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Pflichtteil

Die Eigenständigkeitserklärung verstehen und ausfüllen

Mit der Eigenständigkeitserklärung sicherst du zu, die Arbeit selbst verfasst und alle Hilfsmittel angegeben zu haben. Genau daran setzt später jedes Täuschungsverfahren an. Den verbindlichen Wortlaut gibt deine Hochschule vor, nicht das Internet.

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 |  Zuletzt geprüft: 27.08.2026  |  6 Min. Lesezeit

Was du mit dieser Erklärung zusicherst

Die Eigenständigkeitserklärung ist eine schriftliche Zusicherung mit drei Kernaussagen: Du hast die Arbeit selbst verfasst, du hast nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, und du hast jede Übernahme gekennzeichnet. Häufig kommt eine vierte Aussage dazu, nämlich dass die Arbeit in dieser Form noch keiner anderen Prüfungsstelle vorgelegen hat.

Ihr Platz ist meist das Ende der Arbeit, direkt nach dem Anhang, versehen mit Ort und Datum sowie deiner Unterschrift. Manche Hochschulen verlangen sie als separates Blatt, das nicht mit eingebunden wird, weil es nach der Bewertung in die Prüfungsakte wandert. Andere wollen sie in jedem eingereichten Exemplar. Das steht in deinem Merkblatt, und nur dort.

Warum jedes Täuschungsverfahren hier ansetzt

Die Erklärung verwandelt eine Erwartung in eine Aussage von dir. Vorher gilt selbstverständlich, dass eine Prüfungsleistung eigenständig sein soll. Nachher hast du das persönlich bestätigt, mit Datum und Unterschrift.

Dieser Unterschied ist der Grund für ihre Rolle in Verfahren. Wenn eine ungekennzeichnete Übernahme auftaucht, muss niemand über Erwartungen diskutieren: Deine eigene Erklärung sagt etwas anderes als der Text. Deshalb steht in Bescheiden zu einem Täuschungsversuch fast immer der Verweis auf die abgegebene Versicherung. Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Beschreibung eines wiederkehrenden Musters.

Praktisch heißt das: Unterschreibe nichts, was du nicht überprüft hast. Die Erklärung ist der letzte Schritt vor der Abgabe, nicht der erste.

Was bei Hilfsmitteln und KI hineingehört

Hilfsmittel ist ein weiter Begriff. Gemeint sind Werkzeuge und Unterstützung, die über das übliche Schreiben hinausgehen: ein beauftragtes Lektorat, Übersetzungswerkzeuge, Transkriptionssoftware, statistische Auswertung durch Dritte, in vielen Fassungen inzwischen auch Sprachmodelle.

Bei KI-Werkzeugen unterscheiden Hochschulen typischerweise nach Einsatzzweck. Ein Sprachmodell für die Literaturrecherche, für Gliederungsideen, für die Rechtschreibkorrektur oder für ganze Textpassagen wird sehr verschieden bewertet, und manche Ordnungen erlauben das eine ausdrücklich, während sie das andere im selben Absatz untersagen. Wie du die für dich gültige Regel findest, beschreibt der Beitrag zur Prüfungsordnung; für die Formulierung selbst hilft KI-Nutzung kennzeichnen.

Eine Faustregel für den Zweifelsfall: Angeben ist billiger als Verschweigen. Eine offengelegte, nach deiner Ordnung erlaubte Hilfe kostet dich nichts, weil sie genau das ist, wonach die Erklärung fragt, und weil eine Prüferin daran vor allem Sorgfalt erkennt. Eine verschwiegene Hilfe, die später auffällt, trifft dagegen unmittelbar deine Unterschrift.

Ein Gerüst, kein fertiger Wortlaut

Bausteine, die du in deine Vorlage einsetzt

Baustein 1, Urheberschaft: Aussage, dass du die Arbeit selbstständig verfasst hast.

Baustein 2, benutzte Quellen und Hilfsmittel: Aussage, dass du keine anderen als die angegebenen benutzt hast.

Baustein 3, Kennzeichnung: Aussage, dass wörtliche und sinngemäße Übernahmen als solche kenntlich gemacht sind.

Baustein 4, Vorlage bei anderen Stellen: Aussage, ob die Arbeit schon einmal eingereicht wurde.

Baustein 5, Hilfsmittel im Einzelnen: Auflistung, was du benutzt hast und wofür, etwa: Literaturverwaltung für die Belege, Übersetzungswerkzeug für fremdsprachige Zitate, Sprachmodell für Formulierungsvorschläge in Kapitel 4.

Baustein 6, Ort, Datum, Unterschrift.

Diese Bausteine sind eine Orientierung, damit du erkennst, ob deine Vorlage vollständig ist. Der verbindliche Text kommt aus deiner Prüfungsordnung.

Die Bausteine im Überblick

Baustein Deckt ab Typischer Stolperstein
Urheberschaft wer geschrieben hat Gruppenarbeit ohne Kennzeichnung der Anteile
Quellen und Hilfsmittel womit gearbeitet wurde Werkzeuge, die als selbstverständlich gelten
Kennzeichnung wörtlich und sinngemäß Paraphrasen ohne Beleg
Frühere Vorlage Doppelverwertung Textteile aus einer eigenen Hausarbeit
Einzelangabe der Hilfsmittel Art und Umfang Angabe zu unbestimmt formuliert
Ort, Datum, Unterschrift Verbindlichkeit Datum vor dem letzten Bearbeitungsstand

Die letzte Zeile wird unterschätzt. Ein Datum, das älter ist als deine letzte Änderung, wirkt schludrig und wirft unnötige Fragen auf.

Die häufigsten Fehler

Am häufigsten schadet die kopierte Vorlage. Fassungen aus Foren enthalten manchmal Zusicherungen, die für dein Verfahren gar nicht gelten, und lassen weg, was deine Hochschule verlangt.

Der zweite Fehler ist die pauschale Hilfsmittelangabe. „Es wurden KI-Werkzeuge verwendet" beantwortet keine der Fragen, die eine Prüferin stellt. Nenne stattdessen das Werkzeug, den Zweck und die Stelle, sobald deine Fassung nach Art und Umfang fragt.

Der dritte Fehler ist das Unterschreiben vor der letzten Prüfung. Wer schriftlich erklärt, sämtliche wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen gekennzeichnet zu haben, sollte diese Behauptung vorher wenigstens einmal systematisch gegen den eigenen Text geprüft haben, statt sie aus dem Gefühl heraus zu unterschreiben. Sonst wird die Erklärung zur Vermutung. Bei eigenen Texten aus früheren Semestern lohnt zusätzlich ein Blick auf die eidesstattliche Erklärung und ihre Reichweite.

Vor dem Unterschreiben

  • Stammt der Wortlaut aus der Prüfungsordnung oder vom Prüfungsamt?
  • Sind alle Hilfsmittel genannt, die du tatsächlich benutzt hast?
  • Ist die KI-Angabe so konkret, wie deine Fassung es verlangt?
  • Hast du geprüft, ob Textteile aus früheren eigenen Arbeiten enthalten sind?
  • Trägt jedes eingereichte Exemplar eine Unterschrift?
  • Stimmt das Datum mit deinem letzten Bearbeitungsstand überein?

Warum der Scan vor die Unterschrift gehört

Die Reihenfolge entscheidet über den Wert der Kontrolle. Erst prüfen, dann korrigieren, dann unterschreiben. Wer umgekehrt vorgeht, bestätigt etwas, das er noch gar nicht überblickt.

Ein Plagiat Scan markiert dir jede Übereinstimmung mit fremden Texten und macht sichtbar, hinter welcher Formulierung ein Nachweis fehlt. Gerechnet wird in Normseiten à 1.800 Zeichen, der Preis liegt bei 0,29 € je Normseite. 45 Normseiten einer Bachelorarbeit ergeben 13,05 €. Auf das Ergebnis wartest du meist eine Viertelstunde.

Der Bericht ist kein Freibrief. Er ist eine Kontrollliste. Jede markierte Stelle siehst du selbst an, entscheidest, ob ein Nachweis fehlt, und korrigierst. Danach unterschreibst du mit dem Wissen, das deine Erklärung voraussetzt.

Was du als Nächstes tust

Hol dir zuerst die gültige Fassung deiner Erklärung, bevor du irgendetwas formulierst. Danach machst du eine Liste aller Hilfsmittel, die du im Verlauf der Arbeit tatsächlich eingesetzt hast, und gleichst sie mit dem ab, was deine Fassung abfragt. Bleibt eine Frage offen, schreib dem Prüfungsamt.

Zum Schluss prüfst du den Text, trägst Ort und Datum ein und unterschreibst. Wenn deine Arbeit in Kooperation mit einem Unternehmen entstanden ist, brauchst du unter Umständen zusätzlich einen Sperrvermerk.

FAQ

Häufige Fragen

Dass du die Arbeit selbst verfasst hast, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hast und alle wörtlichen sowie sinngemäßen Übernahmen gekennzeichnet sind. Viele Fassungen enthalten zusätzlich die Zusicherung, dass die Arbeit noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen hat.
In deiner Prüfungsordnung, im Merkblatt zur Abschlussarbeit oder als Formular auf den Seiten deines Prüfungsamts. Verwende ausschließlich diese Fassung. Vorlagen aus dem Internet passen oft nicht zu deinem Verfahren, lassen geforderte Zusicherungen weg oder enthalten Aussagen, die deine Hochschule gar nicht verlangt.
Das hängt von der bei dir gültigen Fassung ab. Viele Hochschulen haben ihre Formulare um einen Abschnitt zu KI-Werkzeugen ergänzt, andere fassen KI unter „Hilfsmittel". Wenn deine Erklärung nach Hilfsmitteln fragt und du ein Sprachmodell benutzt hast, gehört das hinein.
Weil sie die Zusicherung ist, gegen die verstoßen wird. Ohne Erklärung müsste ein Prüfungsamt zunächst begründen, welche Pflicht du überhaupt verletzt hast. Mit Erklärung steht deine eigene unterschriebene Aussage im Raum, und eine ungekennzeichnete Übernahme oder eine verschwiegene Hilfe widerspricht ihr unmittelbar und nachweisbar.
Für den Umfang der Arbeit zählt sie üblicherweise nicht mit, sie steht außerhalb der Seitenzählung des Textteils. Bei einer Plagiatsprüfung kannst du sie im Dokument lassen. Als Standardformulierung erzeugt sie höchstens einen Treffer, der sich in einem Satz erklären lässt und niemanden überrascht.
Melde dich von dir aus bei deiner Betreuung oder beim Prüfungsamt, solange es geht. Eine nachgereichte Angabe ist etwas anderes als eine entdeckte Lücke. Wie Hochschulen mit solchen Fällen umgehen, unterscheidet sich, deshalb ist eine frühe Rückfrage besser als Abwarten.

Vor der Unterschrift auf Plagiate prüfen

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