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Deckblatt

Das Deckblatt: welche Angaben wirklich hineingehören

Ein Deckblatt hat eine einzige Aufgabe: Es muss deine Arbeit eindeutig zuordenbar machen. Titel, Art der Arbeit, dein Name, deine Matrikelnummer, die Betreuung und das Abgabedatum reichen dafür aus. Gestaltung kommt erst danach, und meist gar nicht.

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 |  Zuletzt geprüft: 26.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Was auf ein Deckblatt gehört

Das Deckblatt beantwortet vier Fragen: Was ist das für eine Arbeit, wie heißt sie, wer hat sie geschrieben und wann wurde sie eingereicht. Alles, was diese vier Fragen nicht beantwortet, kann weg. In der Praxis bedeutet das sechs bis zehn Zeilen Text auf einer sonst leeren Seite.

Ordnung schlägt Gestaltung. Eine schlichte Seite mit vollständigen Angaben wirkt in jedem Fachbereich professioneller als eine mit Rahmen, Farbverlauf und drei verschiedenen Schriftgrößen, hinter denen am Ende doch die Matrikelnummer fehlt.

Verbindlich ist immer die Vorgabe deiner Hochschule. Viele Fakultäten stellen eine Vorlage bereit oder listen die geforderten Angaben in ihrem Leitfaden auf. Wenn diese Vorgabe von dem abweicht, was hier steht, gilt die Vorgabe. Findest du keine, orientierst du dich an angenommenen Arbeiten deines Lehrstuhls.

Die Angaben in der üblichen Reihenfolge

  1. Hochschule, Fakultät, Institut. Ganz oben, meist zentriert. Der offizielle Name, keine Abkürzung.
  2. Art der Arbeit. Bachelorarbeit, Masterarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit. Bei Abschlussarbeiten oft mit dem Zusatz, zu welchem Grad sie führt.
  3. Titel und Untertitel. Der optische Schwerpunkt der Seite. Ein Untertitel darf präzisieren, was der Haupttitel nur andeutet.
  4. Modul, Seminar, Semester. Bei Haus- und Seminararbeiten Pflicht, bei Abschlussarbeiten meist nicht vorgesehen.
  5. Betreuung. Erstgutachten, bei Abschlussarbeiten auch Zweitgutachten, jeweils mit akademischem Titel.
  6. Deine Angaben. Vor- und Nachname, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester, dazu eine Kontaktadresse, wenn die Vorlage sie verlangt.
  7. Abgabedatum. Als letzte Zeile, meist unten rechts oder zentriert.

Die Matrikelnummer verdient eine eigene Bemerkung. Sie ist die einzige Angabe, über die deine Arbeit im Prüfungssystem sicher zugeordnet wird. Ein Zahlendreher darin kostet dich im ungünstigsten Fall Wochen, weil die eingereichte Arbeit erst niemandem zugeordnet werden kann.

Zwei Titel für dieselbe Untersuchung

Warum ein Untertitel oft mehr rettet als ein guter Haupttitel

Zu unbestimmt: „Nachhaltigkeit im Mittelstand"

Dieser Titel passt auf mehrere hundert Arbeiten. Er nennt kein Verfahren, keine Gruppe und keinen Zeitraum. Wer ihn liest, weiß danach nicht mehr als vorher.

Präziser: „Nachhaltigkeitsberichte als Steuerungsinstrument? Eine Interviewstudie zur Lieferantenauswahl in mittelständischen Betrieben"

Der Haupttitel bleibt lesbar, der Untertitel liefert Methode und Untersuchungsfeld nach. Diese Zweiteilung ist in fast allen Fächern zulässig und macht das Deckblatt informativ, ohne es zu überladen.

Woher du welche Angabe bekommst

Angabe Wo sie verlässlich steht Typische Stolperfalle
Name der Fakultät Leitfaden oder Website des Instituts veraltete Bezeichnung nach einer Umbenennung
Art der Arbeit Prüfungsordnung deines Studiengangs Verwechslung von Seminar- und Hausarbeit
Titel Anmeldebescheid des Prüfungsamts Abweichung vom angemeldeten Wortlaut
Betreuung Bestätigung per E-Mail oder Anmeldung falsch geschriebener Titel oder Name
Matrikelnummer Studierendenausweis oder Portal Zahlendreher beim Abtippen
Abgabedatum Fristangabe im Bescheid Datum aus einer früheren Entwurfsfassung

Fast alle Fehler in der rechten Spalte gehen auf dieselbe Ursache zurück: Jemand tippt eine Angabe aus dem Gedächtnis ab, statt sie an ihrem Ursprungsort nachzuschlagen, und übernimmt den Fehler dann in jede weitere Fassung des Dokuments. Zwei Minuten Kontrolle erledigen die ganze Spalte. Mehr braucht es nicht.

Wenn deine Hochschule eine Vorlage stellt

Nimm sie. Auch dann, wenn sie altmodisch aussieht oder eine Schriftart verwendet, die dir nicht gefällt. Eine institutseigene Vorlage enthält genau die Angaben, die dort erwartet werden, sie ist mit dem Prüfungsamt abgestimmt, und sie erspart dir am Abgabetag die Diskussion darüber, ob eine Zeile fehlt.

Prüfe bei einer fremden Vorlage aus dem Netz immer, ob sie zu deiner Hochschule passt. Vorlagen wandern zwischen Studiengängen und enthalten dann Felder, die es bei dir nicht gibt, etwa ein Zweitgutachten für eine Hausarbeit. Lösche solche Zeilen vollständig, statt sie leer stehen zu lassen.

Ein Sonderfall sind Arbeiten in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen. Dort kommt oft ein Sperrvermerk dazu, der entweder auf das Deckblatt oder auf die Seite unmittelbar danach gehört.

Die häufigsten Fehler

  • Das Datum bleibt stehen. Du hast das Deckblatt in Woche zwei geschrieben und in Woche zwölf nie wieder angesehen.
  • Titel weicht ab. Der Arbeitstitel aus dem Exposé steht auf dem Deckblatt, angemeldet wurde ein anderer.
  • Falsche Anrede der Betreuung. Ein fehlender oder erfundener akademischer Titel ist ein vermeidbarer erster Eindruck.
  • Gestaltung statt Information. Ein Farbverlauf über die halbe Seite ersetzt keine fehlende Angabe.
  • Seitenzahl sichtbar. Auf dem Deckblatt erscheint eine „1", weil die Nummerierung nicht über einen Abschnittswechsel gesteuert wurde. Wie das geht, steht unter Seitenzahlen in Word.

Prüfliste vor dem Druck

  • Alle sechs Kernangaben stehen auf der Seite und sind aktuell.
  • Die Matrikelnummer ist gegen den Studierendenausweis geprüft.
  • Der Titel stimmt mit dem angemeldeten Titel überein.
  • Das Abgabedatum ist das Datum der Frist, nicht des letzten Speicherns.
  • Auf dem Deckblatt ist keine Seitenzahl sichtbar.
  • Die Vorlage deiner Fakultät wurde verwendet, sofern es eine gibt.

Warum dein Deckblatt im Prüfbericht aufleuchtet

Deckblätter tauchen in Plagiatsberichten regelmäßig als Treffer auf, und das ohne jedes Zutun von dir. Der Grund ist banal: Formulierungen wie die Bezeichnung eines Studiengangs oder der Wortlaut einer Eigenständigkeitserklärung stehen wortgleich in Tausenden anderer Arbeiten. Ein Abgleichsystem erkennt Übereinstimmung, nicht Absicht.

Solche Stellen sind falsche Treffer. Du musst nichts umformulieren, im Gegenteil: Den Wortlaut einer vorgegebenen Erklärung darfst du gar nicht abwandeln, weil er als Erklärung gegenüber der Hochschule genau so gemeint ist. Wundere dich also nicht über eine Farbmarkierung auf Seite eins. Sie sagt nichts über deine Arbeit.

Ernst wird es an einer anderen Stelle. Mit deiner Unterschrift unter der Erklärung sicherst du zu, die Arbeit selbstständig verfasst zu haben. Was daran hängt, beschreibt die eidesstattliche Erklärung.

Was du als Nächstes tust

Öffne die Website deines Instituts und suche nach dem Stichwort Leitfaden oder Merkblatt. Findest du eine Vorlage, ist dein Deckblatt in zehn Minuten fertig. Findest du keine, baust du die sieben Punkte von oben ab und legst die Seite beiseite.

Zurück kommst du am Abgabetag. Dann prüfst du Datum, Titel und Matrikelnummer ein letztes Mal, zusammen mit dem Rest der Checkliste vor der Abgabe, und erzeugst danach dein Inhaltsverzeichnis neu. Ob dein Titel verständlich ist, kannst du im Schreibcoach gegenlesen lassen.

FAQ

Häufige Fragen

Hochschule und Fachbereich, die Art der Arbeit, der vollständige Titel, dein Name mit Matrikelnummer, die betreuende Person und das Abgabedatum. Bei Haus- und Seminararbeiten kommen Modul oder Seminar und das Semester dazu. Alles Weitere ist Zugabe und in vielen Fächern unerwünscht.
Sichtbar nein, mitgezählt meist ja. Üblich ist, dass das Deckblatt als erste Seite zählt, die Nummer aber erst später eingeblendet wird. In Word löst du das über einen Abschnittswechsel und die Option für eine abweichende erste Seite. Ob bei dir römische Ziffern für die Verzeichnisse erwartet werden, steht im Leitfaden deines Instituts.
Meist nicht. Das Logo deiner Hochschule ist geschützt und darf häufig nur in offiziellen Vorlagen verwendet werden. Ein Motivbild wirkt in einer wissenschaftlichen Arbeit deplatziert und lenkt vom Titel ab. Stellt deine Fakultät eine Vorlage bereit, ist die Frage damit ohnehin beantwortet, weil dort bereits geregelt ist, was erscheinen darf.
Das Abgabedatum, nicht den Tag, an dem du die Datei zuletzt gespeichert hast. Bei Abschlussarbeiten ist das die Frist, die im Anmeldebescheid steht. Prüfe die Angabe am Abgabetag noch einmal, denn ein altes Datum aus einem früheren Entwurf fällt sofort auf.
Bei Abschlussarbeiten in der Regel ja. Der angemeldete Titel ist Teil des Prüfungsvorgangs, und eine nachträgliche Änderung braucht meist die Zustimmung des Prüfungsamts. Bei Hausarbeiten ist der Spielraum größer, weil der Titel dort selten formal angemeldet wird. Was bei dir gilt, sagt dir dein Prüfungsamt verlässlicher als jede Vorlage.

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