Plagiat Scanner.de Redaktion — redaktionell verantwortlich: Benjamin Lohrer | Zuletzt geprüft: 16.09.2026 | 6 Min. Lesezeit
Drei Ebenen statt eines Ja-Nein-Versprechens
„Anonym“ klingt nach einer einzigen Eigenschaft. Bei einer Onlineprüfung sind aber drei Ebenen zu unterscheiden:
| Ebene | Was sichtbar werden kann | Was du beeinflussen kannst |
|---|---|---|
| Dokument | Volltext, Deckblatt, Anhänge, Metadaten, Kommentare | separate Prüffassung und Dokumentprüfung |
| Auftrag | Lieferadresse, Dateiname, Produkttyp, technische Protokolle | neutrale Benennung und sparsame Kontaktangabe |
| Zahlung und Auslieferung | Zahlungsdaten, E-Mail, Bestellbezug, Bericht oder Link | Zahlungsweg und Postfach bewusst wählen |
Gegenüber der Hochschule beschreibt der veröffentlichte Ablauf keine automatische Meldung. Gegenüber dem Prüfdienst ist der Vorgang dagegen schon deshalb nicht anonym, weil dieser den Text auswerten muss. Gegenüber dem Zahlungsdienst entsteht eine weitere, eigenständige Datenspur.
Die sinnvolle Aufgabe lautet daher nicht „Wie werde ich unsichtbar?“, sondern: Wie erstelle ich eine Prüffassung, die nur die für den Textabgleich erforderlichen Daten enthält?
Das Fünf-Minuten-Protokoll für die Prüffassung
1. Das Original einfrieren
Speichere deine Abgabefassung unverändert. Erzeuge danach eine Kopie mit einem neutralen Namen, zum Beispiel prueffassung-kapitel-1-6.docx. Führe alle Bereinigungen ausschließlich in dieser Kopie durch.
Das schützt nicht nur Daten, sondern auch deine Arbeit: Microsoft warnt, dass über die Dokumentprüfung entfernte Informationen nicht immer wiederherstellbar sind.
2. Nicht benötigte Teile entfernen
Für einen Textabgleich brauchst du in der Regel kein Deckblatt, keine Selbstständigkeitserklärung und keine Zuordnungsliste zu Pseudonymen. Auch Anhänge mit Rohinterviews, Fragebögen, Patienten- oder Unternehmensdaten gehören nur dann in die Prüffassung, wenn genau ihr Wortlaut geprüft werden soll und die externe Verarbeitung erlaubt ist.
Welche Textteile den Bericht inhaltlich verbessern und welche nur zusätzliche Standardtreffer erzeugen, erklärt die Anleitung Dokument für den Scan vorbereiten.
| Dokumentteil | Standardentscheidung | Ausnahme |
|---|---|---|
| Deckblatt | entfernen | nur prüfen, wenn dessen Formulierungen relevant sind |
| Fließtext | behalten | sensible Fallpassagen vorher bereinigen |
| Literaturverzeichnis | je nach Erkenntnisziel behalten | entfernen, wenn nur eigener Fließtext geprüft werden soll |
| Interviewtranskripte | nicht mitsenden | nur pseudonymisiert und mit geklärter Grundlage |
| interner Unternehmensanhang | nicht mitsenden | nur mit dokumentierter Freigabe |
| Zuordnungsliste | immer getrennt halten | keine |
3. Direkte und indirekte Identifikatoren prüfen
Ein gelöschter Name reicht nicht immer. „Einzige Oberärztin der Station X im Frühjahr 2025“ kann eine Person ebenso eindeutig beschreiben. Suche deshalb zusätzlich nach Arbeitgebern, Orten, seltenen Funktionen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Kennzeichen und Kombinationen aus Datum und Rolle.
Pseudonymisierung bedeutet, Identifikatoren zu ersetzen und die Zuordnung getrennt zu halten. Sie ist nicht dasselbe wie Anonymisierung: Solange eine Zuordnung möglich bleibt, sind die Daten weiterhin personenbezogen.
4. Verborgene Informationen untersuchen
Für Word unter Windows beschreibt Microsoft den Weg über Datei → Informationen → Auf Probleme überprüfen → Dokument überprüfen. Dort lassen sich unter anderem Eigenschaften, persönliche Informationen, Kommentare, Überarbeitungen, Versionen, ausgeblendeter Text und benutzerdefinierte XML-Daten finden.
Auf dem Mac steht die gleiche Dokumentprüfung laut Microsoft nicht in identischer Form zur Verfügung. Prüfe dort Dateieigenschaften und persönliche Informationen mit den verfügbaren Word-Funktionen und kontrolliere die exportierte Datei zusätzlich. Verlasse dich nicht darauf, dass ein PDF-Export automatisch alle Metadaten entfernt.
5. Die Ausgabe selbst kontrollieren
Öffne die fertige Prüffassung neu. Suche nach den entfernten Namen und Firmenbezeichnungen, prüfe Kommentare und Änderungsmarkierungen und versuche, geschwärzte Stellen zu markieren oder zu kopieren. Was sich kopieren lässt, ist nicht sicher geschwärzt.
Erst diese kontrollierte Kopie wird hochgeladen. Die Abgabefassung bleibt unverändert.
Was die 30-Tage-Frist nicht für dich erledigt
Die 30-Tage-Frist bezieht sich laut Datenschutzerklärung auf reguläre Scan-Uploads im eigenen Webspeicher. Sie ersetzt keine Datenminimierung vor dem Upload. Sie entfernt insbesondere nicht automatisch:
- deine Original- und Prüffassung auf dem eigenen Rechner;
- den Bericht, den du heruntergeladen oder weitergeleitet hast;
- Nachrichten in deinem Postfach;
- Zahlungs- und gesetzlich aufzubewahrende Bestelldaten;
- jede technisch getrennte Verarbeitung beim Prüfanbieter.
Der vollständige Stationsplan steht unter Wird meine Arbeit gespeichert?. Lade den Bericht nach Lieferung lokal herunter und entscheide selbst, wo du ihn danach aufbewahrst; er kann große Teile deines Textes enthalten.
Wann du nicht einfach hochladen solltest
Eine bereinigte Prüffassung ist kein Ersatz für eine fehlende Erlaubnis. Stoppe vor dem Upload, wenn mindestens einer dieser Fälle zutrifft:
- Ein Sperrvermerk oder eine Geheimhaltungsvereinbarung untersagt externe Weitergabe.
- Interviews oder Falldaten enthalten noch identifizierbare Personen.
- Die Arbeit enthält Gesundheits-, Beratungs-, Mandats- oder Klientendaten.
- Ein Unternehmen hat Material nur für den Hochschulprozess freigegeben.
- Mehrere Personen haben am Text gearbeitet und die externe Prüfung ist nicht abgestimmt.
Für Sperrvermerk, Interviewdaten und Unternehmensarbeiten führt Datenschutz beim Dokument-Upload die Vorprüfung weiter.
Die LDI NRW verlangte in einem konkreten Hochschulfall, dass Arbeiten vor der Übermittlung an den externen Plagiatsdienst pseudonymisiert werden. Die Behörde bezog sich auf den institutionellen Einsatz in Nordrhein-Westfalen, nicht auf jede private Vorabprüfung. Der Grundgedanke ist dennoch praktisch: Klardaten, die der Textabgleich nicht braucht, sollten den Prüfdienst gar nicht erst erreichen.
Ein prüfbares Ergebnis statt eines Anonymitätsgefühls
Nach der Vorbereitung solltest du fünf Aussagen konkret beantworten können:
- Welche Kapitel sind in der Prüffassung enthalten?
- Welche Anhänge und Identifikatoren wurden entfernt?
- Wurde eine Kopie statt des Originals bereinigt?
- Wurden Eigenschaften, Kommentare und Änderungen geprüft?
- Darf der verbleibende Inhalt extern verarbeitet werden?
Wenn eine Antwort offen ist, fehlt kein zweites Postfach, sondern eine fachliche Entscheidung über den Inhalt.
Quellen und Stand
- Microsoft Support: Entfernen von ausgeblendeten Daten und persönlichen Informationen durch Überprüfen von Dokumenten. Offizielle Anleitung und Grenzen der Dokumentprüfung; Verwendung an einer Kopie empfohlen.
- Freie Universität Berlin: Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind bei der Plagiatsprüfung zu beachten?. Institutioneller Kontext; Datei, Nutzungs- und Metadaten als getrennte Ebenen.
- LDI NRW (2024): 29. Bericht, Abschnitt 9.3, S. 50–52. Konkrete aufsichtsrechtliche Einordnung eines Hochschulverfahrens mit Pseudonymisierungsanforderung.
- PlagiatScanner.de: Datenschutzerklärung, insbesondere Upload vor Checkout, Speicherung/Löschung, E-Mail und Empfänger.
Quellen und Aussagen zuletzt fachlich geprüft am 16.09.2026. Die Hinweise ersetzen keine Prüfung eines Sperrvermerks, einer Einwilligung oder einer Rechtsgrundlage im Einzelfall.