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Widerruf

Widerruf und Erstattung: was bei einem Scan gilt

Eine Plagiatsprüfung ist eine digitale Dienstleistung, und dafür gelten beim Widerruf eigene Regeln. Startet die Prüfung auf deinen ausdrücklichen Wunsch sofort, kann das Widerrufsrecht vorzeitig enden. Ob eine Rückerstattung überhaupt in Betracht kommt, richtet sich allein nach der Widerrufsbelehrung, diese Seite erklärt nur die Systematik.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  7 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher gibt es bei Bestellungen im Internet. Bei digitalen Dienstleistungen wie einer Plagiatsprüfung ist es allerdings an eine Bedingung geknüpft, die hier den Alltag bestimmt und über die Frage einer Rückerstattung entscheidet.

Wird die Leistung auf deinen ausdrücklichen Wunsch sofort erbracht, kann das Widerrufsrecht vorzeitig enden. Das ist bei einer Prüfung der Normalfall, weil du das Ergebnis meistens in einer Viertelstunde brauchst und nicht in zwei Wochen. So ist der Dienst gebaut.

Welche Fristen und Voraussetzungen für deine Bestellung gelten, steht in der Widerrufsbelehrung. Diese Seite gibt sie bewusst nicht wieder, weil verbindlich nur der dortige Text ist. Das ist keine Rechtsberatung.

Warum eine Prüfung ein Sonderfall ist

Bei einer Ware ist der Widerruf einfach: Sie geht zurück, du bekommst dein Geld. Bei einem Scan gibt es nichts, was zurückgehen könnte.

Die Leistung besteht aus einem Rechenvorgang und einem Bericht, der auf deinem Rechner landet und dort bleibt, sobald du ihn heruntergeladen hast. Sobald der Abgleich gelaufen ist, hast du das Ergebnis gesehen, und es lässt sich nicht wieder aus deinem Kopf oder von deiner Festplatte entfernen. Genau daran knüpft die gesetzliche Sonderregel für digitale Dienstleistungen an, die es dem Anbieter erlaubt, sofort zu liefern, und dich im Gegenzug an die Zustimmung bindet, die du vor dem Start gegeben hast. Ein Rückweg fehlt technisch.

Der Vorteil dieser Bauweise liegt auf der anderen Seite. Es gibt kein Abo, das weiterläuft, keine Verlängerung, die du übersiehst, und keine Kündigungsfrist, die du verpasst. Nach dem Bericht ist der Vorgang beendet.

Was du beim Bestellen bestätigst

Im Bestellvorgang wirst du typischerweise gefragt, ob die Prüfung sofort starten soll. Diese Frage ist keine Formalie.

Mit der Zustimmung verlangst du ausdrücklich den vorzeitigen Beginn der Leistung, und darauf stützt sich die Regel zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Lies den Satz einmal, statt ihn wegzuklicken, denn er beschreibt genau den Punkt, an dem aus einer Bestellung eine begonnene Leistung wird. Er kostet dich zehn Sekunden.

Wer diese Zustimmung nicht geben will, wartet mit der Bestellung schlicht, bis die Datei endgültig ist. Das ist die einfachere Lösung als jeder Widerruf hinterher.

Situationen und was dabei zählt

Situation Was dabei typischerweise zählt Wo es verbindlich steht
Bestellt, Prüfung noch nicht gestartet ob die Leistung bereits begonnen hat Widerrufsbelehrung
Sofortiger Start ausdrücklich gewünscht deine Zustimmung im Bestellvorgang Widerrufsbelehrung
Bericht liegt vor und ist geöffnet die Leistung ist vollständig erbracht Widerrufsbelehrung
Ergebnis gefällt dir nicht kein Leistungsmangel, keine Erstattungsfrage AGB
Falsche Datei oder falsche Prüfungsart kein Widerruf, sondern eine Rückfrage Kontakt laut Impressum
Doppelt bestellt und doppelt gezahlt Nachweis beider Zahlungen Kontakt laut Impressum

Die mittlere Spalte beschreibt, worauf es in der jeweiligen Lage ankommt. Sie ersetzt weder die Widerrufsbelehrung noch die AGB, in denen die Bedingungen tatsächlich geregelt sind.

Fehler bei der Bestellung sind kein Widerrufsfall

Die häufigsten Rückfragen betreffen keinen Widerruf, sondern einen Irrtum. Es wurde die alte Fassung hochgeladen, der KI Scan statt des Kombi-Scans gewählt oder eine Datei mit Anhang, den niemand prüfen wollte.

Diese Fälle laufen über den Kundenkontakt, nicht über ein Widerrufsformular. Der Unterschied ist praktisch. Schreib sachlich, nenn die Bestellnummer, beschreib den Fehler in zwei Sätzen und stell eine konkrete Frage. Ob und wie darauf reagiert wird, entscheidet sich im Einzelfall, und eine Zusage macht diese Seite bewusst nicht. Die Kontaktdaten stehen im Impressum.

Ein Trost bleibt: Die Beträge sind klein. Ein versehentlich geprüftes Exposé mit elf Normseiten kostet 3,19 €, kein zweistelliger Betrag.

Widerruf, Gewährleistung und Kulanz sind drei verschiedene Dinge

Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, und daraus entstehen die meisten Missverständnisse. Sie beschreiben völlig verschiedene Wege.

Der Widerruf löst dich von einem Vertrag, ohne dass du einen Grund nennen musst, und er ist an Fristen und Voraussetzungen gebunden. Die Gewährleistung greift dagegen erst, wenn die Leistung nicht so erbracht wurde, wie sie geschuldet war. Kulanz ist der dritte Weg und der einzige, auf den niemand einen Anspruch hat: eine freiwillige Entscheidung des Anbieters im Einzelfall.

Für deine Rückfrage heißt das, dass die Wortwahl den Weg bestimmt. Wer schreibt, das Ergebnis sei zu hoch ausgefallen, beschreibt keinen Mangel. Wer schreibt, der bezahlte Bericht sei nie angekommen, beschreibt einen.

Was ein Mangel sein kann und was keiner ist

Ein Prozentwert, der dir nicht gefällt, ist kein Mangel. Der Bericht bildet ab, was der Abgleich gefunden hat, und das ist die bestellte Leistung.

Anders liegt der Fall, wenn du für einen Scan bezahlt hast und überhaupt kein Ergebnis bekommst, wenn statt des bestellten Kombi-Scans nur ein Teil davon geliefert wird oder wenn die geprüfte Seitenzahl deutlich unter der berechneten liegt. Solche Punkte gehören gemeldet, mit Bestellnummer und dem Bericht als Anhang.

Der Unterschied ist wichtig, weil er über die Bearbeitung entscheidet. Beschreib den Sachverhalt in klaren Worten, mit Datum, Bestellnummer und dem, was du erwartet hast und was stattdessen ankam. Enttäuschung gehört nicht in die Mail.

Wenn die Zahlung nicht stimmt

Ein eigener Fall ist die Zahlung selbst. Abgebrochene Vorgänge, doppelte Abbuchungen oder eine Belastung ohne gelieferten Bericht sind keine Frage des Widerrufsrechts, sondern der Zahlungsabwicklung.

Sammle in dieser Lage zuerst die Belege: Zeitpunkt und Betrag, dazu die Bestellnummer sowie die Übersicht deines Zahlungsdienstes. Mit diesen Angaben lässt sich ein Vorgang zuordnen, ohne Angaben wird jede Rückfrage zur Sucharbeit. Welche Wege es überhaupt gibt, steht unter Zahlungsarten.

  • Bestellnummer und Datum der Bestellung
  • Betrag und Zahlungsart, dazu der Auszug deines Zahlungsdienstes
  • zwei Sätze dazu, was du erwartet hast und was tatsächlich ankam

Melde dich früh. Je näher am Vorgang, desto einfacher lässt sich nachvollziehen, welche Buchung zu welcher Bestellung gehört, und desto weniger musst du selbst zusammensuchen.

So vermeidest du die Frage von vornherein

Drei Angaben verhindern fast jeden Erstattungswunsch, und du siehst sie alle vor dem Bezahlen: den Dateinamen, die Prüfungsart und die Normseitenzahl mit dem daraus errechneten Betrag.

Bei 0,29 € je Normseite ist der Betrag leicht nachzurechnen, und eine Abweichung fällt sofort auf. Wenn du unsicher bist, ob dein Dokument sauber verarbeitet wird, prüf zuerst ein einzelnes Kapitel mit vier Normseiten für 1,16 €. Danach weißt du, wie der Bericht aussieht, und bestellst den Rest mit ruhigem Gewissen.

Was im Preis enthalten ist und was nicht, steht unter Versteckte Kosten.

Wo das Verbindliche steht

Für alles, was Fristen, Form und Voraussetzungen betrifft, gilt die Widerrufsbelehrung, ergänzt um die AGB. Beide sind über den Fuß jeder Seite erreichbar und ändern sich unabhängig von diesem Ratgeber.

Diese Seite ordnet ein. Mehr nicht. Sie nennt bewusst keine Fristen. Eine falsch abgeschriebene Zahl wäre schlimmer als gar keine. Die aktuellen Preise findest du unter Preise, bestellen kannst du über Jetzt scannen.

FAQ

Häufige Fragen

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht bei Verträgen im Fernabsatz. Bei digitalen Dienstleistungen kann es allerdings vorzeitig erlöschen, wenn die Leistung mit deiner ausdrücklichen Zustimmung sofort beginnt. Was in deinem Fall gilt, steht in der Widerrufsbelehrung, und nur diese ist verbindlich.
Ein niedriger oder hoher Prozentwert ist kein Mangel der Leistung. Geprüft und geliefert wurde, was du bestellt hast, nämlich der Abgleich deines Textes und der Bericht dazu. Eine Erstattung lässt sich daraus nicht ableiten, auch wenn das Ergebnis unerfreulich ausfällt.
Das ist kein Widerrufsfall, sondern eine Rückfrage an den Anbieter. Melde dich mit deiner Bestellnummer und schildere den Vorgang sachlich. Ob und in welcher Form etwas erstattet oder wiederholt wird, entscheidet sich im Einzelfall, einen Anspruch beschreibt diese Seite ausdrücklich nicht.
Sammle beide Zahlungsbelege und beide Bestellnummern und melde dich damit beim Anbieter. Bei Zahlungen über einen Dienstleister findest du beide Vorgänge auch in dessen eigener Übersicht, mit Datum und Betrag. Je klarer der Nachweis, desto einfacher lässt sich der Fall zuordnen und bearbeiten.
In der Widerrufsbelehrung und in den AGB, beide sind über jede Seite erreichbar. Dort stehen Fristen, Voraussetzungen und die Form des Widerrufs. Diese Ratgeberseite ordnet nur ein, sie ersetzt die Belehrung nicht und trifft auch keine Zusagen für deinen Einzelfall.

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