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Forschungsinstitute

Anträge und Manuskripte prüfen, bevor sie eingereicht werden

In einem Forschungsinstitut entsteht Text an vielen Schreibtischen gleichzeitig. Die Leitung unterschreibt am Ende einen Antrag oder ein Manuskript, das sie in Teilen nicht selbst formuliert hat. Eine Plagiatsprüfung vor der Einreichung kostet wenige Euro und zeigt, was im Text tatsächlich steht.

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 |  Zuletzt geprüft: 27.08.2026  |  7 Min. Lesezeit

Was ein Forschungsinstitut vor der Einreichung klären will

Zwei Textsorten verlassen ein Institut regelmäßig unter dem Namen von Menschen, die nicht jede Zeile geschrieben haben: der Drittmittelantrag und das Manuskript mit mehreren Autorinnen. In beiden Fällen trägt die Leitung die Verantwortung für ein Dokument, das aus Zulieferungen zusammengesetzt ist.

Ein Abgleich vor der Einreichung beantwortet eine einzige, dafür aber wichtige Frage: Steht in diesem Text Wortlaut, der schon anderswo veröffentlicht ist, ohne dass es als Übernahme kenntlich wäre? Mehr leistet er nicht, und er soll auch nicht mehr leisten, denn für die Bewertung dessen, was ein Bericht anzeigt, braucht es weiterhin eine Person, die die Literatur des Fachs kennt. Software sortiert. Fachleute entscheiden.

Der Drittmittelantrag und die Frage des Textrecyclings

Anträge bestehen zu einem erheblichen Teil aus wiederverwendetem Material. Der Abschnitt zu den eigenen Vorarbeiten, die Beschreibung der etablierten Methodik, die Darstellung der Infrastruktur — das alles stand in ähnlicher Form schon im letzten Antrag, und niemand erwartet, dass es jedes Mal neu erfunden wird.

Problematisch wird es an zwei Stellen. Wenn derselbe Erkenntnisanspruch zweimal als neu präsentiert wird, entsteht eine Doppelverwertung, die in der Förderlandschaft ernste Folgen hat. Und wenn der Stand der Forschung wörtlich aus einem fremden Review stammt, ist es schlicht ein Plagiat, gleichgültig wie üblich das Vorgehen in einer Arbeitsgruppe sein mag. Wo die Grenze zwischen zulässiger Wiederverwendung und Selbstplagiat verläuft, hängt am Erkenntnisanspruch, nicht am Umfang.

Manuskripte, an denen viele Hände schreiben

Ein Paper mit sieben Beteiligten aus drei Ländern entsteht selten in einem Guss. Jemand liefert den Methodenteil, jemand die Einleitung, jemand den Abschnitt zur Statistik. Die Erstautorin fügt zusammen und glättet, hat aber keine Möglichkeit zu erkennen, woher eine Formulierung ursprünglich stammt.

Der Methodenteil ist dabei der klassische Streitfall. Eine Sequenzierungsvorschrift lässt sich nur begrenzt variieren, und Standardverfahren werden in der Literatur seit Jahren in fast identischen Worten beschrieben. Solche Treffer sind erwartbar und in vielen Fächern akzeptiert. Sie müssen im Bericht nur von den Stellen unterschieden werden, an denen eine Interpretation übernommen wurde. Das leistet keine Software. Das leistet die Leserin.

Gute wissenschaftliche Praxis und das Ombudswesen

Die Leitlinien der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verlangen von Einrichtungen zweierlei: verbindliche Regeln für die Arbeit und ein Verfahren für den Verdachtsfall. Zum zweiten Punkt gehört die Ombudsperson, die unabhängig von der Hierarchie ansprechbar ist. Was die Regeln inhaltlich fordern, fasst die Seite zur guten wissenschaftlichen Praxis zusammen; die konkrete Ausgestaltung steht in eurer eigenen Ordnung.

Ein Scan ist in diesem Gefüge ein Werkzeug der Prävention, kein Bestandteil des Verfahrens. Er gehört vor die Einreichung, nicht in die Beweisaufnahme. Wenn ein Verdacht bereits im Raum steht, übernehmen die Gremien, und die DFG-Leitlinien beschreiben, welche Grundsätze dabei gelten.

Was die Arbeitsgruppenleitung dabei verantwortet

Die Leitung einer Arbeitsgruppe kann nicht jede Quelle nachschlagen. Sie kann aber Bedingungen schaffen, unter denen saubere Arbeit wahrscheinlicher wird als unsaubere. Dazu gehört, dass Promovierende früh lernen, wie man exzerpiert, ohne Wortlaut mitzuschleppen, und dass Zeitpläne nicht so gebaut sind, dass die letzten drei Nächte vor der Deadline über die Textqualität entscheiden.

Drei Absprachen, die in einer Arbeitsgruppe wirklich helfen

  • Wer einen Abschnitt zuliefert, liefert die Quellen mit, nicht nur den Text.
  • Übernommene Passagen aus eigenen früheren Arbeiten werden im Entwurf markiert, bevor jemand glättet.
  • Der Scan läuft angekündigt und vor der Einreichung, nicht heimlich und nicht danach.

Der Ablauf vor der Einreichung

  1. Fassung einfrieren. Geprüft wird die Version, die eingereicht werden soll, nicht ein Zwischenstand.
  2. Literaturverzeichnis ausklammern, sonst zählt der Prozentwert Hunderte legitimer Treffer mit.
  3. Scan starten. Nach etwa 15 Minuten liegt das Ergebnis vor; nur bei sehr hoher Auslastung wird daraus ein ganzer Tag.
  4. Fundstellen fachlich sortieren. Methodenstandards und Fachterminologie zuerst aussortieren.
  5. Verbleibende Stellen mit der zuliefernden Person klären, bevor irgendjemand eine Bewertung ausspricht.

Was das bei euren Volumina kostet

Grundlage jeder Abrechnung ist die Normseite, also 1.800 Zeichen samt Leerzeichen. Für den Plagiat Scan fallen 0,29 € an; wer die KI-Analyse dazunimmt, zahlt insgesamt 0,39 € und nicht 0,58 €. Wie viele Normseiten in einem konkreten Dokument stecken, sagt dir der Normseitenrechner.

Dokument Zeichen Normseiten Plagiat Scan Kombi
Antragsskizze 27.000 15 4,35 € 5,85 €
Vollantrag 63.000 35 10,15 € 13,65 €
Zeitschriftenmanuskript 45.000 25 7,25 € 9,75 €
Dissertation aus der Gruppe 360.000 200 58,00 € 78,00 €

Eine Arbeitsgruppe mit vier Vollanträgen und sechs Manuskripten im Jahr kommt auf 290 Normseiten. Das sind 84,10 € für den Plagiat Scan und 113,10 € im Kombi-Scan, verteilt über zwölf Monate. Einen Institutstarif oder eine Staffel gibt es nicht, dafür auch kein Kontingent, das am Jahresende verfällt.

Vertraulichkeit unveröffentlichter Anträge

Ein Antrag vor der Bewilligung ist das empfindlichste Dokument, das ein Institut produziert. Er enthält die Idee, bevor sie irgendwo geschützt oder publiziert ist. Wer ihn hochlädt, will genau eine Zusage: dass der Text nirgendwo hängen bleibt.

Die kann man geben. Verarbeitet wird ausschließlich in Deutschland und nach den Vorgaben der DSGVO, die Löschung erfolgt automatisch nach vierzehn Tagen, und in einen Vergleichsbestand kommt der Antrag zu keinem Zeitpunkt. Ein Konto ist nicht nötig. Wer trotzdem zögert, lädt im ersten Durchgang nur den fachlichen Teil hoch, ohne Kostenplan und ohne die Namen der Beteiligten.

Was ein Ergebnis nicht trägt

Ein Prüfergebnis liefert einen Anhaltspunkt für ein Gespräch, mehr nicht. Ein Nachweis ist es nicht, und als Entscheidungsgrundlage taugt es für sich allein ebenfalls nicht. In einer Hierarchie mit Abhängigkeitsverhältnissen wiegt das besonders schwer, weil ein Verdacht gegen eine Doktorandin ihre gesamte weitere Laufbahn berührt, während er für die Leitung zunächst nur eine Zeile in einem Bericht ist.

Bei der KI-Analyse kommt hinzu, dass Wissenschaftssprache ohnehin gleichförmig gebaut ist und internationale Ko-Autorinnen häufiger auffällige Werte erzeugen. Was das für Fachtexte bedeutet, steht unter KI-Erkennung bei Papern. Prüft früh, prüft angekündigt, und behandelt jeden Treffer als Frage. Wie ein Fall aussieht, der erst nach dem Druck auffällt, zeigt die Seite zum Plagiat in einer Publikation.

FAQ

Häufige Fragen

Bei Anträgen gelten andere Maßstäbe als bei Publikationen. Eine Methodenbeschreibung oder der Abschnitt zu den Vorarbeiten darf wiederverwendet werden, weil dort kein Erkenntnisanspruch behauptet wird. Kritisch wird es, wenn dieselben Ergebnisse zweimal als neu ausgegeben oder zwei Förderungen für dasselbe Vorhaben beantragt werden.
Nein. Die Datei wird ausschließlich für euren eigenen Scan verarbeitet und nach 14 Tagen gelöscht. Sie wird keinem Vergleichsbestand hinzugefügt und kann später niemandem als Fundstelle angezeigt werden. Für Anträge, die noch nicht bewilligt sind, ist das der entscheidende Punkt.
Nein, einen Institutstarif gibt es nicht. Der Plagiat Scan kostet 0,29 € je Normseite und der Kombi-Scan 0,39 € statt 0,58 €, unabhängig davon, ob eine Arbeitsgruppe oder ein ganzes Zentrum prüft. Abgerechnet wird pro Vorgang, ohne Grundgebühr und ohne Kontingent.
Nein, er steht davor. Ein Bericht liefert lediglich Fundstellen, die jemand fachlich einordnen muss. Über wissenschaftliches Fehlverhalten entscheiden die dafür vorgesehenen Gremien nach den Regeln eurer Einrichtung. Die Ombudsperson ist dabei die erste Anlaufstelle, sobald ein Verdacht ernsthaft im Raum steht.
Englische Texte werden geprüft wie deutsche, und die Quellenlage ist für englischsprachige Fachliteratur sogar dichter. Bei der KI-Analyse ist mehr Vorsicht angebracht: Texte von Forschenden, die nicht in ihrer Muttersprache schreiben, erzeugen häufiger auffällige Werte, ohne dass eine Maschine beteiligt war.
Sinnvoll ist die Person, die den Text zusammenführt, meist die Erstautorin oder die Projektkoordination. Wichtig ist, dass alle Beteiligten vorher wissen, dass geprüft wird. Eine stille Kontrolle durch die Leitung erzeugt Misstrauen und liefert kein besseres Ergebnis als eine angekündigte.

Passend dazu

Passende Abläufe für Studierende, Lehrende und Unternehmen.

ZielgruppenFür Professorinnen und Professoren ZielgruppenFür Doktoranden Regeln & RechtPromotionsordnung

Vor der Einreichung gegenprüfen

Beide Prüfungen zusammen für 0,39 € statt 0,58 € pro Normseite.

Plagiat + KI Scan 0,39 € / Normseite
Kombi-Scan starten