
Nur wenn der Sperrvermerk das ausdrücklich zulässt oder das Unternehmen im Einzelfall zustimmt. Viele Formulierungen untersagen die Weitergabe an Dritte vollständig, und ein Bewerbungsgespräch ist eine Weitergabe. Der übliche Ausweg ist ein Eintrag im Lebenslauf mit Titel, Fragestellung und Ergebnis in zwei Sätzen.

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